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Antrag:
Zitat:Der Delegierte des Schahtums Futuna beantragte die Abstimmung zur verbindlichen Festlegung der Kugelform als Form der Gesamtkarte der OIK.
Die nach § 5 Absatz 2 GO erforderliche Diskussion fand hier statt.
Ich bitte darum, dass sich alle Mitgliedsstaaten an dieser Abstimmung beteiligen.
Die Abstimmung dauert bis zum 12.04.22:40 Uhr.
Sind Sie für die Einführung der "Kugel" als verbindliche Weltform für die OIK?
Abstimmungsergebnis:
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Antrag:
Zitat:Das Direktorium beantragt,
dass der Beirat der Organisation für Kartographie die Inaktivität von- Caen
- Ydemos
- Albenien
- Imperia
- Tropicali
feststellt.
Aus der Sicht des Direktoriums ist eine Forenaktivität dieser Nationen nicht mehr gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Caen:
Ja: 17
Nein: 2
Enthaltung: 2
Ungültig: 5
Tropicali:
Ja: 18
Nein: 1
Enthaltung: 2
Ungültig: 5
Ydemos:
Ja: 16
Nein: 0
Enthaltung: 5
Ungültig: 5
Imperia:
Ja: 18
Nein: 0
Enthaltung: 2
Ungültig: 5
Albenien:
Ja: 18
Nein: 1
Enthaltung: 2
Ungültig: 5
Damit wurde die Inaktivität jeder hier aufgezählten Nationen festgestellt.
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Die Delegierte aus Cuello beantragt die Abstimmung über folgende Frage:
Sind Sie dafür, dass die OIK ganz offiziell als Simoff-Einrichtung angesehen wird?
Das Ergebnis ist wie folgt:
Ja 14
Nein 10
Enthaltungen 7
ungültig 1
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Die Delegierte aus Thalia bat über den folgenden Entwurf für eine neue Geschäftsordnung abzustimmen:
Zitat:Geschäftsordnung der OIK
Präambel
Das nachstehende Regelwerk stellt eine allgemeine Grundlage für die Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsstaatenvertreter und somit einem Miteinander der virtuellen Nationen dar, die auf der OIK-Weltkarte vertreten sind.
Eventuell hier nicht genannte Regeln, die dennoch von einem Mitgliedsvertreter als relevant für die Organisation der Aufgabenwahrnehmung angesehen werden, können auf Antrag beim Direktorium und nach Aussprache und Abstimmung im Beirat aufgenommen oder bereits vorhandene Regelungen in gleicher Verfahrensweise abgeändert werden.
Artikel 1 - Die OIK
1. Die Organisation für internationale Kartographie –OIK- erstellt und führt die geografische Ländergesamtkarte der ihr angehörenden Mitgliedsstaaten in Form einer Weltkugel.
2. Des weiteren führt die OIK ein Verzeichnis von internationalen Länderkürzeln und Telefonvorwahlen.
3. Die OIK ist keine simulative Einrichtung und daher unpolitisch und neutral.
4. Die OIK ist unabhängig von allen anderen vorhandenen Einrichtungen der virtuellen Mikronationen.
5. Mitglieder der OIK sind alle auf der Karte verzeichneten virtuellen Nationen.
6. Eine Auflösung der OIK ist nur möglich, wenn sich kein Mitgliedsstaat für die Aufrechterhaltung ausspricht. Hierfür ist eine Abstimmung unter allen Mitgliedsstaaten erforderlich.
7. Im Falle der Auflösung der OIK gehen alle Kartenmaterialen, sowie Listen über Vorwahlen und Länderkennzeichen in das Eigentum der UVNO über, welche für die weitere Pflege der Daten zuständig ist.
