Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

Todesstrafe
#1
Ich bin faul und mag nicht jede MN danach absuchen ...

In welchen OIK-MN's wurde es bereits abschließend geregelt, ob es die Todesstrafe als Strafmaß noch gibt oder abgeschafft wurde?

Sammlung zum Thema "Todesstrafe in den MN's": (mögliche Optionen: vorhanden/abgeschafft/noch nicht festgelegt

Tauroggen-Polanien: vorhanden
Targa: vorhanden

Korland: abgeschafft
Tomanien: vorhanden
Fuchsen: abgeschafft
Arcor: abgeschafft

Danthalitien: vorhanden
Dreibürgen: vorhanden

Darusien: abgeschafft
Turanien: abgeschafft
Andro: abgeschafft
Hl. Remisches Reich: abgeschafft
Atraverdo: abgeschafft
Bergen: abgeschafft
Futuna: abgeschafft
Bazen: abgeschafft

Eretz: noch nicht festgelegt
Pixonien: noch nicht festgelegt
Badoslowanien: abgeschafft
Malinec: vorhanden
Neudüsterstein: vorhanden
Aquatropolis: vorhanden

Steinhammer: abgeschafft
Dezirujo: abgeschafft
Wolfenstein: abgeschafft
Zitieren
#2
Guter Punkt ,bei uns gibt es kein Regel d.b
Ich werde aber die Diskusion bei der Neu Regierung mal anstoßen.
Zitieren
#3
Dieses Thema wird im MN-Bereich wohl oft tabuisiert.
Ich vermute jedoch, daß die Todesstrafe über die meisten Verfassungen abgeschafft wurde.
Eine diesbezügliche Sammlung des Sachstandes in den einzelnen MN's fände ich ganz interessant.
Zitieren
#4
In Polanien gibt es die Todesstrafe noch.
Zitieren
#5
Zitat:Original von Friederike Fresse
Ich bin faul und mag nicht jede MN danach absuchen ...

In welchen OIK-MN's wurde es bereits abschließend geregelt, ob es die Todesstrafe als Strafmaß noch gibt oder abgeschafft wurde?

In Targa gibts pro forma ein sehr reiches Spektrum an Todesstrafen.
Zitieren
#6
Zitat:Original von Johann Georg II.
In Polanien gibt es die Todesstrafe noch.

Nur de Iure oder wirt sie auch tatsächlich verhängt wenn ausgesprochen?.
Zitieren
#7
Auch tatsächlich, wenn auch das letzte mal schon länger her ist. Die Polanen sind sehr ... gesetzestreu. Big Grin
Zitieren
#8
Bei uns heißt es in Artikel 3 (2) der Verfassung

Zitat:Die Todesstrafe, sowie die Strafe des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind grundsätzlich verboten. In den besonderen Fällen des Hochverrates und besonders schwerer Verbrechen, können davon abweichende Gesetze erlassen werden.

In der Praxis wurde ein solches Gesetz für die erlaubten Fälle allerdings nicht erlassen
Zitieren
#9
In Fuchsen gibt es so was natürlich nicht.
Zitieren
#10
Für Tomanien, müsste man vielleicht sagen, denn laut unserem Strafgesetzbuch richtet sich die Bestrafung nach dem gesunden Volksempfinden:

Zitat:Strafgesetzbuch

§ 1
Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

§ 2
Die Strafe für unerlaubte Handlungen richtet sich nach gesunden Volksempfinden.

§ 3
Was gesundes Volksempfinden ist, entscheidet der große Verführer

Es kommt also immer darauf an, was momentan das gesunde Volksempfinden ist.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste