Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Hier werden keine Entscheidungen auf "Vermutungsbasis" getroffen, sondern anhand der Fakten.
Ein Prüfung über die Datenbank ist seitens des Direktoriums nicht möglich. Ob das überhaupt möglich ist, weiß ich nicht.
Fakt ist jedoch, dass die Wahl für volle 7 Tage angesetzt war und auch nicht für 7 Tage und 1 Stunde hätte angesetzt werden können. Das ist technisch mit diesem Bord nicht möglich, jedenfalls nicht laut Vorgaben der Forenumfrage.
Die Wahl war somit korrekt und die Angaben des Antragstellers darüber, dass es ihm nicht möglich war vorher zu wählen nicht nachprüfbar. Da keine schlüssigen Beweise vorgebracht wurden war der Antrag abzulehnen.
Hier legen zwei Argumentations fehler vor
1: Ich war nicht da..,man schaut in mein Postings und sieht das ich zwischen den 26-10er Abends und den 1-11er nicht hier war..wo ich war ist meine Sache.
2: Ich darf als Mitglied hier davon aus gehen das die Wahlführer ihre Sache korrekt machen und das wenn sie eine End-zeit angeben das auch der tatsächliche End-zeit ist m.a.w das sie sich bei der Aufstellung des Zeitplans davon vergewissert haben das ein e.t Zeit-effekt mit rein kalkuliert ist.
Ich kenne den Software hier nicht, oder andere Technische Möglichkeiten und als Wahlvieh muss ich die auch nicht kennen.
Ein Auftretender ,und anscheinend nicht berücksichtigter, Zeitverschiebung kann kein Grund dafür sein das mein recht um ab zu Stimmen beschränkt wirt.
Mein Zeitliches Erscheinen und mein Recht zu Wählen sollten hier deutlich Oberhand haben.
Ich habe Zeitlich reklamiert ,das ist meine Aufgabe, wäre ich erst den nächster Tag damit gekommen dann hätte das anders ausgesehen.
Aber in hinblick auf die Aktuele situation ist es ,wie ich schon Sagte : Um s'Kaisers Bart ..