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Antrag gemäß Geschäftsordnung
#1
Ich stelle gemäß der Geschäftsordnung folgenden Antrag:

Zitat:7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.

Begründung sind die Vorkommnisse seit der Amtszeit des Direktors und der vollständigen Überforderung. Ich denke es wird Zeit eine Last von den Schultern des Exekutivdirektors zu nehmen.

Deswegen stelle ich gemäß des oben zitierten Teils der Geschäftsordnung einen "Amtsenziehungsantrag" "gegen" bzw. auf den Exekutivdirektor.

Ich hoffe 4 weitere Delegierte unterstützen meinen Antrag.
#2
Und wer soll denn der Nachfolger gem. o.g. Passus sein den Du wählen lassen willst?
#3
Ich unterstütze den Antrag
#4
Ich nicht. Soll er doch zurücktreten. