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Antrag: Änderung der Reservierungsbestimmungen
#11
Mir gefällt dieser Vorschlag ganz und gar nicht, er verkompliziert und splittet die Antragsverfahren nur noch mehr.

Vielmehr sollte man zum einen an einer textlichen Veränderung des OIK-Regelwerkes arbeiten, so dass die Inhalte besser verständlich werden, zum anderen sollte man doch endlich mal an einer gänzlichen Reform der Regeln arbeiten. Mir kommt es nämlich manchmal so vor, als würden diese schon lange nicht mehr die Grundidee der OIK beinhalten, weil man versucht hat, durch wasserdichte Regeln sämtlichen Pfuschversuchen von Antragsstaaten zu entkommen.
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#12
Ich gebe Ihnen dahingehend recht, dass das Regelwerk nicht optimal aufgebaut ist und im Grunde einmal neu verfasst gehört. Inwiefern der Änderungsvorschlag die Verfahren verkomplizieren sollte, verstehe ich jedoch absolut nicht.
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#13
Falls kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, würde ich um die Abstimmung bitten.
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#14
Kurze Rückfrage: wenn ein neuer Staat ein Gebiet für sich reserviert darf er nach Ihren Vorstellungen nicht mehr die bestehende Küstenlinie nach seinen Vorstellungen umformen oder vorgelagerte (neue) Inseln einplanen?
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#15
Ich bin gegen §3 abs.5. und dafür Reservierungen bei bestehenden Staaten völlig abzuschaffen. Reservierungen sind für Neustaaten als Vorstufe zur Eintragung gedacht, um sicherzustellen, daß der Staat lange genug aktiv ist, bevor er in der OIK mitspracherecht hat. Gebietserweiterungen sollten nicht reserviert werden können, denn es gibt keinen Grund dafür.

Zu §5 Abs.7 kann ich nur sagen, daß ich ihn nicht auf Anhieb verstehe. Für Neustaaten ist das nichts.

EDIT: Fehldruckkorrektur
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#16
Schließe mich der Aussage des Herrn vor mir, in Bezug auf die Reservierung, an.

Und kompliziert deshalb, weil Schachtelsätze immer alles kompliziert machen. Zudem ist folgende Formulierung.....

"5. Für eine Reservierung ist unerheblich, ob der antragstellende Staat bereits über ein eingetragenes Gebiet verfügt. Eine Reservierung kann jedoch nicht erfolgen, wenn der betreffende Staat zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine weitere Reservierung hält."

.... völlig falsch. Es handelt sich nicht um eine "weitere", sondern eine "Erstreservierung" oder "bereits eine (!) Reservierung". Nur zu ahnen, was gemeint ist, reicht bei den hier diskussionswütigen Menschen einfach nicht. Wink
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#17
Zitat:Original von Mr. Thumbsup
Gebietserweiterungen sollten nicht reserviert werden können, denn es gibt keinen Grund dafür.

Entschuldigung aber ich habe in meinem Eingangsposting doch explizit einen Grund dafür genannt.
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#18
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Kurze Rückfrage: wenn ein neuer Staat ein Gebiet für sich reserviert darf er nach Ihren Vorstellungen nicht mehr die bestehende Küstenlinie nach seinen Vorstellungen umformen oder vorgelagerte (neue) Inseln einplanen?

Doch, einplanen darf er, die tatsächliche Veränderung der Karte tritt nach meinem Vorschlag aber erst mit der Eintragung in Kraft.
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#19
Und wie wird die Reservierung eingezeichnet? Nicht in der zu reservierenden Form sondern so wie es da vorher ausgesehen hat? Erscheint mir mehr als verwirrend für den Betrachter und eigentlich nur eine kleine Erleichterung für den Kartenzeichner.

Richtig ist aber: man sollte sich vielleicht die Form vor der Reservierung merken und, sofern die Reservierung nicht zu einer Eintragung führt, diese ursprüngliche Form wieder herstellen. Ist das die inhaltliche Intention Ihres Antrags?
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#20
Das ist doch in meinem Entwurf genau beschrieben: Eine Fläche kann unabhängig davon, ob es sich um Land- oder Wasserfläche handelt, reserviert werden. Wenn jemand bei der Eintragung ein Stück künstennahes Wasser zu Land machen möchte, kann er diese Wasserfläche mitreservieren. Das Gebiet wird dann einfach komplett transparent eingefärbt.
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