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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Dem entnehme ich, dass Ihrer Meinung nach für jetzigen Antrag das Regelwerk der OIK nicht greift?
Richtig. Sie haben doch selbst bemerkt, dass es für den jetzigen Fall keine Regeln gibt, da es um das Einzeichnen einer neuen Insel geht. Also greift das egelwerk nicht und der Beirat entscheidet.
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Nun bei Ydemos wurde ein Antrag gestellt auf Eintragung eines neuen Kontinents und dieser wurde vom Beirat in einer Abstimmung angenommen.
Simon könnte man sagen, die ganze Inselgruppe rechts auf der Karte wurde entdeckt.
Dann hat Ydemos einen Antrag auf Einzeichnung nach §5 gestellt.
Es müßte also erstmal ein Antrag auf Einzeichnung dieser Insel als weiße Landmasse gestellt werden. Falls dieser angenommen wird, könnte dann das Rennen auf diese neue Landfläche starten. Würde ein anderer Staat seinen Erweiterungsantrag für das Gebiet eher stellen als die vier, könnte das unterhaltsam werden. :]
Falls so ein Antrag auf eine neue Landmasse kommt, würde mich interessieren, ob und wie die Entdeckung simuliert wird/wurde. Dies würde mir meine Entscheidung doch bedeutend erleichtern.
Es ist richtig, daß die Vorgehensweise für die Entdeckung/Eintragung neuer Landmassen nicht im Regelwerk festgelegt ist. Doch war es eigentlich immer eine der Grundannahmen für die OIK-Karte, daß sie beliebig erweitert werden kann und neue Landmassen eingetragen werden können, wenn es auf den anderen eng wird. Kann mich nicht erinnern, daß es darüber jemals eine grundsätzliche Diskussion mit konträren Positionen gab. Simoff würde man es wohl als Gewohnheitsrecht bezeichnen.
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Ich danke für Ihrer aller Mithilfe, meine Gedanken zu sortieren!
So gehe ich dann davon aus, dass diese Staaten erstmal einen Antrag auf Einzeichnung einer neuen Landmasse stellen und ihre Anträge auf Gebietserweiterung hinten anstellen.
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Warum so umständlich? Wenn die sich dort eintragen lassen wollen geht doch direkt daraus hervor, dass dort auch ein Land gewünscht ist...
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Da steht "... bei Besiedelung eines neuen Kontinents". Dieses Inselatoll stellt für mich keinen neuen Kontinent dar. Und "... bei Besiedelung einer Insel" heißt für mich, dass es sich um eine vorhandene Insel handelt.
Selbstverständlich ist eine Insel gemeint, ich entschuldige mich für den Fehler.
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Wissen wir, werter Großherzog. Aber..... da, wo Sie "erweitern" wollen ist keine Insel. Da ist nichts als Wasser.
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Zitat:Original von Oberster Hirte
Warum so umständlich? Wenn die sich dort eintragen lassen wollen geht doch direkt daraus hervor, dass dort auch ein Land gewünscht ist...
... welches zu beantragen wäre und dann, wie bereits erwähnt, hat jeder die Chance auf Besiedelung.
Nun, es muss schon alles seinen geregelten Gang gehen.... kennt man doch. :]
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Ein unwürdiges Wettrennen kann man ja auch verhindern, indem der Beirat mit der Neueintragung gleich den vorliegenden Antrag startet. Oder den jetzigen Antragsländern eine Zeit von z.B. 2 Wochen gibt, in der sie exklusives Antragsrecht haben.
Auch bei der Insel bei Ydemos hatte nicht "jeder die Chance auf Besiedelung". Hat man ja heute noch nicht, weil das Direktorium offenbar in einem Geheimbeschluss entschieden hatte, diese Inseln für franz. MNs zu reservieren (siehe
hier).
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Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Auch bei der Insel bei Ydemos hatte nicht "jeder die Chance auf Besiedelung". Hat man ja heute noch nicht, weil das Direktorium offenbar in einem Geheimbeschluss entschieden hatte, diese Inseln für franz. MNs zu reservieren (siehe hier).
Wir hätten uns in der Tat auch auf zwei kleinen Inseln der Region niedergelassen, bzw. auf einem Teil der Hauptinsel. Da aber die gesamte Region gesperrt ist, kommt nur die neuentragung einer Insel in Frage.
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Zitat:Original von JoSchu
Richtig. Sie haben doch selbst bemerkt, dass es für den jetzigen Fall keine Regeln gibt, da es um das Einzeichnen einer neuen Insel geht. Also greift das egelwerk nicht und der Beirat entscheidet.
Wäre es dann nicht angebrachter wenn zuerst ein Antrag auf entsprechende Regelergänzung gestellt würde?
Damit wäre dann für diesen und für zukünftige Fälle dieser Art Klarheit geschaffen.