Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

Abstimmung: Änderung Kartenregelwerk § 6 - Gebietsveränderungen
#1
Nachfolgender Änderungsantrag steht zur Abstimmung durch die Delegierten an:


Zitat:§6 Gebietsveränderungen

1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht des Direktoriums nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwölf Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten sechs Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.


Die Diskussion zum Antragen finden Sie hier: [Diskussion] Änderung des Kartenregelwerks


Stimmen Sie der Änderung wie oben aufgeführt zu?

[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung


Die Abstimmung dauert sieben Tage, bis zum 04.09.2008, 12:42 Uhr, an.
#2
Schahtum Futuna: Enthaltung
#3
Für die Volksrepublik Wolfenstein:

[X] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
#4
Fuer die Republik Dionysos:

JA
#5
Für die República Tolanica:

[ ] Ja
[ ] Nein
[x] Enthaltung
#6
Für Andro

[ ] Ja
[x] Nein
[ ] Enthaltung
#7
Für das Gelbe Reich: Nein.
#8
Für die Bundesrepublik Bergen: Nein
#9
"Für das Ekliasarische Konzil und im Namen des Thearchen."


[ ] Ja
[X] Nein
[ ] Enthaltung
#10
Für Nøresund: Nein.


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste