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Beantrage
#21
Ich hätte auch nicht an die Zeitumstellung gedacht. Das ist aber kein Grund, gegen die GO zu verstoßen. Die sagt 7 Tage und 7 Tage waren es. Davon ab ist es technisch auch gar nicht möglich, 7 Tage und eine Stunde abstimmen zu lassen.
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#22
Zitat:Original von Oberster Hirte
Ich hätte auch nicht an die Zeitumstellung gedacht. Das ist aber kein Grund, gegen die GO zu verstoßen. Die sagt 7 Tage und 7 Tage waren es. Davon ab ist es technisch auch gar nicht möglich, 7 Tage und eine Stunde abstimmen zu lassen.

Nein das geht auch nicht ,man hätte dann verlängern mussen auf 2-11 1.20U und dann den Ersten um 1.20U mit der Hand dichtmachen sollen..
Dieser Pole Software läuft eben auf Tagen.
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#23
Warum den Aufwand? Die Umfrage lief genau 7 Tage, wie sie es sollte.
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#24
Eben.
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#25
Die Zeitumstellung ist ein ärgerlicher, aber menschlich nachvollziehbarer Grund. Im Idealfall hätte man natürlich angeben sollen, dass die Schliessungsuhrzeit 1 Stunde früher als erwartet ist. Hätte ich aber zugegebenermassen wahrscheinlich auch vergessen.
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#26
Zitat:Original von Paolo Lisander
Grüß

Ich beantrage das Recht ab zu stimmen in der Wahl zur Exekutiv Direktor von
25-10er bis 1-11er..

-Ich bin binnen der Zeit gekommen und habe bekundet Abstimmen zu wollen.
Die Wahlfrist lief bis 1.20U 1-11..das Wahllokal wurde rund um 1.00U schon Geschlossen.
*Beleg

-Somit steht mir das Wählen zu ,ich habe im Thread meine Wahl angegeben.
-Argumenten wie : Man kann den Pol nicht so genau feststellen zählen nicht ,wenn man den genauer Wahlablauf zeit festlegen kann auf ein bestimmter Zeit dann ist sie auch darauf Einstelbar.

Pol Fängt an 25-10er 1.20U dann endet sie ,bei eine 7 Tagen Einstellung, ja auch den 1-11er um 1.20..
-Argumenten wie "Wieso so spät?"Zählen auch nicht ,der Zeitpunkt wenn eine Wählt ist ein selber überlassen auch wenn das 1.19u ist.

Ob ich ja oder nein die wahrheit gesprochen habe läst sich leicht prüfen.



Das Direktorium teilt mit, dass dem o. g. Antrag nicht entsprochen werdenkann.


Begründung

Die Wahldauer war entsprechend der GO der OIK auf 7 volle Tage festgelegt und wurde so auch eingehalten. Bei Erstellung einer Forenumfrage können nur volle Tage vorgegeben werden, keine exakten Uhrzeiten.
Es wurde keine manuelle Veränderung an der Wahldauer vorgenommen. Evt. zeitliche Unstimmigkeiten liegen in der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit begründet und entziehen sich dem Einfluss des Direktoriums.

Ein Prüfung welche und wann diese Personen an der Wahl teilgenommen haben ist nicht feststellbar.

Das vorgeschlagene Prozedere zur Feststellung, ob der Antragsteller an der Wahl teilgenommen hat oder nicht, ist nicht durchführbar. Bei erneuter Eröffnung der Wahlumfrage würde diese für alle Delegierten frei gegeben. So hätte auch der Antragsteller eine zweite Möglichkeit zur Abgabe seiner Stimme. Erneut also kein Beweis dafür, dass er innerhalb der eigentlichen Wahlfrist nicht abgestimmt hat.

Aufgrund mangelnder objektiver Feststellungsmöglichkeiten ob der Antragsteller an der Wahl teilgenommen hat oder nicht, war der Antrag abzulehnen.
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#27
Die Begründung ist mit Verlaub Unfug.

Erstens fragt sich ja nicht, ob die Abstimmdauer korrekt war, sondern ob der Antragsteller (und alle anderen Stimmberechtigten) nicht hätten darauf vertrauen dürfen, daß die Abstimmung auch tatsächlich am angegebenen Zeitpunkt endigt und nicht eine Stunde eher. Das würde ich bejahen. Zweitens ist es sehr wohl über die Datenbank überprüfbar, ob er abgestimmt hat. Die Begründungen sind also nicht haltbar. Fragt sich nur, welche Konsequenzen das eigentlich haben müßte.

Natürlich kann es nicht dazu führen, daß der Antragsteller plötzlich außerhalb der Wahldauer nachwählen kann, allerdings würde diese offensichtliche versehentliche Fehlunterrichtung des Wählers durchaus eine Wiederholung der Wahl mit exakt den gleichen Kandidaten rechtfertigen. Da dies wiederum allerdings zumindest vorläufig nicht geschehen kann, da beide nicht länger bereitstehen, muß folglich also eine Neuwahl erfolgen. Es sei denn beide Kandidaten ändern ihre Meinung unter der Bedingung, daß man die vorausgehende Wahl als ungültig betrachtet.
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#28
Ist die Falschaussage der Wahlenduhrzeit denn ein Grund zur Ungültigkeit der Wahl laut GO?
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#29
Ich glaube an solche Spezialfälle hat wohl keiner gedacht. Was mir allerdings dann doch noch einfällt: Der Antragsteller behauptet, daß er nicht da gewesen sei und folglich nicht habe eher abstimmen können - unter der Bedingung könnte man dann allerdings doch sagen, daß ja alles in Ordnung war, er hätte nämlich in keinem Fall abstimmen können. (Die Vermutung, daß er sich wahrscheinlich in Wahrheit ganz schlau wähnte, den gewünschten Wahlausgang durch Abstimmung in letzter Minute perfekt zu machen, was dann in der Praxis kräftig schiefgegangen ist, sei mal dahingestellt.) Allerdings könnte es ja auch weitere Wähler gegeben haben, die sich aufrichtig nicht entscheiden konnten und den Wahlgang auf die letzte Minute verschieben wollten, oder andere, die zufälllig um 0:19 den Thread öffneten und sich dann dachten, prima noch eine ganze Stunde, kann ich ja noch vorher ein Wurstbrot essen oder das stille Örtchen aufsuchen und dann war es gelaufen.
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#30
Technische Frage: Nch Ablauf der Wahlzeit schließt sich der Thread dann auch automatisch?
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