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[Diskussion] Änderung § 7 des Kartenregelwerks
#31
Zitat:Original von Lion Lorgar
Wie wäre es mit dem Modell:

Eine neue MN stellt sich hier vor und gibt alle möglichen Informationen über sich bekannt, die für eine Eintragung relevant sind.

Danach setzt sich das Direktorium - oder eine dafür geschaffene Kommission - zusammen und sucht einen entsprechenden Platz für diese MN aus.
Die Nachbarstaaten des vorgesehenen Platzes werden informiert und zu den Beratungen zugezogen. Gemeinsam trifft man eine Entscheidung, ob die neue MN dort hin passt oder nicht. Was eventuell noch angepasst werden müsste etc pp

Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird ein anderer Platz gesucht.

Man müsste halt dann noch überlegen, wie eine Einigung erreicht wird, also mit welchen Mehrheitserfordernissen.

Wie kommt mir das nur so verdammt bekannt vor? Rolleyes Naja, die praktikabelste Lösung ist es allemal.
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#32
Zitat:Original von Pharaoh
Wie kommt mir das nur so verdammt bekannt vor? Rolleyes
Genau das dachte ich auch gerade ... muß ein seltsamer Zufall sein ...
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#33
Immer diese Herren mit ihrer zentralistischen Ader ... Rolleyes

Wenn sich ein Staat vor Eintragung/Reservierung gerne hier in der OIK vorstellen und Rat holen möchte, so ist ihm das ja schon längst unbenommen. Auch mit potentiellen Nachbarn kann man ja schon frühzeitig den Kontakt suchen.

Aber dann sollte letztlich der neue Staat selbst entscheiden, wo er hinpasst und wo er Chancen auf eine Eintragung sieht. Da braucht's keine Kommission und keinen Babysitter

Insofern find ich den Vorschlag als Regel schlecht, aber als Hinweis darauf, dass man auch schon vor einer Eintragung den Dialog suchen kann und sollte gut.
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#34
Na aber meine Herren Pharaoh und zu Grimmberg, was erstaunt Sie hier so sehr? Und das ist kein "seltsamer Zufall", dass die von Herrn Liogar vorgeschlagene Lösungsvariante den Regelungen in der AIC sehr nahe kommt. Wollen Sie den Delegierten der OIK absprechen, dass sie sich nicht auf der Welt informieren und (vermeintlich oder auch real) bessere Lösungen für eventuelle Probleme auch dankbar übernehmen? Natürlich ist das Regelwerk der AIC kein schlechtes, wenn es auch meiner höchstpersönlichen Sicht nach genauso meilenweit davon entfernt ist, perfekt zu sein, wie das OIK-Regelwerk. Aber manche Regelung ist sicher unter Anpassung an die OIK-Gegebenheiten auch in unserer Organisation umsetzbar. Und da braucht man ja das Rad nicht zweimal erfinden, wenn sich die Gründer der AIC schon soviel Mühe gegeben haben.

Inhaltlich möchte ich aber Herrn Goldmann Recht geben. Dialog mit den potentiellen Nachbar- und damit Vetostaaten ist jederzeit möglich. Diesen verpflichtend zu machen, sehe ich auch nicht als notwendig an. Das sollte schon im Ermessen des Eintragungswilligen bleiben.
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#35
Woher kennen das den die Herren Pharaoh und Grimmberg ??

Von der AIC her sicher nicht, da es da so nicht praktiziert wird.
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#36
So ungefähr wurden im Ostblock Lehrstellen und Arbeitsplätze vergeben Big Grin. Ich denke eher es sollte anders laufen, ein neuer Staat informiert sich selbständig über die freien Plätze und stellt dann dar, warum er ein geeigneter Bewerber für den Platz ist Wink
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#37
Zitat:Original von Lion Lorgar
Woher kennen das den die Herren Pharaoh und Grimmberg ??

Von der AIC her sicher nicht, da es da so nicht praktiziert wird.
So langsam geht mir Aquila auf die Nerven. Erst heißt es, daß die AIC keine Option mehr sei, da dort der böse Grimmberg herrsche, dann will man mir erzählen, was dort im Regelwerk steht und was nicht? Kindischer geht's kaum noch.
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#38
Ich muss Grimmberg ausnahmsweise recht geben:

Zitat:§44) Findung eines Kartenplatzes

(1) Die am vom Antragssteller beanspruchten Kartenplatze angrenzenden Staaten der AIC beraten mit dem Direktorium unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Erstgenannten über einen passenden Kartenplatz.

(2) Während dieser Zeit werden potentielle Nachbarländer kontaktiert.

(3) Nach Aufnahme der Kontakte kann ein Reservierungsantrag gestellt werden, der den gewünschten Kartenplatz zeigt.

(4) Das Direktorium kann einen Reservierungsantrag durch Mehrheitsbeschluß ablehnen, sofern sich deutlich abzeichnet, daß der folgende Eintragungsantrag wenig Aussicht auf Erflog haben wird.

(5) Die assoziierte Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für einen Antrag auf Eintragung. Dieser kann mindestens vierzehn Tage nach Erteilung der assoziierten Mitgliedschaft erfolgen.
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#39
Auf dem Markt gab es den Vorschlag einer sogenannten Findungskommission, diese könnte ja sozusagen Neu-Staaten unter die Arme greifen.
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#40
Wenn so eine Kommission aus reinen Gründen der Unterstützung gewünscht ist, kann man sie auch außerhalb jedes Regelwerkes als beratende Truppe zusammenstellen.
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