Artikel 2 - Organisation innerhalb der OIK
1. Die OIK setzt sich zusammen aus dem Direktorium und dem Beirat.
2. Die OIK gliedert sich in folgende Abteilungen:
a) Allgemeine Verwaltung und Mitgliedsangelegenheiten;
b) Verzeichnisse, Bibliothek und Archiv;
c) Kartographie;
d) Antragsbearbeitung;
2. Weitere Abteilungen und Unterabteilungen können bei Bedarf, auf Beschluss des Beirats der OIK, eingerichtet werden.
Artikel 3 - Das Direktorium
1. Das Direktorium der OIK setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen:
a) dem Exekutivdirektor (für alle Verwaltungsaufgaben, Durchführung von Abstimmungen und Wahlen, Archivierungen usw.);
b) dem Direktor für Kartenanträge (für Antragsannahme, Bearbeitung und Entscheidungen)
b) dem Direktor für Kartographie (Kartenzeichner)
2. Die Direktoren vertreten sich untereinander gegenseitig.
3. Der Direktor für Kartographie kann darüber hinaus eine weitere Person für seine Vertretung bestimmen.
4. Die Direktoren werden einzeln vom Beirat alle drei Monate gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
5. Ein Direktor kann vorzeitig vom Beirat abgewählt werden, wenn
a) ein mit einer Begründung versehener Antrag eines Delegierten gestellt wird, der einen Nachfolger bestimmt, dessen Zustimmung zur Annahme des Amtes vorliegen muss,
b) dieser Antrag vier weitere Zustimmungen von Delegierten erhält,
c) eine Aussprache mit anschließender Abstimmung über den Antrag durchgeführt wurde und
d) der Antrag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegierten angenommen wurde.
6. Bei Rücktritt eines Direktors vor Ende der Amtszeit ist nach dem dafür üblichen Prozedere ein neuer Direktor zu wählen. Der Zurücktretende bleibt bis zur Übergabe der Geschäfte an seinen Nachfolger im Amt.
7. Das Direktorium übt auch das Hausrecht aus. Das heißt, dass es für die Einhaltung der allgemein anerkannten guten Sitten im Umgang der Mitglieder untereinander verantwortlich ist.
Artikel 4 - Der OIK-Beirat
1. Jedes Mitgliedsland kann einen Delegierten/Ländervertreter abstellen, welcher die Interessen seines Landes in der OIK vertritt und für dieses entscheidungsbefugt ist.
2. Die Gesamtheit der Ländervertreter/Delegierten wird als „Beirat“ bezeichnet.
3. Der Beirat entscheidet über alle allgemein relevanten Angelegenheiten der OIK, wie z. B. in Fragen der Änderung der GO, der sonstigen Regelwerke und der Besetzung der Ämter des Direktoriums.
4. Jedes Beiratsmitglied ist berechtigt an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und hat nur 1 Stimme.
5. Ein Delegierter darf nur für ein Land auftreten und stimmberechtigt sein.
Artikel 5 – Wahlen/Abstimmungen
1. Abstimmungen und Wahlen werden durch den Exekutivdirektor eingeleitet und durchgeführt.
2. Die Wahlen der Ämter des Direktoriums sind drei Wochen/21 Tage vor Ende der Amtszeit öffentlich bekannt zu machen, zusammen mit einem Aufruf zur Kandidatur.
3. Kandidaturen sind mit Vorstellung der Person und Begründung zur Kandidatur einzureichen.
4. Die Ausschreibungsfrist dauert 10 Tage (240 Stunden).
5. Die Wahl dauert 7 Tage (168 Stunden) an.
6. Zwischen Ausschreibungsende und Wahlbeginn liegen 4 Tage (96 Stunden), um über die Kandidaturen zu diskutieren.
7. Die Wahl findet in Form einer Umfrage im Forum statt.
8. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann.
9. Bei Stimmengleichheit erfolgt umgehend eine Stichwahl.
10. Abstimmungen finden grundsätzlich öffentlich einsehbar statt, es sei denn ein Delegierter stellt vor Beginn der Abstimmung einen anders lautenden Antrag und wird von vier weiteren Delegierten darin unterstützt.
11. Die Delegierten können unter Angabe des von ihnen vertretenen Landes an der Abstimmung teilnehmen und stimmen ausschließlich mit „Ja“ oder „Nein“.
