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GO-Änderungsantrag Thalia Artikel 4
#1
Die Delegierte aus Cuello beantragt die GO wie folgt zu ändern:

Artikel 4: Personal

1. Das Hauptpersonal der OIK bildet das Direktorium, bestehend aus dem Exekutivdirektor, dem Vizedirektor für Kartographie und dem Vizedirektor für Kartenanträge.
2. Dem Direktorium sind die Abteilungen wie folgt unterstellt:
a) dem Exekutivdirektor die Abteilungen nach § 3 Absatz 1 Punkte a) und b)
b) dem Vizedirektor für Kartographie die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt c)
c) dem Vizedirektor für Kartenanträge die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt d).
3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten.
4. Weitere Mitarbeiter können bei Bedarf durch Beschluss des Direktoriums bestellt werden. Diese gehören nicht zum Hautpersonal nach Absatz 1.
5. Der Exekutivdirektor verwaltet und archiviert die Beiratsbeschlüsse. Er macht sie der Öffentlichkeit in der Bibliothek der OIK zugänglich. Das System der Archivierung wird durch Beiratsbeschluss bestimmt.
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
8. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
9. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.
10. Das Direktorium übt das Hausrecht aus.


Artikel 3: Das Direktorium

1. Das Direktorium der OIK setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen:

a) dem Exekutivdirektor (für alle Verwaltungsaufgaben, Durchführung von Abstimmungen und Wahlen, Archivierungen usw.);
b) dem Direktor für Kartenanträge (für Antragsannahme, Bearbeitung und Entscheidungen)
b) dem Direktor für Kartographie (Kartenzeichner)

2. Die Direktoren vertreten sich untereinander gegenseitig.
3. Der Direktor für Kartographie kann darüber hinaus eine weitere Person für seine Vertretung bestimmen.
4. Die Direktoren werden einzeln vom Beirat alle drei Monate gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
5. Ein Direktor kann vorzeitig vom Beirat abgewählt werden, wenn

a) ein mit einer Begründung versehener Antrag eines Delegierten gestellt wird, der einen Nachfolger bestimmt, dessen Zustimmung zur Annahme des Amtes vorliegen muss,
b) dieser Antrag vier weitere Zustimmungen von Delegierten erhält,
c) eine Aussprache mit anschließender Abstimmung über den Antrag durchgeführt wurde und
d) der Antrag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegierten angenommen wurde.

6. Bei Rücktritt eines Direktors vor Ende der Amtszeit ist nach dem dafür üblichen Prozedere ein neuer Direktor zu wählen. Der Zurücktretende bleibt bis zur Übergabe der Geschäfte an seinen Nachfolger im Amt.
7. Das Direktorium übt auch das Hausrecht aus. Das heißt, dass es für die Einhaltung der allgemein anerkannten guten Sitten im Umgang der Mitglieder untereinander verantwortlich ist.


Ich bitte die Delegierte darum die Änderungen zu erläutern.
#2
Der Begriff "Personal" impliziert, dass es sich um Bedienstete oder Angestellte handelt. Die sind hier aber definitiv nicht vertreten. Vielmehr ist die OIK eine Interessensgemeinschaft. Deshalb habe ich mich von dem Begriff verabschiedet und näher definiert, wer das "Direktorium" ist und welche Aufgaben es hat, so wie es an anderer Stelle auch mit dem Begriff "Beirat" erfolgte. Dabei war es mir wichtig die Struktur innerhalb der Organisation beizubehalten, da sie sich bewährt hat.

Zum besseren Verständnis habe ich mir erlaubt die Aufgaben der einzelnen Direktoren durch Beispiele näher zu definieren, um unliebsame Fragen dahingehend auszuweichen.

Ganz besonders wichtig war es mir, dass die Ämter auch von Delegierten wahrgenommen werden können, weil ich nicht der Ansicht bin, dass man für diese doch eher verwaltenden Aufgaben zwingend neutrale, also länderunabhängige Personen benötigt.

Bzgl. der Vertretung der Direktoren habe ich eine weitere Möglichkeit hinzugefügt und zwar für den Kartenzeichner und zwar deshalb, da ich davon ausgegangen bin, dass die anderen beiden Vertreter nicht zwingend zeichnen können. So hat der Kartograph die Möglichkeit eine Fachkraft für seine Vertretung zu bestellen, falls absehbar ist, dass er längere Zeit ausfallen wird (z. B. vier Wochen Krankenhausaufenthalt).

Im übrigen habe ich hier, wie auch bei allen anderen Vorschriften, auf die "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" abgestellt, da es mir unmöglich erscheint bei der Vielzahl der Mitgliedsstaaten andere Mehrheitsverhältnisse zu erreichen, die eine Beschlussfassung ansonsten schwer bis unmöglich machen würden.
#3
In Absatz 7 das Wort "auch" streichen und ich bin zusfrieden Wink
#4
Sie haben hiermit die Erlaubnis diese Korrektur im obigen Text vorzunehmen. Ich kann das nämlich nicht, möchte aber auch nicht den Text nochmals wiederholen, um keine Verwirrungen zu stiften.
#5
5. a ist ein Gummiparagraph -> "stichhaltig begründet". Wer entscheidet über die Stichhaltigkeit der Begründung?

saludos
Chilavert
#6
Zitat:Original von Presidente Chilavert
5. a ist ein Gummiparagraph -> "stichhaltig begründet". Wer entscheidet über die Stichhaltigkeit der Begründung?

saludos
Chilavert

da kommen ja noch zusätzlich b, c und d zum tragen.
D.h. entscheiden alle Delegierten.
#7
Ich sehe nur, daß, sollte es mal wirklich soweit kommen, daß es wieder Unmengen Spam im Forum hier geben wird,m Streitereien bis zum erbrechen über stichhaltig oder nicht. Ich mahne nur an, daß man eventuell vorher eindeutiger forumliert. Eventuell kann man dann schon von vornherein Diskussionen etwas abkürzen.

saludos
Chilavert
#8
Herr Aichberger, wären Sie bitte so freundlich und die folgende Passage meines Antrages....

Zitat:5. Ein Direktor kann vorzeitig vom Beirat abgewählt werden, wenn

a) ein stichhaltig begründeter Antrag eines Delegierten gestellt wird, der einen Nachfolger bestimmt, dessen Zustimmung zur Annahme des Amtes vorliegen muss,

...

... in folgende anzändern...

Zitat:5. Ein Direktor kann vorzeitig vom Beirat abgewählt werden, wenn

a) ein mit einer Begründung versehener Antrag eines Delegierten gestellt wird, der einen Nachfolger bestimmt, dessen Zustimmung zur Annahme des Amtes vorliegen muss,

...

Ich denke, dass es ausreichend ist darauf hinzweisen, dass ein bloßer Antrag nicht ausreicht, sondern dieser begründet werden muss. Mit dieser Begründung hat man dann nämlich eine Diskussionsgrundlage, auf welcher sich jeder abstimmungsberechtigte Delegierte eine Meinung bilden und dann über den Antrag abstimmen kann.
#9
Danke, so hab ich mir das vorgestellt - "stichhaltig" birgt weit mehr Diskussionsstoff als "begründet".

saludos
Chilavert
#10
Nichts zu danken. Ich möchte ja, dass alle mit der Änderung leben können. Wink


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