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Gemäß § 5 Abs. 2 geben Gran Novara und Ladinien den Zusammenschluss ihrer Gebiete bekannt, und beantragen die entsprechende Modifikation. Fortan ist die Bezeichnung "Gran Novara" für das entstehende Gebiet korrekt.
Dazu die entsprechenden Erklärungen:
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Das Direktorium wird den Antrag prüfen.
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Der Antrag ist gültig, das Direktorium erkennt die Gebietsvereinigung offiziell an.