12. „Enthaltung“ ist keine Abstimmungsoption.
13. Editierte, kommentierte und Stimmabgaben in Umgangssprache wie z. B. „jupp“ sind ungültig.
14. Sofern nicht anders in den Regelwerken der OIK festgelegt, wird ein Beschluss der OIK gültig, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinnahmen kann.
15. Gegen einen Beschluss kann Widerspruch mit stichhaltiger Begründung innerhalb von 7 Tagen (168 Stunden) eingelegt werden. Über die Zulassung des Beschlusses entscheidet das Direktorium und gibt diesen zur Diskussion und anschließender Abstimmung an den Beirat weiter.
16. Direktoren dürfen an Abstimmungen und Wahlen nur teilnehmen, wenn Sie auch Delegierte eines Mitgliedslandes sind.
Abstimmungsergebnis
- 10 Ja-Stimmen
- 07 Nein-Stimmen
- 04 Enthaltungen
=> Antrag abgelehnt.
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Der Abstimmung lag folgender Antrag der Nationen Gran Novara, Ladinia und Targa zu Grunde:
Zitat:Sehr gehrte Damen und Herren, ich beantrage folgende Wasserflächen zu entsperren:
![[Bild: Oik-planbb.png]](http://lexikon.der-nationen.de/images/5/59/Oik-planbb.png)
[Anmerkung Direktorium: Karte entsprechen Änderungsmitteilung vom 25.08.2008 ausgetauscht - [Diskussion] Entsperrung einer Wasserfläche ]
Ziel dieser Entsperrung ist die Ansiedlung der Nationen Targa, Gran Novara, Tomanien und Ladinien in diesem Gebiet.
Damit tragen die Nationen der bisherigen engen gemeinsamen Ausgestaltung Rechnung.
Der Antrag hätte die Folge, dass sich die Nationen Targa, Tomanien und Gran Novara von ihrem bisherigen Gebieten trennen und diese dort ansiedeln. Weiter wird die Republik Ladinien Mitglied der OIK werden und ebenfalls in der Region ansässig.
Anmerkung: Die Entsperrung betrifft die Planquadrate: S/T 8-11, U 9-11, R 9+10, Q 10
Abstimmungsergebnis- 19 Ja-Stimmen
- 08 Nein-Stimmen
- 03 Enthaltungen
=> Dem Antrag wurde stattgegeben.
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Der Abstimmung lag folgender Antrag zu Grunde:
Zitat:§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht des Direktoriums nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwölf Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten sechs Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
Abstimmungsergebnis
- 14 Ja-Stimmen
- 14 Nein-Stimmen
- 06 Enthaltungen
=> Dem Antrag wurde nicht stattgegeben.
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Der Beirat hatte über die Inaktivität der Staaten Neunseeland, Zhoulong und Falkenland zu befinden.
Zitat:Erbebnis der Abstimmung
Es wurden 26 Stimmen abgegeben, davon 24 gültige und 2 ungültige, auf Grund von editierten Stimmabgaben.
Die Stimmen verteilen sich, bezgl. der Frage nach der Inaktivität der Staaten Neunseeland, Zhoulong und Falkenland, wie folgt:
Neunseeland
- 20 Ja-Stimmen
00 Nein-Stimmen
04 Enthaltungen
Zhoulong
- 21 Ja-Stimmen
00 Nein-Stimmen
03 Enthaltungen
Falkenland
- 18 Ja-Stimmen
01 Nein-Stimme
05 Enthaltungen
Somit stelle ich fest, dass der Beirat mehrheitlich befunden hat, dass die o. g. Nationen inaktiv sind.
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Der Beirat hatte über die Inaktivität der Staaten Eschenland, Ozeania, PFKanien und Tauroggen zu befinden.
Zitat:Ergebnis
Es wurden 28 Stimmen abgegeben, davon 26 gültige und 2 ungültige, auf Grund von editierten Stimmabgaben.
