Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

Totale Ablehnung
#71
es wird zeit, daß wir nicht mehr tatenlos zusehen.
es wird zeit, daß wir unserer aufgabe gerecht werden.
es wird zeit, daß wir kämpfen.


otto drolkar
Zitieren
#72
Zitat:Original von Attila Saxburger
Doch solange ich im Amt bin, werde ich von der Definition ausgehen, welche ich mehrfach dargelegt habe.

Definiert haben Sie gar nichts! Im Gegenteil Sie haben behauptet, daß man es nicht definieren könnte und daher rein subjektiv irgendwie nach dem Gutdünken des Direktoriums zu gehen habe.

Zitat:Pektonien sieht sich derzeit mit einem Veto konfontiert, welches seitens des Vetostaats nicht zuletzt auch mit der immer noch mangelnden Aktivität nachvollziehbar begründet ist. Der Gedanke, dass Pektonien auf Grund meiner "Drohung" mehr Anstrengungen im Bereich Aktivität unternehmen musste als eigentlich notwendig, ist also offensichtlich vollkommen abwegig.

Keineswegs, denn nur bei Ihrem falschen Aktivitätsverständnis kann man dem Veto aus diesem Grunde nachgeben. Da Sie ja schon angedroht hatten Pektonien deshalb nicht einzutragen, war ja klar, daß Sie dies auch als Vetogrund akzeptieren würden.

Zitat:Gegenstimme? Bei welcher Abstimmung? Glauben Sie ernsthaft, ich werde einen Antrag zur Abstimmung stellen, der offensichtlich regelwidrig ist?

Der Beirat kann abstimmen worüber er will und wenn er eine Entscheidung des Direktoriums revidieren will, so kann er dies tun. Das oberste Gremium der OIK ist der Beirat und nicht das Direktorium. Es steht Ihnen nicht zu, zu entscheiden, welche Anträge abzustimmen sind und welche nicht. Sie haben nur auszuführen und zu leiten.
Aus welchem Abschnitt des Regelwerkes maßen Sie sich eigentlich an zu entscheiden, worüber der Beirat abstimmen darf und worüber nicht?

Zitat:Ich diskutiere ja gern mit Ihnen hier in der Öffentlichkeit, werde jedoch Aussagen von Vertretern der Mitgliedstaaten, und erst recht wenn sie im Beirat geäußert werden, stets ein höheres Gewicht bemessen müssen und dies auch tun.

Können Sie ja auch, ist sogar richtig. Nur wegen des Antrags eines einzelnen, bei über 60 abstimmungsberechtigten Nationen, von Druck zu sprechen, ist wahrhaft lächerlich. Sie sind wohl äußerst sensibel, oder?
Zitieren
#73
Emir Saxburger verwechselt gerne Druck mit Signalen. Während es dem Schahtum Futuna einzig darum ging, eine Diskrepanz im Handeln des Exekutivdirektors aufzuzeigen (Emirin Naras eigenes Beispiel mit Chaumont und Pektonien), bestände realer Druck doch eher darin, dass wir eine weitaus größere Anzahl von Staaten in Gesprächen zu einem gemeinsamen Antrag bringen würden. Darum ging es jedoch in diesem Falle nicht.
Zitieren
#74
Zitat:Original von Nara
...Der Beirat kann abstimmen worüber er will und wenn er eine Entscheidung des Direktoriums revidieren will, so kann er dies tun. Das oberste Gremium der OIK ist der Beirat und nicht das Direktorium. Es steht Ihnen nicht zu, zu entscheiden, welche Anträge abzustimmen sind und welche nicht. Sie haben nur auszuführen und zu leiten.
Aus welchem Abschnitt des Regelwerkes maßen Sie sich eigentlich an zu entscheiden, worüber der Beirat abstimmen darf und worüber nicht?
...

Werte Frau Levin, auch hier muss ich Ihnen leider vehement widerspechen. Worüber der Beirat abstimmen kann, ist abschließend in Artikel 2 Absatz 4 der Geschäftsordnung der OIK geregelt, der da lautet:

4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.

Die Revision einer Direktoriumsentscheidung ist darin nicht aufgeführt. Und entsprechend der Präambel zur Geschäftsordnung ist nichts umsetzbar, was nicht explizit in der Geschäftsordnung steht. Außerdem gab es dazu schon eine Beiratsentscheidung, welche in einem konketen Fall die Revisionsmöglichkeit einer Direktoriumsentscheidung ablehnte und gleichzeitig auch die Notwendigkeit der Aufnahme einer solchen Möglichkeit in die Geschäftsordnung verneinte.

