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Zitat:Original von Indra Kalnina
Am besten man schafft mal ein klares Regelwerk für Gebietserweiterungen eventuell mit verpflichtender Reservierungsphase und Mindestanforderungen bezüglich Simulation etc.
Ich denke auch, dass es an der Zeit ist hier mal ein paar Regeln aufzustellen und würde dafür plädieren, dass es die gleichen sind, wie bei einer Neueintragung, da ich keinen Unterschied dazu sehe. Aber, das kann man ja in Ruhe ausarbeiten und dem Beirat zur Diskussion vorlegen.... hatten wir lange nicht mehr.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
"Gefälligst" hat hier keiner was, damit das mal klar ist!
Immer schön mit der Ruhe, niemand brauch hier auf einzelnen Worten rumzureiten.
Zitat:Und was die RL-Klageverfahren betrifft, so muss der Beklagte nach wie vor seine Unschuld beweisen.
Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
Zitat:Einfach sagen, ich wars nicht, ist nicht.
Natürlich kann er das so lange behaupten wie er lustig ist, er hat sogar das Recht zu lügen. Das Gericht muß seine Schuld feststellen, darauf kommt es an.
Zitat:Insofern... wollen wir mal darüber nicht weiter debattieren. 
Wie du willst, du kannst dich auch gerne im Glanze deiner juristischen Kenntnisse sonnen.
Zitat:So, wie Kartenanträge die Nachweispflicht des Antragstellers beinhalten, so verhält es sich analog auch mit Erweiterungsanträgen, denn in der Sache sind sie identisch: Bei beiden Anträgen möchte der Antragsteller eine Eintragung erreichen.
Darusien hat einen im Sinne des Regelwerks gültigen Antrag vorgebracht, dieser beinhaltet jedoch nicht, das wiederhole ich gerne, eine "Bringschuld" zur Vermeidung eines Vetos, wie sie Pixonien hier einfordert.
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Im Gegenzug dazu beinhaltet das Regelwerk keine Verpflichtung zum Nachweis der Behauptungen des Vetoberechtigten. Wer war also jetzt zuerst da, das Huhn oder das Ei?
Sehen wir es außergerichtlich und mehr in Richtung Verwaltung: Wer was will, der hat zu bringen. Ist halt so. Außerdem hatte Pixonien ja nicht gefordert, sondern gebeten. Und ich habe mich halt durchgefragt, um Klarheit ins Wirrwarr zu kriegen und informiert zu sein. Ist doch alles okay, hat ja keiner gebockt. Warum jetzt noch darüber aufregen?
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Zitat:Original von August Bebel
Zunächst einmal funktionieren Anträge nicht nach dem Prinzip, dass Vetoberechtigte fordern können, jede Einzelheit auf dem Silbertablett serviert zu bekommen, um dann vielleicht gnädigerweise von einem Veto abzusehen, sondern im Gegenteil, die Vetoberechtigten haben sich selbst genauestens über die Erweiterung zu informieren, gegen die sie ein Veto einzulegen gedenken.
Ach, wo steht das denn festgeschrieben? Ich denke es geht nach dem Motto: Wer will was von wem und der kümmert sich dann!
Das Regelwerk sagt: "Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen."
Das Regelwerk sagt somit ganz eindeutig aus, dass die Vetogeber sich um eine plausible Begruendung ihres Vetos zu kuemmern haben und nicht, dass die antragstellende Nation sich zu verteidigen hat bzw. im Vorhinein saemtliche nur moegliche Eventualitaeten durch zu spielen hat. In Arcor wurde ja sogar schon von einer Person gefordert, dass die Ausgestaltung weitestgehend schon vorhanden sein sollte - incl. groesserer Gemeinden und Staedte!!! Sowas gab es hier noch nie und wuerde auch dem Sinn der OIK - und zwar der freien Entfaltung einer MN - widerstreben.
Zudem wird hier, wie bereits oben erlaeutert, einfach mal die Beweispflicht, welche im Regelwerk eindeutig definiert ist, umgekehrt. So viel mangelnden juristischen Sachverstand haette ich hier niemandem zugetraut...
