23.12.2005, 14:27
Geehrter Herr von Kurland,
vielleicht hab ich das jetzt auch falsch gelesen, daher bitte ich um Nachsicht.
Aber wenn das Kaiserreich Dreibürgen eines Gebietserweiterungsantrag stellt, ist doch zumindest einer der beiden Anträge hinfällig, weil man innerhalb von zwei Monaten nur eine Erweiterung machen kann laut Regelwerk. Insofern müsste man klären, welcher der beiden Anträge nun gilt...
vielleicht hab ich das jetzt auch falsch gelesen, daher bitte ich um Nachsicht.
Aber wenn das Kaiserreich Dreibürgen eines Gebietserweiterungsantrag stellt, ist doch zumindest einer der beiden Anträge hinfällig, weil man innerhalb von zwei Monaten nur eine Erweiterung machen kann laut Regelwerk. Insofern müsste man klären, welcher der beiden Anträge nun gilt...


Bedanke mich!