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Diskussionsbedarf - das Abstimmungsergebnis zur neuen GO
#1
Ich zitiere aus der GO die in der Bibliothek zu finden war:

Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung

1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht
berücksichtigt.

Ich möchte feststellen, dass hier wohl eine grundsätzliche Interpretationsproblematik herrscht. Geht es um eine "Änderung an der Geschäftsordnung" oder geht es um eine "NEUE Geschäftsordnung" ... dieser Punkt ist lückenhaft und bedarf einer Aussprache. Schließlich handelt es sich um einen Beschluss zu einer neuen Geschäftsordnung die "einzelne Änderungen" impliziert, aber unter der Handhabung einer "neuen" Geschäftsordnung geführt wurde.

Daher ist, meiner Meinung nach, festzulegen ob die Abstimmung unter einer "Generaländerung der GO" neu aufgesetzt wird und damit ordentlich, gemäß den bürokratischen Anforderungen der derzeitigen GO geführt wird, oder aber ob die "Novelle der Geschäftsordnung" als neue GO im Sinne der Abstimmung ohne die Berücksichtigung von Enthaltungen gewertet wird.
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#2
Führt man eine neue GO ein, so ist das als Änderung der GO zu sehen.

Warum sollte an eine kleine Änderung der GO höhere Anforderungen gestellt sein, als eine komplette Änderung der GO ?

Außerdem wurde hier auch keine neue GO beantragt, ondern Änderungen an der alten, wie man in den einzelnen Diskussionen hier sehen kann:

http://oik.mn-orga.de/board.php?boardid=6

Vielen war das bei der Abgabe der Stimme vll. nicht bewußt und sie wollten mit der Enthaltung sich wirklich enthalten, aber kann man keine Rücksicht nehmen.
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#3
Dem stimme ich zu. Auch eine Neufassung der Geschäftsordnung ist eine Änderung.
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#4
Ich plädiere für klare Verhältnisse. Entweder man macht es ordentlich oder man lässt es bleiben. Es gibt nicht umsonst genaue Vorgaben. Wenn etwas bei der Abstimmung nicht bewusst ist, dann sollte das vorher schon bewusst gemacht worden sein, damit es einsehbar ist. Und das man darauf dann keine Rücksicht nehmen kann wäre eine Sauerei mit der man den Beirat übergehen würde. Ich denke nicht, dass das im Sinne einer ordentlich funktionierenden Organisation ist.
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#5
Die Verhältnisse sind doch klar.
Oder willst du nun die Wahl wiederholen lassen?
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