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[Diskussion] Änderung der OIK-Geschäftsordnung
#1
Der Delegierte des kaiserreichs Dreibürgen hat das Wort.
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#2
Meine Damen und Herren,
die letzten Tage haben uns mehr als deutlich gezeigt, wie schädlich Kräfte von Außerhalb auf unsere Organisation sein können. betont können
Es ist natürlich nicht zu erwarten das solche Kräfte tatsächlich in Ämter gelangen können, trotzdem halte ich es für Notwendig die Bürgerschaft in einem OIK-Staat für eine Direktoriums-Kandidatur vorauszusetzen. Allein die Möglichkeit der Kandidatur hat uns eine Menge Ärger bereitet, den wir in Zukunft vermeiden können und auch sollten. Daher schlage ich vor die Geschäftsordung entsprechend zu ändern. Ich schlage hiermit vor, dem Artikel 4 der Geschäftsordnung einen Unterpunkt 11 mit dem Text "Für die Kandidatur ist die Bürgerschaft in einer Mitgliedsnation notwendig" hinzuzufügen.
Vielen Dank!
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#3
Zustimmung.

Ich schlage vor, dass im Regelwerk explizit von "Staatsbürgern" gesprochen wird, da diese überall in den MNs die Eigenschaft des Wahlrechts inne haben *so* und somit als Haupt-ID anzusehen sind. Somit wären NIDs als Kandidaten und Amtsinhabern ausgeschlossen. *so*
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#4
Einverstanden. *so* Ebenfalls. *so*
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#5
Zustimmung.
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#6
Also ich sehe kein Problem dabei, dass Nebenidentitäten aus einer Mitgliedsnation hier zu Direktoriumspositionen kandidieren dürfen. Wichtig ist für mich erstmal, dass ausschließlich Identitäten aus einer Mitgliedsnation hier zu Direktoriumsposten kandidieren dürfen. Um welchen ID-Typ es sich hier handelt, sehe ich als eher nebensächlich an und die Regeln möchte ich entsprechend auch nicht allzu streng ausfallen lassen.
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#7
Ich sehe ehrlich gesagt auch nicht, warum wir hier nicht auch Externe kandidieren können sollten. Die Delegierten müssen sie ja nicht wählen.
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#8
Ich sehe keinen Grund für diese Überregulierung.
Eine Staatsbürgerschaft ist kein Kriterium für gute Arbeit, und im Gegenteil verwähren wir uns die Möglichkeit eventuelle gute und aussichtsreiche Kandidaten nicht berücksichtigen zu können.
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#9
Eine Kandidatur ist ja an sich nichts schädliches. Ob sie zu einer erfolgreichen Wahl führt ist ja ein anderes Thema. Das können getrost die Delegierten entscheiden.

Ich erinnere auch an Zeiten, wo es eher schwer war, geeignete und breit akzeptierte Kandidaten für Direktoratsposten zu finden. Da hätte sich so mancher Delegierte gefreut, wenn sich z.B. ein externer Kartenzeichner bereit gefunden hätte, das Amt zu übernehmen. Und das nur an fehlender Mitgliedschaft scheitern zu lassen, obwohl der Beirat mehrheitlich für einen solchen Kandidaten votieren würde? Das scheint mir eine unnötige Selbtbeschneidung zu sein.

Ich spreche mich daher auch klar gegen eine solche Überregulierung aus.
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#10
Senor, über wie viele Staatsbürger verfügen die hier eingetragenen Nationen? Da findet sich immer jemand, der die Interesse der OIK-Gemeinschaft vertritt. Außenstehende brauchen wir dafür nicht. Außerdem denke ich, dass Mitglieder der Staatengemeinschaft die Interesse aller besser vertreten können, als zum Beispiel jemand aus einem GF-Staat. Man muss es ja nicht direkt auf Ausländer beziehen. Wink
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