Selbstverständlich steht es jedem Beiratsmitglied frei, die Änderung der Regelwerke anzustreben und die Mehrheit der Mitglieder der OIK von dieser Notwendigkeit zu überzeugen. Bis dahin gilt die derzeitige Geschäftsordnung und ich werde einen Teufel tun, um einen offensichtlich regelwidrigen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Und dies abzulehnen, ja zu verhindern ist keine Anmaßung sondern meint Pflicht und Schuldigkeit als Exekutivdirektor.
Zitieren
#75
Wieso abschließend? Dann müßte ja irgendwo das Wörtchen "nur" oder ähnliches auftauchen. Der Beirat darf des weiteren z. B. auch die Rastergröße festlegen oder weitere Abteilungen und Unterabteilungen einrichten oder das System der Archivierung bestimmen, schon daraus ergibt sich, daß es sich um keine abschließende und alles andere ausschließende Aufzählung handelt.

Da der Beirat z. B. auch über die Sperrung und Entsperrung von Planquadraten, die Erweiterung der Karte und die "Entdeckung" neuer Landmassen entscheidet, obwohl dies nirgendwo explizit genannt wird, zeigt auch, daß es sich nicht um eine abschließende Aufzählung handelt. Oder wollen Sie behaupten, daß dem Beirat in diesen Fällen nicht die Entscheidungsbefugnis zufällt?

Der von Ihnen genannte Art. 2 IV GO dient nur dazu die Entscheidungsbefugnis bei Änderungen der GO oder des Regelwerks festzulegen. Andere Entscheidungsbefugnisse werden dadurch keineswegs ausgeschlossen.


Nach der Präambel dürfen Sie auch keine Anträge nicht zur Abstimmung stellen, denn das Recht zu entscheiden, welche Anträge abgestimmt werden und welche nicht, wird Ihnen nirgendwo explizit zugesprochen; also maßen Sie es sich an.

Genaugenommen darf das Direktorium nach der Präambel nichtmal über Anträge auf Reservierung oder Eintragung entscheiden, da der Vize für Kartenanträge nur die Abteilung für Antragsbearbeitung leitet, ihm aber nirgends explizit zugestanden wird, eine Entscheidung zu treffen.

Wie Sie vielleicht erkennen können, sind Sie erstens offensichtlich nicht fähig die Geschäftsordnung und das Regelwerk vollständig zu lesen (oder Sie versuchen durch Halbwahrheiten zu täuschen) und zum zweiten bringt es nichts diese Texte wortwörtlich auszulegen ohne die bisherige Praxis in der OIK zu beachten. Was nicht heißen soll, daß man die Texte frei interpretieren kann - die Präambel hat schon ihren Sinn, nur sollte man diesen im Zusammenspiel mit der bisherigen Vorgehensweise erschließen.


Ihre Definition von Aktivität fehlt immernoch.
Zitieren
#76
Zitat:Original von Nara
Wieso abschließend? Dann müßte ja irgendwo das Wörtchen "nur" oder ähnliches auftauchen. ...
Tut es ja, und zwar in beiden Präambeln, in denen wortgleich steht "Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden."

Zitat:Original von Nara
... Da der Beirat z. B. auch über die Sperrung und Entsperrung von Planquadraten, die Erweiterung der Karte und die "Entdeckung" neuer Landmassen entscheidet, obwohl dies nirgendwo explizit genannt wird, zeigt auch, daß es sich nicht um eine abschließende Aufzählung handelt. Oder wollen Sie behaupten, daß dem Beirat in diesen Fällen nicht die Entscheidungsbefugnis zufällt? ...
Sperrung und Entsperrung - nach § 9 (1) Kartenregelwerk Beiratsbeschluss
neue Landmassen - nach § 5 (3) Satz 2 Direktoriumsentscheidung
Kartenerweiterung - nach § 2 (3) in analoger Anwendung von § 2 (1) Beiratsbeschluss

Zitat:Original von Nara
...Nach der Präambel dürfen Sie auch keine Anträge nicht zur Abstimmung stellen, denn das Recht zu entscheiden, welche Anträge abgestimmt werden und welche nicht, wird Ihnen nirgendwo explizit zugesprochen; also maßen Sie es sich an....
Das ist IHRE Auslegung des Artikels 5 Absatz 4. der GO. Meine Auslegung sieht dabei vor, dass der Exekutivdirektor beim "Leiten" der Abstimmug auch darauf zu achten hat, ob der Abstimmungsantrag durch GO und Kartenregelwerk gedeckt ist. Wer sonst sollte z.B. verhindern, dass ein Antrag auf Änderung von § 10 des Kartenregelwerks oder die Einführung neuer Löschungsgründe gestellt, abgestimmt und im Zustimmungsfall wirksam wird, obwohl dies nach dem Kartenregelwerk ausgeschlossen ist?

Zitat:Original von Nara
Ihre Definition von Aktivität fehlt immernoch.
Die werde ich Ihnen auch nicht mehr liefern, da ich bereits sagte, dass die Einschätzung der geforderten "internen Aktivität von xx Tagen" stets eine Einzelfallentscheidung seitens des Vizedirektors für Kartenanträge bzw. des gesamten Direktoriums bleibt, solange keine objektiven zähl- und messbaren Kriterien vom Beirat festgelegt wurden. Die Ein-Post-Aktivität wird es mit mir (und sicher auch mit den derzeit amtierenden Vizedirektoren) nicht geben.


Aber werte Frau Levin, ich bin nicht mehr gewillt, hier weiter mit Ihnen über meine Arbeit und die Arbeit der anderen Mitglieder des Direktoriums zu debattieren. Mit solchen schon fast an Realitätsverweigerung grenzenden Ansichten:
Zitat:Original von Nara
Genaugenommen darf das Direktorium nach der Präambel nichtmal über Anträge auf Reservierung oder Eintragung entscheiden, da der Vize für Kartenanträge nur die Abteilung für Antragsbearbeitung leitet, ihm aber nirgends explizit zugestanden wird, eine Entscheidung zu treffen.
haben Sie sich für mich als ernstzunehmender Diskussionspartner disqualifiziert. Und auf einem solchen Niveau wie hier:
Zitat:Original von Nara
Wie Sie vielleicht erkennen können, sind Sie erstens offensichtlich nicht fähig die Geschäftsordnung und das Regelwerk vollständig zu lesen (oder Sie versuchen durch Halbwahrheiten zu täuschen) ...
bin ich grundsätzlich nicht mehr bereit zu diskutieren.
Zitieren
#77
Ich möchte kurz anmerken, daß ich dem OIK-Direktorium und dessem weitsichtigen Einschätzungsvermögen traue.
Das Regelwerk sieht das Prozedere so vor, daß kein Staat, der noch Leben in sich hat und in dieser Organisation mit einer Basis-Beteiligung teilnimmt, Sorge haben muß, gelöscht zu werden.
Zitieren
#78
Zitat:Original von Attila Saxburger
Tut es ja, und zwar in beiden Präambeln, in denen wortgleich steht "Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden."

Eben und nirgendwo steht, daß Sie festlegen dürfen worüber der Beirat abstimmen darf und worüber nicht. Es bleibt eine Anmaßung. Weshalb sollte die Präambel für den Beirat gelten und für den Exe nicht?

Zitat:Sperrung und Entsperrung - nach § 9 (1) Kartenregelwerk Beiratsbeschluss
neue Landmassen - nach § 5 (3) Satz 2 Direktoriumsentscheidung
Kartenerweiterung - nach § 2 (3) in analoger Anwendung von § 2 (1) Beiratsbeschluss

Ahh, sie können also doch das Regelwerk lesen. Was die Kartenerweiterung trifft es im übrigen nicht zu. Eine von Ihnen hineininterpretierte analoge Anwendung entspricht nicht der von der Präambel verlangten "explitzit ... genannten Möglichkeit".

Zitat:Das ist IHRE Auslegung des Artikels 5 Absatz 4. der GO. Meine Auslegung sieht dabei vor, dass der Exekutivdirektor beim "Leiten" der Abstimmug auch darauf zu achten hat, ob der Abstimmungsantrag durch GO und Kartenregelwerk gedeckt ist. Wer sonst sollte z.B. verhindern, dass ein Antrag auf Änderung von § 10 des Kartenregelwerks oder die Einführung neuer Löschungsgründe gestellt, abgestimmt und im Zustimmungsfall wirksam wird, obwohl dies nach dem Kartenregelwerk ausgeschlossen ist?

Natürlich meine und nicht Ihre, die können Sie doch selber zum Besten geben. Fest steht, daß Ihnen diese Befugnis nicht explizit zugesprochen wird und somit Ihr Vorgehen nicht mit der Präambel in Einklang steht.

Zitat:Die werde ich Ihnen auch nicht mehr liefern, da ich bereits sagte, dass die Einschätzung der geforderten "internen Aktivität von xx Tagen" stets eine Einzelfallentscheidung seitens des Vizedirektors für Kartenanträge bzw. des gesamten Direktoriums bleibt, solange keine objektiven zähl- und messbaren Kriterien vom Beirat festgelegt wurden. Die Ein-Post-Aktivität wird es mit mir (und sicher auch mit den derzeit amtierenden Vizedirektoren) nicht geben.

Was denn nun?

Erst kann man es nicht definieren, dann wollen Sie eine Definition mehrmals gegeben haben und nun wollen Sie die Definition, welche Sie nicht haben, nicht mehr geben. Entscheiden Sie sich doch mal!


Zitat:Aber werte Frau Levin, ich bin nicht mehr gewillt, hier weiter mit Ihnen über meine Arbeit und die Arbeit der anderen Mitglieder des Direktoriums zu debattieren. Mit solchen schon fast an Realitätsverweigerung grenzenden Ansichten:
Zitat:Original von Nara
Genaugenommen...
haben Sie sich für mich als ernstzunehmender Diskussionspartner disqualifiziert.

Weshalb dürfen Sie die Realität verweigern und ich nicht?

Zitat:Und auf einem solchen Niveau wie hier:
Zitat:Original von Nara
Wie Sie vielleicht erkennen können, sind Sie erstens offensichtlich nicht fähig die Geschäftsordnung und das Regelwerk vollständig zu lesen (oder Sie versuchen durch Halbwahrheiten zu täuschen) ...
bin ich grundsätzlich nicht mehr bereit zu diskutieren.

Sie haben doch eine Halbwahrheit aufgetischt, indem Sie nur einen von vielen Fällen, in denen der Beirat entscheiden darf, angeführt haben, um den Eindruck zu Erwecken, daß der Beirat nur in diesem Fall zuständig wäre. Das ist tatsächlich ein Fehlverhalten und nicht daß ich das Fehlverhalten anprangere (zumal ich davon ausgegangen bin, daß Sie nicht richtig gelesen haben und nicht davon, daß Sie täuschen wollten).
Zitieren
#79
Zitat:Original von Friederike Fresse
Ich möchte kurz anmerken, daß ich dem OIK-Direktorium und dessem weitsichtigen Einschätzungsvermögen traue.
Das Regelwerk sieht das Prozedere so vor, daß kein Staat, der noch Leben in sich hat und in dieser Organisation mit einer Basis-Beteiligung teilnimmt, Sorge haben muß, gelöscht zu werden.

Das Regelwerk, das heilige Regelwerk! Und: ein Staat, der noch Leben in sich hat? Wissen Sie überhaupt, was das bedeutet? Leben?! Ich möchte ehrlich gesagt *nicht* wissen, in wievielen Ländern Sie aktiv waren/sind oder wieviele IDs von ihnen genutzt werden/wurden. Selbiges gilt fürs OIK-Präsidium.

Es gab mal die "Lex Unitas", die leider von bestimmten Elementen des glücklicherweise längst ausgelöschten samarianischen Imperialismus mitunterzeichnet und anschliessend verraten wurde, die sowas geregelt hat. Würde man heute noch nach diesem Regelwerk verfahren, wäre sicherlich die Hälfte aller Staaten auf der internationalen Karte strenggenommen inaktiv.

Basis-Beteiligung! Wollen Sie Geld verlangen?! Für eine, meinetwegen, "Pro-Beteiligung"? Es schimmert und funkelt das raffgierige Antlitz des Kapitalismus aus Ihren Aussagen hervor, frecher und unverhüllter denn je!

*kopfschüttel*
Zitieren
#80
Herr Dr. Chilavert, wenn Sie etwas gesunden Menschenverstand einsetzen, müssen Sie nicht mit den Kopf schütteln, sondern verstehen meine Worte wahrscheinlich ganz gut.

Wenn der Tod eines virtuellen Staates durch das völlige Fehlen von gesellschaftlichem Leben und Kontakten zu anderen Staaten über einen längeren Zeitraum einwandfrei festgestellt wird, ist es für mich eine bereinigende Wohltat, wenn derselbe von dieser Welt entfernt wird.
Es ist doch niemand damit gedient, wenn tote Staaten ewiglich auf der Weltkarte mitgeführt werden.

Vorhandenes Leben in Wolfenstein muß sich auch durch irgendeine Weise darstellen und wenn es nur durch den vehementen Einspruch gegen die angedachte Lösch-Maßnahme des Direktoriums ist.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste