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Antrag auf Gebietsveränderung gem. § 6 Kartenregelwerk
Das Kaiserreich Dreibürgen stellt folgenden Antrag auf Veränderung des eingetragenen Gebietes.
Name der Nation: Kaiserreich Dreibürgen
URL der Website: http://www.dreibuergen.de/
URL des Forums: http://www.svbandit.de/wbb2/index.php
Kartenausschnitt:
Vorher:
Nachher:
Datailkarte:
http://img213.imageshack.us/img213/8580/...inseln.png
Ansprechpartner: Friedrich Alexander I.
Email Ansprechpartner: kaiser(at)dreibuergen.dede
Nachweis über Benachrichtigung vetoberechtigter Nationen:
Tir ist nicht vetoberechtigt, richtig?
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Da es sich hier um eine Gebietsverkleinerung handelt, gibt es bei diesen Antrag keinerlei Möglichkeit eines vetos.
Ich stelle die Gültigkeit des Antrags fest. Die gebietsverkleinerung wird bei der nächsten Kartenaktualisierung der OIK-Gesamtkarte berücksichtigt werden.
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Die obere halbe Insel kommt aber neu dazu, oder? Ist dann keine reine Verkleinerung ...
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Da hat Herr Goldmann Recht. Sie war nie Teil des Imperischen Archipels, wird jetzt aber von diesem, in seinem Antrag auf Gebietsereintragund als solche zur Hälfte beansprucht. ;)
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Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Die obere halbe Insel kommt aber neu dazu, oder? Ist dann keine reine Verkleinerung ...
Korrekt, daher habe ich auch den Begriff "Gebietsveränderung" gewählt.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Da hat Herr Goldmann Recht. Sie war nie Teil des Imperischen Archipels, wird jetzt aber von diesem, in seinem Antrag auf Gebietsereintragund als solche zur Hälfte beansprucht. ;)
Da ist mir dann wohl ein Fehler unterlaufen. Hoppla.
Das Direktorium wird sich zur Beratung über die nach §5 Kartenregelwerk vorgesehener Sondergenehmigung zurückziehen.
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Ansonsten könnte DB auch erstmal zwei Anträge stellen:
a) Gebietsverkleinerung
b) Gebietsreservierung
Antrag a würde dann sofort eingetragen.
Antrag b ebenso, da man laut Regelwerk nur für Eintragungen einen Vetostaat benötigt.
Sobald das Attekarisches Reich dann erfolgreich eingetragen ist,
stellt DB für das neue Gebiet Antrag auf Eintragung.
Dann müsste das Direktorium nicht extra noch drüber diskutieren.
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Zitat:Original von Friedrich Alexander
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Die obere halbe Insel kommt aber neu dazu, oder? Ist dann keine reine Verkleinerung ...
Korrekt, daher habe ich auch den Begriff "Gebietsveränderung" gewählt.
Korrekt, es war nicht Ihr Fehler.
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Zitat:Original von Vinzenz Bailey
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Da hat Herr Goldmann Recht. Sie war nie Teil des Imperischen Archipels, wird jetzt aber von diesem, in seinem Antrag auf Gebietsereintragund als solche zur Hälfte beansprucht. ;)
Da ist mir dann wohl ein Fehler unterlaufen. Hoppla.
Das Direktorium wird sich zur Beratung über die nach §5 Kartenregelwerk vorgesehener Sondergenehmigung zurückziehen.
Das Direktorium hat sich entschieden, die Sondergenehmigung zu erteilen. Die Gebietsveränderung ist jetzt gültig..
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Man dankt, da freut sich auch Imperia. ;)