27.10.2008, 20:26
Antrag auf Gebietseintragung
Oben genannte Nation (der Name ist zu schwer zu schreiben) hat bei der OIK einen Antrag auf Eintragung gestellt. Unabhängig davon, dass diese Mikronation in Verbindung mit der Saemonien-Clique steht und unabhängig davon, was man von der Rechtschreibung einiger Mitglieder halten mag, so ist der Antrag gültig gestellt worden und wäre anzunehmen.
Bauchschmerzen bereitet mir allerdings die schwache Aktivität dieser Nation. Ich habe Vorgestern die Beiträge durchgezählt und kam auf insgesamt 50 Beiträge, die in den letzten dreißig Tagen entstanden sind. Meiner Auffassung nach ist eine so schwache Aktivität bei Eintragung ein deutliches Anzeichen dafür, dass der Staat kurz nach Eintragung in komplette Inaktivität fällt.
Mir ist auch das Argument bekannt, dass es bei einer Mikronation nicht auf die Quantität, sondern auf die Qualität der Beiträge ankomme und dass es durchaus üblich wäre, wenn man 2-5 Tage auf eine Antwort in einen Forum warten müsste.
50 Beiträge sind nicht viel und auch nicht wenig, deshalb hat sich das Direktorium entschieden, keine direkte Entscheidung beim Antrag zu stellen, sondern sich zunächst die Meinung des Beirats anzuhören betreffend der Tatsache, wie nun §3, Satz 3 Kartenregelwerk denn nun zu verstehen ist:
Gegebenenfalls wäre auch eine Änderung des Kartenregelwerks in Betracht zu ziehen, um hier endlich Klahrheit zu schaffen.
Oben genannte Nation (der Name ist zu schwer zu schreiben) hat bei der OIK einen Antrag auf Eintragung gestellt. Unabhängig davon, dass diese Mikronation in Verbindung mit der Saemonien-Clique steht und unabhängig davon, was man von der Rechtschreibung einiger Mitglieder halten mag, so ist der Antrag gültig gestellt worden und wäre anzunehmen.
Bauchschmerzen bereitet mir allerdings die schwache Aktivität dieser Nation. Ich habe Vorgestern die Beiträge durchgezählt und kam auf insgesamt 50 Beiträge, die in den letzten dreißig Tagen entstanden sind. Meiner Auffassung nach ist eine so schwache Aktivität bei Eintragung ein deutliches Anzeichen dafür, dass der Staat kurz nach Eintragung in komplette Inaktivität fällt.
Mir ist auch das Argument bekannt, dass es bei einer Mikronation nicht auf die Quantität, sondern auf die Qualität der Beiträge ankomme und dass es durchaus üblich wäre, wenn man 2-5 Tage auf eine Antwort in einen Forum warten müsste.
50 Beiträge sind nicht viel und auch nicht wenig, deshalb hat sich das Direktorium entschieden, keine direkte Entscheidung beim Antrag zu stellen, sondern sich zunächst die Meinung des Beirats anzuhören betreffend der Tatsache, wie nun §3, Satz 3 Kartenregelwerk denn nun zu verstehen ist:
Zitat:3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite. a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten. b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.
Gegebenenfalls wäre auch eine Änderung des Kartenregelwerks in Betracht zu ziehen, um hier endlich Klahrheit zu schaffen.

