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[Diskussion] Aufhebung der Kartenregelwerke
#71
Zitat:Original von Faantir Gried
Zitat:Original von Biljana Kopalka
Ich denke auch, dass der Antrag an ein-zwei Stellen modifiziert werden sollte, damit derartige Bedenken ausgeräumt werden. Dann hätte er meine volle Unterstützung.
Können Sie auch kommunizieren, welche dies sind?

Gerne.

1. Ein der Ewigkeitsklausel vergleichbarer Löschsschutz.
2. Die Möglichkeit einer Berufungsinstanz bei einem Veto. Regionales oder kartenweites Schiedsgericht(Direktorium oder so etwas.
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#72
Warum Berufung? Ansonsten ja zu Sidd! Und nein, mich nervt es nicht. 6,5 Jahre MNs sorgen für harte Haut.
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#73
Ich halte die idee von Sidd mba den Ewigkeits klausel für gut als ausgangspunkt.
Das mit den Veto's ? nein danke also.
Ich sehe mehr in das einschrenken der Veto Berrechtigung und zwa auf die Staaten die ein neu Staat direkt angrenzen..den die geht es Simulations technisch auch an, anderen eher weniger.


Ich sehe §2 etwa so:
§2 Nur die Direkt an den neuen Staat grenzenden Länder sind Veto berechtigt .
Ein Veto muss in 7 Tagen nach der Antragstellung des Neustaat erfolgen
Betrifft Antragstellung nach § 4 (3) Kartenregelwerk .
2.1 Ein Veto ist nur zulässig wen es erhoben wirt gegen ein Staat der sich Negativ und Pöblerisch verhält gegenüber den Nachbaren.
Der begriff "Negativ" ist hier zu sehen als "Basis struktuell" Negativ .
2.2 Vetii mit inhaltlich andere Begrundungen sint nicht zuläsig.
2.3 Ein Veto kann zu jeder Zeit zurück genommen werden.

2B Auch das Direktorium kann ein Veto einlegen muss sich aber auch an den 7 Tagen termien halten.
2B1 Das Direktorium darf einmalig..der Veto termien mit 7 Tagen verlängeren.
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#74
Nein, die Variante haben wir in etwa gerade, genau so sollte es eben nicht sein.
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#75
Ich habe meine Ansicht vom Veto Recht mahl in ein block geschrieben mit den bestehende Veto Regelung um die Unterschieden deutlicher ins Licht zu rucken.
§7 Vetorecht
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1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt das Direktorium ebenfalls ein Vetorecht.
1. Nur die Direkt an den neuen Staat grenzenden Länder sind Veto berechtigt .
Ein Veto muss in 7 Tagen nach der Antragstellung des Neustaat erfolgen
Betrifft Antragstellung nach § 4 (3) Kartenregelwerk .
Bei Gebietserweiterung oder Terr umgestaltung gelten die selbe Veto bedingungen.
2B Auch das Direktorium kann ein Veto einlegen muss sich aber auch an den 7 Tagen termien halten.

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2. Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen.
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
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4. Politische oder persönliche motivierte Vetos sind unzulässig
4. Ein Veto ist nur zulässig wen es erhoben wirt gegen ein Staat der sich Negativ und Pöblerisch verhält gegenüber den Nachbaren.
Der begriff "Negativ" ist hier zu sehen als "Basis struktuell" Negativ

--------------------------.
5. Ein Veto muss spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 168 Stunden (7 Tagen) nach Feststellung der Gültigkeit des Antrages, durch Einleitung eines Eintragsverfahrens (gen. Kartenverfahren) seitens des Direktoriums, schriftlich im entsprechenden Thread des Kartenverfahrens erfolgen. Die Vetofrist beginnt grundsätzlich offiziell erst mit Einleitung des Kartenverfahrens durch das Direktorium.
5.1 Das Direktorium darf einmalig..der Veto termien mit 7 Tagen verlängeren.
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6. Die Rücknahme eines Vetos darf nicht an andere Bedingungen als die Einigung in Bezug auf den Vetogrund geknüpft werden.
6 Ein Veto kann zu jeder Zeit zurück genommen werden.
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7. Das Direktorium darf im Falle der Erweiterung ein Veto aussprechen, falls die Erweiterung nicht simuliert wird.
Das wirt sache der Antragsteller und die Vetoberrechtigten..
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#76
Dann mach bitte einen eigenen Antrag und verfälsche nicht den hier, der das Vetorecht vereinfachen will, nicht sinnlos verkomplizieren.
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#77
Wenn man das "Sinnlos" komplitzierter nennt..ja dann glaube ich doch das sie ihr eigne Karten Orga auf machen sollten.
§7 Vetorecht
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1. Nur die Direkt an den neuen Staat grenzenden Länder sind Veto berechtigt .
Ein Veto muss in 7 Tagen nach der Antragstellung des Neustaat erfolgen
Betrifft Antragstellung nach § 4 (3) Kartenregelwerk .
Bei Gebietserweiterung oder Terr umgestaltung gelten die selbe Veto bedingungen.
2B Auch das Direktorium kann ein Veto einlegen muss sich aber auch an den 7 Tagen termien halten.

--------------------------
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
-------------------------
4. Ein Veto ist nur zulässig wen es erhoben wirt gegen ein Staat der sich Negativ und Pöblerisch verhält gegenüber den Nachbaren.
Der begriff "Negativ" ist hier zu sehen als "Basis struktuell" Negativ

--------------------------.
5.1 Das Direktorium darf einmalig..der Veto termien mit 7 Tagen verlängeren.
-------------------------
6 Ein Veto kann zu jeder Zeit zurück genommen werden.
-------------------------
7Das wirt sache der Antragsteller und die Vetoberrechtigten..
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#78
Halte dich doch bitte aus meinem Antrag raus.
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#79
Zitat:Original von Paolo Lisander

2.1 Ein Veto ist nur zulässig wen es erhoben wirt gegen ein Staat der sich Negativ und Pöblerisch verhält gegenüber den Nachbaren.


Ich weiß zwar, was du meinst, würde dem aber, wenn ich darüber abstimmen dürfte, nicht zustimmen wollen.

Die Aussage "wenn der Staat sich negativ oder pöblerisch verhält" greift u. a. in die Sim-Freiheit der Staaten ein. Wenn eine MN meint, sie müsse (fast) ausschließlich Streitigkeiten simulieren wollen, weil sie die Auseinandersetzung mit "angegriffene" Staaten lieben, dann ist das deren Recht. Niemand kann erwarten, dass eine MN (so wie Arcor Tongue ) immer nur lieb und nett ist zu allen.

Wenn es darum geht, dass sich das Pöbeln ect. auf reiner Simoff-Basis bezieht, dann könnte man bzw. kann man auch jetzt schon ein entsprechendes Veto einlegen. Zwar kann man eine MN-Gründung nicht verhindern, die sich rein auf diesen Zweck ausrichtet, aber man muss als Spielergemeinschaft nicht zulassen, dass diese in der Gemeinschaft aufgenommen wird. So jedenfalls meine Meinung dazu.


Aber nun gut. Der Antragsteller möchte seinen Antrag hinsichtlich des Vetorechts nicht ändern, das gilt es hier zu akzeptieren.
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#80
Und das zu gutem Recht. Ich sehe neben der Regionalisierung eben gerade die Vereinfachung des Vetorechtes als Hauptgrund, warum ich diesen Antrag so unterstützen.
Jede neue Regel, die wieder Interpretationsspielraum gibt, führt doch nur wieder zu endlosen Debatten und den typischen OIK Streits.

Schade, dass der Antragsteller gegen eine Informationspflicht ist, denn damit wäre meine Zustimmung nun besiegelt. (Solange man mir nicht weitere Stolpersteine über Umwege offenbart, die ich wieder übersehe).
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