Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

[Diskussion] Änderung der GO
#1
Hiermit wird die Diskussion eröffnet.

Zitat:Original von Janislav Pietarow
1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
8. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Stimmmehrheit auf sich vereinen kann.
9. Wenn im ersten Wahlgang keine Person die absolute Stimmmehrheit erreicht, so treten im zweiten Wahlgang die zwei Personen mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Hierbei kann einer der Bestplatzierten auch zurück treten, dann folgt ihm der Dritte. Es gilt die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
10. Kann nach dem 2. Wahlgang immer noch keine Person die Mehrheit erreichen, so entscheidet das Los.
Zitieren
#2
Zitat:8. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Stimmmehrheit auf sich vereinen kann.

Stimmenmehrheit von was? Der abgegebenen Stimmen oder der möglichen Stimmen?

Zitat:10. Kann nach dem 2. Wahlgang immer noch keine Person die Mehrheit erreichen, so entscheidet das Los.

Gegen ein Losverfahren. Dann lieber die Wahl komplett neu ausschreiben, evt. unter Kürzung der Fristen.
Zitieren
#3
Jederzeitige Wähl- und Abwählbarkeit Wink
Zitieren
#4
Im übrigen bitte ich darum, dass dieser thread dahin verschoben wird, wo er hingehört..... ins Beiratforum. Hier werden nur Abstimmungen online gestellt.
Zitieren
#5
Pkt. 10 kann gestrichen werden, da die meisten dagegen sind.

8. kann dahingehend geändert werden, dass wir sagen "8. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann."

"9. Wenn im ersten Wahlgang keine Person die absolute Stimmmehrheit erreicht, so treten im zweiten Wahlgang die zwei Personen mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Hierbei kann einer der Bestplatzierten auch zurück treten, dann folgt ihm der Dritte. Es gilt die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die meisten Stimmen nach ablauf der Frist erhält, gilt als gewählt."
Zitieren
#6
Ich denke die Einfache Mehrheit sollte wie bisher auch im ersten Wahlgang ausreichen
Zitieren
#7
Da wird wieder mit Fachausdrücken umsichgeworfen.
Um es einmal allen klar zu machen, wovon die Rede ist.

Absolute Mehrheit: mind. mehr als 50% der abgegebenen Stimmen

Einfache Mehrheit: Der mit den meisten Stimmen gewinnt.


In Anbetracht dessen tendiere ich zur einfachen Mehrheit, da es vor allem bei mehreren Kandidaten schwierig werden könnte über 50% zu bekommen.
Zitieren
#8
Zitat:Original von Ethan Freebush
Da wird wieder mit Fachausdrücken umsichgeworfen.

Mitnichten, ich meinte genau das was ich schrieb (und was Du im Nachgang ausgeführt hast)
Zitieren
#9
Nun, ein Kandidat der im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, stützt sich aber auch auf eine breitere Mehrheit und genießt auch das Vertrauen. Sollte im 1. Wahlgang niemand diese Mehrheit erreichen, so treten im 2. Wahlgang die beiden bestplatzierten gegeneinander an.

Wir haben doch beim letzen mal gesehen was passiert, wenn Direktoren nicht die Mehrheit der Delegierten hinter sich hat. Mit 35% der Stimmen lässt es sich nicht so gut arbeiten, wie mit 55%.

Das ist meine Ansicht.
Wenn es aber gewünscht ist, dass der erste Wahlgang und die einfache Mehrheit reicht, dann kann man es eben so lassen. Das kann aber zu einer Mehrfachwahl führen und eben jene Gründe siehe oben.
Zitieren
#10
Nun diese Regeländerung wäre das Gegenteil von dem was mit dieser bezweckt werden soll
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste