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[Anfrage] Eintragung einer neuen Insel
#1
Aufgrund der Anträge der Nationen Attekarien, Dreibürgen, Haxagon und Neuenkirchen (Inselatoll) habe ich mir mal das Kartenregelwerk durchgelesen und finde mich dort nicht zurecht. Daher bitte ich um Hilfe durch die mit dem Regelwerk besser vertrauten Delegierten.

Ich zitiere mal die Stellen, die für eine grundsätzliche Eintragung hier m. E. maßgeblich sind:

Zitat:§5 Eintragung

1. Eine Eintragung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §6.
2. ...
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.


§6 Gebietserweiterungen

1. Eine Gebietserweiterung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
3. Eine Gebietserweiterung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.


Mein Verständnisproblem liegt darin, dass es sich hier um eine "Besiedelung" eines "Gebietes" handelt, dass gar nicht auf der Karte existiert. Quasi wird hier ein Landgebiet neu erstellt oder soll neu erstellt werden. Aber über die "Vorschriften" wann und wie das möglich ist, finde ich nichts, da die oben zitierten §§ m. E. nur für bereits vorhandene Landmassen gelten.

Sehe ich das falsch? Wie ist es richtig? Und wer befindet darüber, ob eine neue Landmasse auf der Karte verzeichnet wird?


?(
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#2
Die Kartenkommission (ich denke der Beirat) muss eh eine Ausnahme erlauben. Wenn also der Beirat die Gebietserweiterung auf eine neue Insel erlaubt, dürfte klar sein dass diese Insel auch erstellt werden muss. Geht dann ja aus der Erlaubnis hervor...
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#3
Sehe ich auch so. Im Grunde sind es zwei Schritte, die man aber durchaus in einem machen kann, denke ich.
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#4
Sie können mir glauben, wenn ich sage, dass die Anträge auf genau diesen Überlegungen fußen Wink
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#5
Leuchtet mir alles immer noch nicht ein.

Da steht "... bei Besiedelung eines neuen Kontinents". Dieses Inselatoll stellt für mich keinen neuen Kontinent dar. Und "... bei Besiedelung einer Insel" heißt für mich, dass es sich um eine vorhandene Insel handelt.

Ich kann immer noch nicht erkennen, dass diese Erstellung einer neuen Landmasse möglich, geschweige denn rechtens ist. Wo liegt denn mein Denkfehler? ?(
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#6
Wurden nicht schon mehrfach Landmassen hinzugefügt oder verändert? Wer hat denn das im jeweiligen Fall immer entschieden? Ansonsten kann man wohl davon ausgehen, dass der Beirat als oberstes Organ der OIK so etwas auch ohne zugrunde liegende Regeln entscheiden kann.
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#7
Grundsätzlich gilt wohl: Wenn es keine gesetzliche Grundlage, aber eine dringende Notwendigkeit gibt, kann und sollte der Beirat gemeinsam darüber entscheiden.

Doch dazu müsste erstmal festgestellt werden, dass es keine gesetzliche Grundlage und eine dringende Notwendigkeit gibt.

Und so, wie ich das verstanden habe, berufen sich die antragstellenden Staaten ja auf das Kartenregelwerk in Bezug auf eine Gebietserweiterung. Nur ich sehe oder verstehe das ja mal wieder nicht. Und bevor ich eine falsche Aussage mache, möchte ich das doch lieber erstmal hinterfragen.
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#8
Zitat:Original von Faantir Gried
Sie können mir glauben, wenn ich sage, dass die Anträge auf genau diesen Überlegungen fußen Wink

Und was du schon wieder alles weißt. Rolleyes Und welche Überlegungen genau?

Wenn du das auf das "Erlauben einer Ausnahme" beziehst, dann bezieht sich diese Erlaubnis nur darauf, dass eine Zulassung erfolgen muss, wenn

a) kein vetoberechtigter Staat in der Nähe liegt
b) es sich um die Besiedelung eines neuen Kontinents oder
c) einer Insel

handelt. Im vorliegenden Fall soll aber, so wie ich es verstanden habe, weder ein neuer Kontinent noch eine Insel besiedelt werden, sondern eine neue Insel geschaffen werden, wofür es m. E. keine Vorschriften gibt, der Beirat also rein aus eigenen Überlegungen heraus entscheiden kann. Wobei man letzendlich vielleicht auch zu dem Schluss kommen könnte, dass eine Schaffung von Neuland unmöglich ist.

Was weiß denn ich, wie es richtig ist. Deshalb frage ich doch.
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#9
Ist wohl vergleichbar mit der neuen Insel für Ydemos. War damals meines Wissens ein Beiratsbeschluss.
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#10
Dem entnehme ich, dass Ihrer Meinung nach für jetzigen Antrag das Regelwerk der OIK nicht greift?
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