Beiträge: 423
Themen: 28
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Suzanne deVega
Mijn Damen en Heren,
in der entsprechenden Regel der OIK heisst es wortwörtlich, ich zitiere:
§6 Gebietserweiterungen
3. Eine Gebietserweiterung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
- Zitat Ende -
Es heiist dort nicht kann oder sollte sondern muss.
Da wir als Delegierte den Regeln zu folgen haben, müssen wir diese Ausnahme erlauben.
Ganz gleichgültig von unseren persönlichen Empfindlichkeiten, denn die tun hier nichts zur Sache.
Wir können nun auch nicht an der Regel herumdeuten und sie so wie sie uns genehm wäre zurechtlegen.
Wir können nur tun was die Regel uns gebietet. Im Zweifel für den Antragsteller.
Entsprechende Regel sollte nachdem die Ausnahme erlaubt wurde und die Anträge damit erledigt sind neu überdacht werden.
Zitiere mich dazu mal selbst:
Zitat:Die Formulierung "muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben" ist unglücklich gewählt, da der Eindruck entstehen könnte, daß der Beirat keine Wahl hätte und zustimmen müßte. Dann jedoch wäre diese Regelung sinnlos und man könnte sie weglassen und einfach solchen Eintragungen immer gleich stattgeben. Daher gehe ich davon aus, daß damit gemeint ist, daß die Eintragung nur dann erfolgen kann, wenn der Beirat zuvor zugestimmt hat. Das "muss" ist also keine Pflicht für den Beirat, sondern eine Bedingung für die Eintragung.
Es gibt, denke ich, zwei Interpretationsmöglichkeiten für das "muss".
Beiträge: 1.200
Themen: 50
Registriert seit: Sep 2005
Das ist kein Problem Frau deVega.
Beiträge: 144
Themen: 8
Registriert seit: Oct 2005
Zitat:Original von Nara
Es gibt, denke ich, zwei Interpretationsmöglichkeiten für das "muss".
Sehr geehrte Frau Nara,
meiner Meinung nach sollte man dann wenn kein Antrag auf diese Regel gestellt ist über eine Regeländerung nachdenken die eindeutig ist.

Regeln sollten eindeutig sein.
Beiträge: 423
Themen: 28
Registriert seit: Sep 2005
Da stimme ich Ihnen zu oder wie man bei uns in Duban sagt: "Da reiten wir auf einem Esel!"
Beiträge: 1.200
Themen: 50
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Nara
Da stimme ich Ihnen zu oder wie man bei uns in Duban sagt: "Da reiten wir auf einem Esel!"
Wir in Dreibürgen reiten lieber auf Pferden
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Zitat:Original von Suzanne deVega
Mijn Damen en Heren,
in der entsprechenden Regel der OIK heisst es wortwörtlich, ich zitiere:
§6 Gebietserweiterungen
3. Eine Gebietserweiterung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
- Zitat Ende -
Es heiist dort nicht kann oder sollte sondern muss.
Da wir als Delegierte den Regeln zu folgen haben, müssen wir diese Ausnahme erlauben.
Ganz gleichgültig von unseren persönlichen Empfindlichkeiten, denn die tun hier nichts zur Sache.
Wir können nun auch nicht an der Regel herumdeuten und sie so wie sie uns genehm wäre zurechtlegen.
Wir können nur tun was die Regel uns gebietet. Im Zweifel für den Antragsteller.
Entsprechende Regel sollte nachdem die Ausnahme erlaubt wurde und die Anträge damit erledigt sind neu überdacht werden.
- Fehler berichtigt -
Die
Ausnahme bezieht sich meines Erachtens aber auf bereits in die Karte eingezeichnete Landflächen. Da ist diese Ausnahme auch gerechtfertigt.
Sie bezieht sich nach meinem Verständnis aber
nicht auf neu einzuzeichnende Landflächen. Beweis für diese "These" ist m. E. die vorhergehende Aussage über das Vetorecht. Solange eine Nation vorhanden ist, die ein Vetorecht hat, hat die Kartenkommission keinen Einfluss auf die Zustimmung. Erst, wenn rundherum keine vetoberechtigte Nation vorhanden ist, hat die Kartenkommission zu entscheiden und "muss" dann eine Ausnahme erlauben.
Beiträge: 144
Themen: 8
Registriert seit: Oct 2005
Verehrte Frau de Mora-Trauenstein,
das Problem ist, dass diese Regel recht schwammig ist und viele Deutungen und Annahmen zulässt.
Dieses führt zwar dann zu endlosen Diskussionen die ja viele so lieben, ist aber nicht im Sinn der Sache.
Regeln sollten klar und präzise sein.
Es steht nirgendswo dass es sich nur auf bereits in die Karte eingezeichnete Landflächen bezieht. Sollte man vielleicht ändern.
Vielleicht sollte man auch einmal festlegen wer neue Landflächen (die noch nicht auf der Karte eingezeichnet sind) beantragen kann und wie diese dann genehmigt werden.
Solange dieses nicht alles klar geregelt ist und wir auf Annahmen, Gefühle und sonstige Deutungen und Auslegungen angewiesen sind, sollten wir im Zweifel für den Antrag entscheiden.
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
So lange es die Möglichkeit der vielfältigen Deutung gibt, sollten wir genauestens überlegen, ob ein Antrag wie gestellt, Sinn macht, also Vor- und Nachteile für die simulatorische Gestaltung aller Nationen abwägen. Das ist doch ein Gemeinschaftsprojekt.
Beiträge: 144
Themen: 8
Registriert seit: Oct 2005
Ist die OIK aber nicht eine reine Kartenorganisation?
Für die simulatorische Gestaltung der Nationen ist sie eigentlich nicht zuständig, so wünschenswert es vielleicht mitunter wäre.
Beiträge: 81
Themen: 3
Registriert seit: Sep 2005
Da hat Frau deVega Recht.
Doch es kann auch nach meinem Verständnis nicht so sein, dass jeder neue Landflächen beantragen kann, so dass nach einem Jahr die Karte nur noch aus Land ohne Wasser besteht. Die Karte dient ja dazu, einen visuellen Eindruck von geografischen Gegebenheiten zu bekommen, die eine Welt darstellen sollen und dazu gehören nach dem allgemeinen Verständnis auch Wasserflächen.