Die Stimmen verteilen sich, bezgl. der Frage nach der Inaktivität der Staaten Eschenland, Ozeania, PFKanien und Tauroggen, wie folgt:
Eschenland
- 18 Ja-Stimmen
01 Nein-Stimmen
07 Enthaltungen
Ozeania
- 13 Ja-Stimmen
03 Nein-Stimmen
10 Enthaltungen
PFKanien
- 18 Ja-Stimmen
04 Nein-Stimme
04 Enthaltungen
Tauroggen
- 13 Ja-Stimmen
04 Nein-Stimme
09 Enthaltungen
Für die gültige Inaktiverklärung wird eine 2/3-Mehrheit benötigt. Diese liegt bei 26 gültig abgegebenen Stimmen bei 17,33 = 18 Stimmen.
Somit stelle ich fest, dass der Beirat mehrheitlich befunden hat, dass die Staaten Eschenland und PFKanien als inaktiv anzusehen sind.
Eine Inaktivität der Staaten Ozeania und Tauroggen konnte nicht festgestellt werden.
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Der Beirat hatte über folgenden Änderungsvorschlag des Artikel 4 Kartenregelwerks abzustimmen:
Zitat:§4 Antragsstellung
Als Basis für alle Anträge gilt die jeweils aktuellste Version der intermicronationalen Karte des Kartenbüros.
1. Anträge auf Gebietsreservierung sind öffentlich im Forum der OIK zu stellen.
2. Der Antrag auf Gebietsreservierung muss folgende Informationen enthalten:
a) voller Name der Nation
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
c) mind. Name des zuständigen Ansprechpartners
d) URL zum Aktivitätsnachweis
e) Kartenausschnitt mit der gewünschten Position sowie der vorläufigen Form und Größe des Antragsgebietes
f) eine gültige email Adresse des Ansprechpartners
3. Mit dem Antrag sind alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzden Planquadrat erstreckt, vom Antragsteller nachweislich und öffentlich über die Antragsstellung zu informieren.
4. Unvollständige Anträge sind ungültig.
Zitat:Ergebnis der Abstimmung
Es wurden 33 Stimmen abgegeben, davon 30 gültige und 1 ungültige, wegen Editierung der Stimmabgabe.
Die 30 gültig abgegebenen Stimmen verteilen sich wie folgt:- 15 Ja-Stimmen
16 Nein-Stimmen
01 Enthaltung
Ich stelle fest, dass der Änderungsvorschlag zu Artikel 4 Kartenregelwerk nicht die erforderliche Mehrheit nach GO der OIK erhalten hat und somit in seiner bisherigen Form bestehen bleibt.
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Die Entscheidung in Sachen der Feststellung der Inaktivität betreffs der Staaten Eschenland, Oceania, PFKanien und Tauroggen wird widerrufen!
Begründung
Die Auswertung der Beiratsabstimmung musste unter Berücksichtigung des Artikel 6 GO, wonach "Enthaltungen nicht berücksichtigt werden", überprüft werden. Die Überprüfung ergab:
- Stimmabgabe Eschenland: 19 Stimmen => 2/3-Mehrheit = 13 Stimmen => Entscheidung korrekt.
Stimmabgabe Oceania: 22 Stimmen => 2/3-Mehrheit = 11 Stimmen => Entscheidung wir widerrufen! Die Inaktivität Oceanias durch den Beirat wurde festgestellt.
Stimmabgabe PFKanien: 22 Stimmen => 2/3-Mehrheit = 15 Stimmen => Entscheidung korrekt.
Stimmabgabe Tauroggen: 17 Stimmen => 2/3-Mehrheit = 12 Stimmen => Entscheidung wird widerrufen! Die Inaktivität Tauroggens wurde durch den Beirat festgestellt.
Infolgedessen wurde nun auch die Inaktivität der Staaten Oceania und Tauroggen festgestellt. Eine aktuelle Prüfung der Staaten nach evt. Wiederaufnahme von Aktivitäten innerhalb der Foren ergab, dass auch seit der ersten Überprüfung weiterhin keine Aktivitäten vorzuweisen haben.
Somit ist das Löschverfahren umgehend einzuleiten.
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