06.01.2008, 22:34
jaaa, nur wer entscheidet ob die ernsthaftigkeit fehlt? ich denke schon das grimpen das ernst meint, auch wenn er selbst vielleicht der einzige ist das davon überzeugt ist....
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Diskussion aus [Reservierung] Inselbündnis Horstreich
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06.01.2008, 22:34
jaaa, nur wer entscheidet ob die ernsthaftigkeit fehlt? ich denke schon das grimpen das ernst meint, auch wenn er selbst vielleicht der einzige ist das davon überzeugt ist....
06.01.2008, 23:12
Der Einfachheit halber könnte man auch einfach festlegen, dass auch für Reservierungen Vetorechte gelten.
06.01.2008, 23:12
Denkbar wäre vielleicht eine Bestimmung, die auf abzusehende Vetos in einem folgenden Eintragungsverfahren abzielt.
Das Problem mit dem Antrag des Inselbündnisses ist doch "nur" der, dass es bei einem Reservierungsantrag im Normfall nur eine formelle Prüfung gibt. Dann ist die Fläche in der Karte erst einmal zu verzeichnen. Sollte ein Eintragungsantrag dann scheitern, wäre die reservierte Fläche wieder freizugeben und Inseln wieder zu löschen. Das stellt in meinen Augen eine unnötige Belastung des Kartografen und auch der Mitglieder, da diese dann ständig mit umfangreich geändertem Kartenmaterial arbeiten müssen. Herr Vizedirektor Kirk hat ja bereits im Beirat einen Antrag zur Änderung des Regelwerks betreffend die Änderung von Küstenlinien und Landflächen in einem Reservierungsverfahren eingebracht. Das könnte man auf die Neueintragung von bisher nicht bestehenden Inseln erweitern. Eine Entscheidung des Direktoriums über die Abweisung eines Reservierungsantrags könnte man ermöglichen, indem man die Beachtung von Vetoankündigungen zulässt. Eine solche Entscheidung wäre ja auch nicht endgültig, da niemand einem Antragsteller verbietet, nach einem abgelehnten Reservierungsantrag bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen trotzdem einen Eintragungsantrag zu stellen.
06.01.2008, 23:14
Antrag = sittenwidrig. Fertig.
06.01.2008, 23:18
Zitat:Original von Attila SaxburgerMein Antrag beinhaltet das bereits. Allerdings ist es maginal, ob jetzt das Land direkt mit eingezeichnet wird sondern nur die Reservierung als Markierung. Wir müssen uns den Sinn von Reservierungen in Erinnerung rufen: Es soll verhindert werden, dass ein bestimmter Kartenplatz von einem anderen Land besetzt wird, bevor man selbst die Eintragung beantragen kann. Da ist es doch plausibel, a) die maximal zulässige Reservierung zu begrenzen und b) Reservierungen dann abzulehnen, wenn sie offensichtlich nicht eintragungsfähig sind.
06.01.2008, 23:19
Zitat:Original von Max Grün Ich halte von solchen konkreten Vorgaben nicht allzu viel. Mit dieser Bedingung wäre z.B. Einträge wie die von Aquatropolis, Eranien oder Neunseenland kaum möglich gewesen. Das wäre in meinen Augen ein zu großer Eingriff in die Simulationsfreiheit. Die Eintragung solcher Gebilde, wie sie das Inselbündnis Horstreich beantragt hat, bleiben auf Grund der Vetoregelungen weitgehend erfolglos. Das Problem, vor welches Herr Grimpen die OIK eigentlich "nur" gestellt hat, ist die Reservierung solcher Land- bzw. Inselflächen.
07.01.2008, 00:09
Zitat:Original von Attila Saxburger Welch innovativer Gedanke.
07.01.2008, 00:30
Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg Wir waren fast geneigt, diese Worte ebenso zu gebrauchen, als jemand aus Ihrem Hause die OIK-Richtlinen in großen Teilen abgeschrieben hat. Originellerweise hat er dann die Bezeichnung OIK in die Hochglanzbroschüre von Hermannoworld übernommen.
07.01.2008, 00:40
Guten Morgen ... na, auch endlich begriffen, weshalb die AIC überhaupt gegründet wurde?
07.01.2008, 00:57
Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg Guten Morgen? Ich bin schon ein paar Stündchen auf. Zitat:na, auch endlich begriffen, weshalb die AIC überhaupt gegründet wurde? Einfachen Menschen ist das Durchschauen Ihres hochwürdigsten Planes doch gar nicht vergönnt. ^^ Zwischenzeitlich gehe ich einfach mal davon aus, daß auch sie eine Welt brauchen, in der Ihr enormer Verstand ausreichende Huldigung erfährt. |
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