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Werte Delegierte,
die Bestimmungen in der OIK zur Gebietsreservierung sehen gegenwärtig folgendes vor bzw. bieten zumindest Raum für diese Praxis:
- Nur neue Staaten können Gebiete reservieren, nicht bereits eingetragene Staaten, die eine Gebietserweiterung anstreben.
- Bereits ein reservierender Staat kann von der Möglichkeit Gebrauch machen, die OIK-Karte innerhalb des reservierten Gebietes zu transformieren, indem er die Küstenlinien verändert.
Ich würde die Regelungen gerne folgendermaßen ändern:
- Eine Reservierung ist von jedem Staat möglich, der die Reservierungskriterien erfüllt (30 Tage nachweisliche Existenz)
- Küstenlinien können erst bei der Eintragung verändert werden. Ein reservierender Staat, der vorhat, eine Wasserfläche in Anspruch zu nehmen, kann diese Wasserfläche aber mit reservieren.
Der Vorteil würde darin bestehen, dass die Karte nicht durch Nicht-Mitgliedsstaaten verändert werden könnte. Eine Reservierung soll - wie in einem Restaurant - dazu dienen, dass sich niemand anders an den Tisch setzt. Bevor der Gast aber nicht wirklich am Tisch sitzt, wird auch kein Essen serviert. Außerdem ist es nicht nachvollziehbar, warum Staaten, die eine Gebietserweiterung anstreben, hierfür keine Reservierung machen können sollten. Im Gegenteil, eine vorschnelle Eintragung bei einer noch nicht zur Genüge simulierten Erweiterung wird im Allgemeinen nicht gewünscht, wenn ein Staat diese Simulation aber mit Hinblick auf einen bestimmten Kartenplatz beginnt und nach langer Arbeit dieser Kartenplatz besetzt wird, bevor man die Eintragung beantragen kann, ist das gesamte Simulationskonzept zerstört.
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Die Idee mit der reservierten Gebietserweiterung finde ich sogar ziemlich gut. Vielleicht könnte diese sogar vor der eigentlichen Frist für die frühste Erweiterung erlaubt sein.
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Zitat:Original von Oskar Lillienthal
Vielleicht könnte diese sogar vor der eigentlichen Frist für die frühste Erweiterung erlaubt sein.
Lieber nicht, sonst wird die halbe OIK-Karte mit irgendwelchen Erweiterungsreservierungen zugemüllt, die dann doch nicht umgesetzt werden.
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Sehr geehrter Herr Perleburg,
man sollte die Sache schon etwas differenzieren.
Für die Vorschläge der neuen Reservierungsbestimmungen gibt es ja ein Für und Wider, aber ich denke, die positiven Aspekte überwiegen und man sollte sein Handeln auch nicht von irgendwelchen schwarzen Schafen beeinflussen lassen. Deshalb findet der Vorschlag meine Zustimmung.
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Bester Herr Bailey, ich habe doch differenziert, gegen eine prinzipielle Reservierungsmöglichkeit habe ich doch nun gar nicht unbedingt Kritik vorgebracht, allein der ergänzende Vorschlag des Herrn Lilienthal kann nun absolut nicht meine Zustimmung finden, weil er ja geradezu diese Praxis heraufbeschwört.
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Ich denke nicht, dass er diese Praxis heraufbeschwört, es wird dadurch für die Mitgliedsstaaten dieMöglichkeit gegeben, sich eine Gebietserweiterung mehrfach durch den Kopf gehen zu lassen, um zu überprüfen, ob eine Erweiterung auch zweckmäßig ist. Und diese idee find eich unterstützenswert.
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Dann muß die Reservierung allerdings analog zur Reservierung bei der Eintragung höchstens 30 Tage gültig sein und am Tage des Ablaufs der Reservierung eine Erweiterung in jedem Falle möglich sein. Also mit anderen Worten, eine Reservierung frühestens 30 Tage vor einer möglichen Erweiterung beantragt werden können. Ansonsten passiert genau das, was ich prognostiziert habe.
Eigentlich bin ich auch der Meinung, daß Eintragungswünsche neuer Staaten Vorrang vor Kolonialbestrebungen etablierter Staaten haben, deren Reservierungen gewaltige Flächen blockieren könnten.
Es ist zwar wenig wahrscheinlich, daß jemand ein riesiges Kolonialreich eingetragen bekommt, aber was sollte ihn hindern, so eine riesige Fläche erstmal zu reservieren, um dann die beste Stelle später auszusuchen?
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Zitat:Original von James T. Kirk
- Küstenlinien können erst bei der Eintragung verändert werden. Ein reservierender Staat, der vorhat, eine Wasserfläche in Anspruch zu nehmen, kann diese Wasserfläche aber mit reservieren.
Sehr sinnvoll, Sie haben meine Unterstützung
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Ich freue mich über das positive Echo und werte zeitnah einen Änderungsentwurf für das Kartenregelwerk vorlegen.
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Hier mein Vorschlag:
Zitat:ÄNDERUNG DES KARTENREGELWERKES ZUR REFORM DER RESERVIERUNGSREGELN
§3 des Kartenregelwerkes wird wie folgt neu gefasst:
§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.
2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
- Antrag auf Gebietsreservierung
- Antrag auf Eintragung
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem
antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit
über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
5. Für eine Reservierung ist unerheblich, ob der antragstellende Staat bereits über ein eingetragenes Gebiet verfügt. Eine Reservierung kann jedoch nicht erfolgen, wenn der betreffende Staat zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine weitere Reservierung hält.
§5 des Kartenregelwerkes wird wie folgt neu gefasst:
§5 Eintragung
1. Eine Eintragung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §6.
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluß eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten
mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents muss das
Direktorium hiervon eine Ausnahme erlauben.
4. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Eintragung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
7. Die Eintragung, jedoch nicht die Reservierung eines Staatsgebietes kann die Veränderung eingetragener oder die Schaffung neuer Landmassen beinhalten. Die Reservierung einer Kartenfläche ist aber im Rahmen der Begrenzungen für Eintragungsanträge gemäß Kartenregelwerk ohne Rücksicht auf bisher eingetragene Land- und Wasserflächen möglich.
EDIT: Kleine Änderung.
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