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[Eintragung] Bergstadt Doroog
#1
Wir möchten gemäß § 4 (3) Kartenregelwerk den Antrag auf Eintragung stellen.

[Bild: kartepr2.gif]

Name der Nation: Bergstadt Doroog
URL der Website: http://www.doroog.de.vu
URL des Forums: http://www.doroog.de.vu/forum
URL zum ältesten Post des Forums: wichtig für die 60-Tages-Frist zur Aktivitätsfeststellung: http://kreder.kr.ohost.de/forum/thread.p...=35#post35
Ansprechpartner: Olf Haba (Ernennung)
Email Ansprechpartner: tommy55@mail.austria.com
Gewünschtes Länderkürzel: DG

Nachweis vetoberechtigter Länder:
Pizzaros
Gadoa (Forum derzeit offline, hoffe, dass diese Information durch eine Bürgerin akzeptiert wird)
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#2
Bevor ich das Verfahren einleite, bitte ich allerdings dem Kartendelegierten, Alexander Botan, eine entsprechende Private nachricht hier zu hinterlassen. Ich weiß aus eigener Erfahrung als Delegierter, dass man auf dem MdM nicht so häufig vorbeischaut.
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#3
Zitat:Original von Vinzenz Bailey
Bevor ich das Verfahren einleite, bitte ich allerdings dem Kartendelegierten, Alexander Botan, eine entsprechende Private nachricht hier zu hinterlassen. Ich weiß aus eigener Erfahrung als Delegierter, dass man auf dem MdM nicht so häufig vorbeischaut.

Soeben geschehen mit Kopie an Sie :)
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#4
Verzeihung, aber in meinen Augen ist Gadoa durch eine reservierte Fläche betroffen, und damit nicht Vetoberechtigt.
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#5
Zitat:Original von Rüdy
Verzeihung, aber in meinen Augen ist Gadoa durch eine reservierte Fläche betroffen, und damit nicht Vetoberechtigt.

Allerdings.
Ich eröffne das Kartenverfahren. Veto kann von Pizarros bis zum 27.07.08 17:30 Uhr eingelegt werden.
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#6
Zitat:Original von Rüdy
Verzeihung, aber in meinen Augen ist Gadoa durch eine reservierte Fläche betroffen, und damit nicht Vetoberechtigt.

Dem schließe ich mich an. Aber wir würden sowieso kein Veto einlegen. ;)
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#7
Ich nehme damit an, dass unser Antrag auf Eintragung angenommen wurde :)
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#8
Ich möchte mich hier keinesfalls einmischen, allerdings gehen Sie nur von diesem Umstand aus Von offizieller Seite wurde diesbezüglich noch nichts festgestellt. Ich denke, dass es daher richtig ist Sie darauf hinzuweisen, dass auch die Delegiertenmeldung zunächst unnötig ist.

Sollte das Direktorium in Vertretung des nun vakanten Posten des Vizedirektors für Kartenanträge die Eintragung bestätigen, so ist die Delegiertenmeldung rechtens, anonsten denke, dass es angebracht ist, sie auf den aktuell gültigen Stand hinzuweisen.
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#9
Da ich nach Artikel 4, Absatz 9 Geschäftsordnung der OIK noch im Amt bin, stelle ich fest, dass die Vetofrist ohne gültiges veto verstrichen ist. Die Eintragung war damit erfolgreich.
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#10
Vielen Dank :)
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