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[Diskussion] Änderung § 7 des Kartenregelwerks
#11
Nun, wenn es so gewünscht, ist, dann kann die Vetozulassung oder Nicht-Zulassung wirklich am besten dem Beirat übergeben werden. Das fördert in meinem Augen auch die nötige Transparenz bei solchen Entscheidungen.

Im übrigen möchte ich anmerken, dass - nur weil sich 5 Delegierte gefunden haben, die eine Abstimmung des Beirates wünschen - der Beirat schon gleich auch so stimmt, wie die 5 Delegierten es wollen. Das wäre wohl etwas vorschnell geschlussfolgert.

Und Kollege Thumbsup: Sie scheinen mich gerne missverstehen zu wollen. Wenn das Direktorium ein Veto zuläßt, ist das sicherlich eine aktive Entscheidung, aber keine, die einen aktiven Akt nach sich zieht. Das Direktorium widerspricht dem schon eingereichten Veto einfach nur nicht. Ob da ein paar formale Worte dazufliessen, ist unerheblich. Aber gerne ändere ich den Vorschlag ab.

Ich würde dann - wenn die Diskussion hier beendet ist oder sich im Kreis dreht - bitten, beide Vorschläge nebst Ablehnung beider zur Wahl zu stellen.

VORSCHLAG 1
Zitat:§ 7 Absatz 3 soll wie folgt erweitert werden (Erweiterung fett markiert)

§7 Vetorecht
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten. Auf Antrag von mindestens fünf Delegierten kann eine Entscheidung des Direktoriums bezüglich der Unzulässigkeit oder Zulässigkeit eines Vetos mit Mehrheitsbeschluss des Beirates zurückgenommen werden.


VORSCHLAG 2
Zitat:§ 7 Absatz 3 soll wie folgt erweitert werden (Erweiterung fett markiert)

§7 Vetorecht
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet der Beirat der OIK per Mehrheitsbeschluss. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
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#12
Zitat:Original von Dr. Thasco
Nun, wenn es so gewünscht, ist, dann kann die Vetozulassung oder Nicht-Zulassung wirklich am besten dem Beirat übergeben werden. [...]

Diese Diskussion gab es bereits und es war von der Mehrheit des Beirates nicht gewünscht.

Zitat:Original von Dr. ThascoWenn das Direktorium ein Veto zuläßt, ist das sicherlich eine aktive Entscheidung, aber keine, die einen aktiven Akt nach sich zieht. Das Direktorium widerspricht dem schon eingereichten Veto einfach nur nicht. Ob da ein paar formale Worte dazufliessen, ist unerheblich.

Das ist falsch, denn das Direktorium berät sich, prüft und entscheidet sich gegen ein Veto und begründet dies. Das ist etwas völlig anderes als "einfach nur nicht widersprechen." Es ist eine bewußte verhandelte Entscheidung. Daran ist nichts passiv.
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#13
Zu Ihrem antragsgemäßen ersten Vorschlag habe ich meine Auffassung ja schon dargelegt.

Was mich zu Ihrem Vorschlag 2 interessiert, sind zwei Fragen:
1. Wer begründet die Entscheidung das Beirats über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2?
2. Soll das gesamte Verfahren der Eintragung eines neuen Staats dann möglicherweise häufig mindestens 4 Wochen dauern (eine Woche Vetofrist, 2 Wochen Diskussion im Beirat und eine Woche Abstimmung im Beirat)?
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#14
Das Verbot von politischen und persönlichen Vetos müßte herausgenommen werden, da es sich mit einer Mehrheitsentscheidung beißt.

EDIT: Besonders problematisch bei Staaten, die simoff und simon nicht trennen mögen. Wer will es denn jemandem verbieten, politisch zu voten und kulturelle Scheingründe vorzulegen. Im Prinzip wäre es dann so, als seien OIK und UVNO wieder fusioniert.
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#15
Zitat:Original von Attila Saxburger
Was mich zu Ihrem Vorschlag 2 interessiert, sind zwei Fragen:
1. Wer begründet die Entscheidung das Beirats über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2?

Da könnte man sich sicherlich wase einfallen lassen, ich nehme es aber gerne raus, da sich ja - wie in letzter Zeit gezeigt - eh nicht dran gehalten wird.

Zitat:2. Soll das gesamte Verfahren der Eintragung eines neuen Staats dann möglicherweise häufig mindestens 4 Wochen dauern (eine Woche Vetofrist, 2 Wochen Diskussion im Beirat und eine Woche Abstimmung im Beirat)?

Diskussion im Beirat???? Das verstehe ich nicht. Wenn ein Veto eingelegt wird, wird abgestimmt, von einr Diskussion ist nicht die Rede bzw. diese kann Paralell laufen.

Zu Kollege Thumbsup: Das sehe ich anders. Wink
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#16
Zitat:Original von Dr. Thasco
...
Diskussion im Beirat???? Das verstehe ich nicht. Wenn ein Veto eingelegt wird, wird abgestimmt, von einr Diskussion ist nicht die Rede bzw. diese kann Paralell laufen.
...
Nun werter Herr Dr. Thasco, dann sollten Sie bitte auch den Antrag für eine entsprechende Änderung von Artikel 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung einbringen. Dieser schreibt bisher vor jeder Abstimmung die Gelegenheit zu einer 14-tägigen Diskussion vor. Das ist auch gut so, damit die Beiratsmitglieder vor einer Entscheidung die Gelegenheit haben, sich inhaltlich mit dem Entscheidungsgegenstand auseinander zu setzen. Oder wollen Sie die Delegierten in Vetoangelegenheiten zu reinem "Stimmvieh" degradieren?

Zitat:Original von Mr. Thumbsup
Das Verbot von politischen und persönlichen Vetos müßte herausgenommen werden, da es sich mit einer Mehrheitsentscheidung beißt.
...
Zustimmung meinerseits. Ein solches Verbot wäre dann sowieso nur noch eine Farce. Natürlich würde niemand offiziell ein politisches oder persönliches Veto einlegen. Irgendein anderer Grund, und sei er noch so fadenscheinlich, wird dann einfach herangezogen, damit es im Beirat zu einer Vetoentscheidung kommt. Und dort müssen dann halt die entsprechenden Mehrheiten beschafft werden (und das dann noch am besten ohne Diskussion Wink ).
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#17
Wie wäre eigentlich dies: Vetos würden grundsätzlich immer gültig, aber als Ausgleich gibt es eine vetofreie Zone auf der Karte, wo sich jeder eintragen lassen kann?
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#18
Zitat:Original von Attila Saxburger
Nun werter Herr Dr. Thasco, dann sollten Sie bitte auch den Antrag für eine entsprechende Änderung von Artikel 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung einbringen. Dieser schreibt bisher vor jeder Abstimmung die Gelegenheit zu einer 14-tägigen Diskussion vor. Das ist auch gut so, damit die Beiratsmitglieder vor einer Entscheidung die Gelegenheit haben, sich inhaltlich mit dem Entscheidungsgegenstand auseinander zu setzen. Oder wollen Sie die Delegierten in Vetoangelegenheiten zu reinem "Stimmvieh" degradieren?

Ah, ich vergas. Nein, ich will kein Stimmvieh, werter Herr Saxburger, das sollten Sie wissen. Sie fangen an, mir gegenüber Aggressivität zu entwickeln, was mir sehr leid tut. Dann ist es eben so, dass es vier Wochen dauert.

Zitat:Zustimmung meinerseits. Ein solches Verbot wäre dann sowieso nur noch eine Farce. Natürlich würde niemand offiziell ein politisches oder persönliches Veto einlegen. Irgendein anderer Grund, und sei er noch so fadenscheinlich, wird dann einfach herangezogen, damit es im Beirat zu einer Vetoentscheidung kommt. Und dort müssen dann halt die entsprechenden Mehrheiten beschafft werden (und das dann noch am besten ohne Diskussion Wink ).

Was im Grunde Quatsch ist, weil sich an der EIngabe des Vetos ja nichts ändern. Wenn ein Staat ein Veto einlegt, dann darf er das nach unseren Regeln nur aus kulturellen oder klimatischen Gründen. Die dann anschliessende Abstimmung durch den Beirat mag politisch auch sein, aber anders ist es in meinen Augen nicht machbar. Aber das Veto als solches bleibt unangetastet.

Vielleicht sollte man darüber nachdenken, ob man Vetos ganz abschafft, denn im Grunde wird sich ja nicht mehr daran gehalten, wie man mir suggerieren möchte. Entweder es ist ja sowieso nur politisch motiviert (so Kollege Thumbsup), oder es wird eh als Veto abgelehnt (so dasDirektorium). Das mag sich jetzt von mir überspitzt anhören, aber tatsächilch wird es fast immer so gehandhabt.
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#19
Zitat:Original von Dr. Thasco
Vielleicht sollte man darüber nachdenken, ob man Vetos ganz abschafft, denn im Grunde wird sich ja nicht mehr daran gehalten, wie man mir suggerieren möchte. Entweder es ist ja sowieso nur politisch motiviert (so Kollege Thumbsup), oder es wird eh als Veto abgelehnt (so dasDirektorium). Das mag sich jetzt von mir überspitzt anhören, aber tatsächilch wird es fast immer so gehandhabt.
Werter Kollege Thasco, das geht jetzt aber schon reichlich an den Realitäten hier in der OIK vorbei. Schauen Sie doch bitte einmal auf die (sagen wir mal letzten 20) eingelegten Vetos. Manche wurden anerkannt, manche nicht. Manche führten zu Kompromisslösungen, manche zu einem Umzug. Von "immer so gehandhabt" ist da bei objektiver Betrachtungsweise nicht viel zu sehen ...
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#20
Danke Herr Goldmann, genau so sehe ich das mit den Vetos der letzten Wochen und Monate auch. Ich habe leider so das Gefühl, dass sich Herr Dr. Thasco zu diesem Antrag hat bewegen lassen, weil er (und einige andere Delegierte auch) halt mit der Vetoentscheidung des Direktoriums im konkreten Fall Sylfaen./.Kirchenstaat nicht zufrieden war, obwohl er und das Königreich Moncao (wie eben auch alle anderen "Unzufriedenen") von dieser Entscheidung nicht im geringsten betroffen war und ist.

Ich hege keinerlei Aggressionen gegen Sie Herr Dr. Thasco, nur stört es mich halt, wenn man wegen einer regelgerechten und nachvollziehbaren, aber leider unpopulären Entscheidung eines dazu berechtigten und auch dazu stehenden Gremiums der OIK, die einem persönlich nicht zusagt, das weitgehend sehr gut funktionierende System der OIK unbedingt grundlegend ändern will.

Mit dem jeweils gewählten Direktoriums hat die OIK sich eine Instanz geschaffen, dem man schon die Kompetenz und Sachkundigkeit zutrauen kann und sollte, in Vetofragen so objektiv wie möglich im Sinne der OIK zu entscheiden. Und mit drei einzeln gewählten Personen, die mehrheitlich entscheiden ist meiner Meinung nach auch ein guter Kompromiss zwischen Effektivität der Arbeit und Breite der Entscheidungsbasis gefunden. Wie schon gesagt, kann man sicher immer noch eine weitere Entscheidungs- oder Revisionsinstanz installieren, ob dadurch Entscheidungen objektiver oder gar "gerechter" werden, wage ich einfach zu bezweifeln.
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