Und die RL - Vergleiche sind hier auch vollkommen unangebracht. (Merksatz: Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.) Weder befinden wir uns hier vor Gericht, wo irgendjemand etwas beweisen muesste (die Vetogeber ausgenommen), noch befinden wir uns in einer angestaubten Amtstube, in welcher man die Tante von der Einwohnermeldebehoerde gnaedigst bitten muss, einen neuen Perso ausgestellt zu bekommen.
Dieses ganze Gezeter ist hier auch einfach nur unnuetz. Es wurden Veti eingelegt und es liegt jetzt in der Hand des Direktoriums diese fuer gueltig oder ungueltig zu erachten. Da kann man sich auf den Kopf stellen wie man will. Wer da jetzt meint, dass hierbei Befangenheit, Mauschelei oder was auch immer mit einspielt, der soll sich an den Delegierten seines Vertrauens wenden und ihm einen entsprechenden Regelwerksaenderungsvorschlag zukommen lassen. Diese Diskussion hier kann man sich aber sparen.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Wer was will, der hat zu bringen. Ist halt so.
Stimmt. Pixonien will die Erweiterung Darusiens verhindern, also hat es Gründe vorzubringen die dafür sprechen.
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Scheinbar gibt es immer noch Verständnisprobleme:
Nicht "Zur Vetovermeidung" besteht unserer Meinung nach die Bringschuld, sondern damit derjenige, von dem ihr wollt dass er euer Ansinnen versteht, dieses auch barrierefrei kann. Woher soll ein Außenstehender beurteilen können was dazugehört und was nicht?
In eurem Fall hätten die Links dir Du am Ende gebracht hast NICHT zur Vermeidung des Vetos geführt, denn das ist bekanntlich anders begründet.
Und noch einmal: Uns ist egal wie lange ihr das vorbereitet hat, sondern wie lange es durchgehend gesimmt wurde! Und wenn anderen Ländern die Erweiterung verweigert wird weil die Sim nicht lange genug dauert dann MUSS das unserem Gerechtigkeitsempfinden nach eine Grundsatzregel sein. Sonst entsteht Willkür, und was glaubst Du was dann hier los ist.
Edit: Rechtschreib
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Ach schade, ich wollte doch jetzt gerade noch eine Diskussion über die Definiton "nachvollziehbar" vom Zaun brechen......
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Zitat:Original von Baron von Strunzim
Nicht "Zur Vetovermeidung" besteht unserer Meinung nach die Bringschuld, sondern damit derjenige, von dem ihr wollt dass er euer Ansinnen versteht, dieses auch barrierefrei kann. woher soll ein Ausenstehender beurteilen können was dazugehört und was nicht?
Und das ist die verquere Ansicht. Der Vetogeber hat entsprechend dem Regelwerk sein Veto vernuenftig zu begruenden. Ist dieses einmal gegeben, entscheidet das Direktorium, ob es angebracht ist oder eben nicht.
Holschuld, Bringschuld, was auch immer Schuld der antragsstellenden Nation gibt es in diesem Prozedere nicht.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ach schade, ich wollte doch jetzt gerade noch eine Diskussion über die Definiton "nachvollziehbar" vom Zaun brechen...... 
Braucht man gar nicht, weil dies auch vom Regelwerk beschrieben wird. "Nachvollziehbar" ist, was nicht politisch bzw. persoenlich motiviert ist und vom Direktorium anerkannt wird.
Mehr Kriterien gibt es dazu nicht. Falls man mehr wuenscht kann ich nur wieder auf eine Konkretisierung des Regelwerks hinweisen.
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Zitat:Original von Matt Suchard
Zitat:Original von Baron von Strunzim
Nicht "Zur Vetovermeidung" besteht unserer Meinung nach die Bringschuld, sondern damit derjenige, von dem ihr wollt dass er euer Ansinnen versteht, dieses auch barrierefrei kann. woher soll ein Ausenstehender beurteilen können was dazugehört und was nicht?
Und das ist die verquere Ansicht. Der Vetogeber hat entsprechend dem Regelwerk sein Veto vernuenftig zu begruenden. Ist dieses einmal gegeben, entscheidet das Direktorium, ob es angebracht ist oder eben nicht.
Holschuld, Bringschuld, was auch immer Schuld der antragsstellenden Nation gibt es in diesem Prozedere nicht.
Eben das wollen wir einmal - unabhängig vom Veto! - grundsätzlich geklärt wissen
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