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Antrag auf Gebietsreservierung gem. § 3 i. V. m. 4 (2) Kartenregelwerk
Name der Nation: Freistaat Vyumø
URL der Website:
http://www.mnwiki.de/index.php?title=Vyum%C3%B6
URL des Forums:
http://vannenheim.mn-welt.de/index.php?sid=
URL zum ältesten Post des Forums: wichtig für die 30-Tages-Frist zur Aktivitätsfeststellung:
http://vannenheim.mn-welt.de/thread.php?...id=37&sid=
Kartenausschnitt: s.u.
Ansprechpartner: Ibram Gaunt
Email Ansprechpartner:
uhu_sturmvogel@web.de
Ich möchte anmerken, dass die Reservierung Vannenheims wohl mitlerweile abgelaufen ist und der Staat auch nicht mehr existiert.
Vyumö war ein Teil dieses Staates.
Wenn das hier dann auch alles glatt über die Bühne geht, könnte man das Land auch gleich eintragen lassen oder?
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Ich stelle fest, dass der Antrag gültig ist und die Reservierung damit abgeschlossen ist.
Anmerkung: Die Eintragung ist jederzeit möglich.
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Demnach wären vetoberechtigt:
Dreibürgen und Irkanien oder?
oder auch
Futuna
Stralien
Balakonien
Gadoa
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Die anderen Länder so denke ich, sind auch Veto-berechtigt, wenn mir diese Bemerkung erlaubt ist.
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Eigentlich ist es nicht so schwer ...
Hier mal ein "Kochrezept" (gerne auch zum zitieren an anderer Stelle bei gleicher Fragestellung)
Feststellung der vetoberechtigten Nationen:
1. markiere alle Planquadrate auf der Karte, auf denen die neue Nation eingetragen werden soll. Hierzu genügt auch ein minimaler Landesteil der neuen Nation, der in das Planquadrat hineinragt.
2. markiere alle Planquadrate, die zu den in Schritt 1 markierten Planquadraten benachbart sind. Und zwar sowohl horiziontal, vertikal als auch diagonal.
3. erstelle eine Liste aller eingetragenen Nationen, die (ggf. nur mit einem minimalen Landesteil oder einer einzelnen Provinz/Enklave) innerhalb eines der in Schritt 1 und 2 markierten Planquadrate liegen. Alle Nationen auf dieser Liste sind vetoberechtigt.
Ansonsten gilt weiterhin zu beachten:
- prüfe auch, ob zwischenzeitlich in den markierten Planquadraten neue Nationen eingetragen wurden oder alte gelöscht wurden. Evtl. ist die Karte nicht ganz auf dem neuestem Stand. Auch diese Nationen sind vetoberechtigt (bzw. können bei zwischenzeitlicher Löschung ignoriert werden).
- Nationen, die bisher nur eine Fläche auf der Karte reserviert haben aber noch nicht endgültig eingetragen sind, sind nicht vetoberechtigt.
- bei Reservierungen gibt es kein Vetorecht.
- reine Wasserflächen (d.h. Planquadrate, die nur Wasser enthalten) sind derzeit für Eintragungen und Reservierungen durch einen allgemeinen Beiratsbeschluss gesperrt.
- neben den vetoberechtigten Nationen hat auch das Direktorium ein Vetorecht.
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Ich danke Herrn Goldmann für den kompetenten Vortrag. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich hoffe, dass die Fragen damit alle geklärt sind.