07.07.2008, 20:44
Sehr geehrter Herr Exekutivdirektor, ich widerspreche Ihnen ja ungern, muss dies in Bezug auf das von Ihnen bekanntgegebene Ergebnis der Abstimmung jedoch leider tun.
Dass der Antrag nicht die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht haben soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es stehen immerhin 10 Ja- gegen 7 Nein-Stimmen.
Für die Zahl der abgegebenen Stimmen können Stimmenthaltungen nicht gewertet werden. Stimmen von Beiratsmitgliedern, welche mit "Enthaltung" gestimmt haben, sind nunmal so zu stellen, als hätten sie ihre Stimme nicht abgegeben, als hätten sie sich der Stimme "enthalten", also nicht abgestimmt.
Aktive Stimmenthaltungen als Nicht-Ja-Stimmen zu zählen widerspricht dem Wesen der Stimmenthaltung. Wer mit Enthaltung stimmt, will eben gerade nicht, dass seine Stimme quasi zur Gegenstimme wird, denn dann hätte er mit Nein gestimmt. Wer mit Enthaltung stimmt, dokumentiert damit nur, dass er garnicht abstimmen will. Er tut seinen Willen, eben nicht abstimmen zu wollen nur öffentlich kund und bleibt nicht einfach der Abstimmung fern.
So leid es mir auch in der Sache selbst tut (Turanien hat auch gegen die neue GO gestimmt), aber der Antrag auf Änderung der GO hat die nach Artikel 6 Punkt 1. der geltenden GO erforderliche "absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen" mit 10 von 17 erreicht.
Dass der Antrag nicht die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht haben soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es stehen immerhin 10 Ja- gegen 7 Nein-Stimmen.
Für die Zahl der abgegebenen Stimmen können Stimmenthaltungen nicht gewertet werden. Stimmen von Beiratsmitgliedern, welche mit "Enthaltung" gestimmt haben, sind nunmal so zu stellen, als hätten sie ihre Stimme nicht abgegeben, als hätten sie sich der Stimme "enthalten", also nicht abgestimmt.
Aktive Stimmenthaltungen als Nicht-Ja-Stimmen zu zählen widerspricht dem Wesen der Stimmenthaltung. Wer mit Enthaltung stimmt, will eben gerade nicht, dass seine Stimme quasi zur Gegenstimme wird, denn dann hätte er mit Nein gestimmt. Wer mit Enthaltung stimmt, dokumentiert damit nur, dass er garnicht abstimmen will. Er tut seinen Willen, eben nicht abstimmen zu wollen nur öffentlich kund und bleibt nicht einfach der Abstimmung fern.
So leid es mir auch in der Sache selbst tut (Turanien hat auch gegen die neue GO gestimmt), aber der Antrag auf Änderung der GO hat die nach Artikel 6 Punkt 1. der geltenden GO erforderliche "absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen" mit 10 von 17 erreicht.

