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Diskussion Reservierung Neroberg
#41
Ich hänge mich ja nur ungern in solche doch recht unerquicklichen Diskussionen rein, aber ich muss grundsätzlich Franchese erst mal Recht geben.

Nach den Bestimmungen unseres Regelwerks, welche gemäß der Präambel so gut wie keinen Ermessensspielraum bieten, ist ein Reservierungsantrag, welcher den §§ 3 und 4 des Regelwerks entspricht, gültig und damit einzutragen. Das Direktorium hat außer der formalen Prüfung nicht über den Inhalt der Simulation oder die ausgestalterische Richtung zu befinden. Ausnahmen können meiner Meinung nach nur dann gemacht werden, wenn in der Webpräsenz oder dem Forum eines Reservierungskandidaten offensichtliche RL-Gesetzesverstöße erkennbar sind.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung und eine Bewertung der Simulation in einer MN kann es nur im Rahmen des Eintragungsverfahrens bei der Ausübung eines Vetorechts oder der Überprüfung der Gültigkeit eines Vetos geben.

Die Ausübung des Hausrechts des Direktoriums hat mit den Anträgen überhaupt nichts zu tun. Es wäre völlig inakzeptabel, wenn das Direktorium dieses Hausrecht dazu missbraucht, unliebsame Reservierungs- oder Eintragungsanträge durch Ausschluss der Antragsteller zu verhindern.
#42
Ganz recht.

Zitat:Der Vollständigkeit: Um sich beim Direktorium einzuschleimen, plant Neroberg den nächsten Krieg gegen Arcor so war es in einem Post zu lesen. Also so ein plumper Bestechungsversuch des Direktoriums!

Darf ich die Logik behalten, wenn ich sie finde? Wink

Zitat:Es ist aus meiner Sicht keine Beleidigung die bisherigen "Neroberg"-Beiträge in einem simulationsbasierten MN-Forum als Dreck zu bezeichnen.

Früher war ein Mehr an kreativität völlig normal. Und früher war in den µNs auch weit mehr los - Zufällige Koinzidenzien vermutlich..
#43
Ihr beiden "unbesiegbaren Ostler" findet Euch bitte mit der Entscheidung des Vizedirektors ab. Wie ich bereits sagte, ist ein Reservierungsantrag gültig und einzutragen, wenn er den Bestimmungen der §§ 3 und 4 der Regelwerks entspricht, aber auch nur dann.

Die Prüfung der Einhaltung dieser wenigen und sehr eng gefassten Bestimmungen obliegt dem Vizedirektor für Kartenanträge. Und wenn er die Bedingungen als nicht erfüllt ansieht, hat er die Entscheidung über die Ungültigkeit des Antrags zu treffen. Er wird dabei abzuwägen haben, und das ist die einzige Bewertung, welche einen kleinen Ermessensspielraum bietet, ob das Aktivitätskriterium als erfüllt anzusehen ist. Und wenn er dies verneint, sind die Reservierungsbedingungen halt nicht vollständig erfüllt und der Antrag ist abuzulehnen.

Ob einem Antragsteller dieser kleine Ermessensspielraum des Vizedirktors nun passt oder nicht, ist irrelevant. Der Vizedirektor ist ein von der Vollversammlung gewähltes Organ unserer Organisation und hat diese Entscheidungsbefugnis von den Mitgliedern der OIK übertragen bekommen. Eine Revision seiner Entscheidung durch die Vollversammlung oder ein anderes Organ ist weder im Regelwerk noch in der Geschäftsordnung vorgesehen.

Sollten die Mitglieder der OIK, und das seid Ihr beiden Neroberger offiziell noch nicht, mit der Arbeitsweise und den Entscheidungen des Vizedirektors nicht zufrieden sein, können sie diesen ja gern abwählen. Reservierungsantragstellern steht dieses Recht jedoch nicht zu.

Also möchte ich Euch empfehlen, die nächsten 30 Tage zu nutzen und etwas innersimulatorische Aktivität im Unbezwingbaren Osten an den Tag zu legen und dann einen neuen Reservierungsantrag zu stellen. Ich bin mir sicher, dass Herr Vizedirektor Wegland dann die Reservierungsbedingungen als erfüllt ansieht.
#44
Ja genau...die Autorität hat gesprochen und darum ist der Beschluß automatisch auch richtig. Typisch deutsch möchte ich sagen.
#45
* Satz nach Rücksprache mit der Exekutivdirektorin entfernt* Admin

Der Beschluß ist regelwerkswidrig und wenn es in diesem Frittencartell niemanden gibt, den das stört, dann tut es mir für die deutsche µN-Szene, die ich eh schon im Sterben liegt, ehrlich leid.
#46
Einmalige Verwarnung @Obikles. Wenn diese Provokationen nicht aufhören wirst Du kommentarlos gesperrt
#47
1. Die Provokation ging nicht von mir aus.
2. Irgendwer wurde irgendwann in irgendeinem Land auch mal 'kommentarlos' ''gesperrt''
#48
Zitat:Original von Hanno Vittorio Franchese
Ja genau...die Autorität hat gesprochen und darum ist der Beschluß automatisch auch richtig. Typisch deutsch möchte ich sagen.

Simuliert halt die 30 Tage, stellt ein paar Auswüchse ab und wenn es euch gar nicht passt, dann sucht euch ne andere Karten Orga!
#49
Zitat:Original von Obikles
Früher war ein Mehr an kreativität völlig normal. Und früher war in den µNs auch weit mehr los - Zufällige Koinzidenzien vermutlich..

Ob man wirklich alles als "kreativ" verkaufen kann?

Ich meine, daß das Direktorium durchaus eine Fürsorgepflicht für die vorhandenen Mitspieler hat.
Das Direktorium sollte daher keine Verhöhn-Projekte oder große kabarettistische Meisterleistungen, sondern virtuelle Nationen eintragen. [§ 3]
Und darüber muß das Direktorium (meinetwegen großzügig) befinden, damit es die Einhaltung dieser Regelung garantieren kann.
Sonst kommt morgen das Rezeptsammelforum von Tante Ida, der Harm-Fanclub oder der private Wichskreis Köln-Nippes und lässt sich als virtuelle Nation eintragen.

Das würde das klassische MN-Konzept arg stören.
#50
Zitat:Original von Friederike Fresse

Das Direktorium sollte daher keine Verhöhn-Projekte oder große kabarettistische Meisterleistungen, sondern virtuelle Nationen eintragen. [§ 3]

Das würde das klassische MN-Konzept arg stören.

Ich glaube, daß es auf der ganzen OIK nur noch sehr sehr wenige "klassische MN-Konzepte" gibt. Ich weiß nicht, wie lange Sie in den µNs sind, aber früher sah die gesamte MN-Welt weit bunter und "kabarettistischer" aus als heute. Das ganze war auch viel humoriger und origineller. Ich denke da an die Zeiten vor der Hermetienkrise, so zwischen Valoirkrieg und Nöresund-Olympiade. Und natürlich erst recht noch früher...


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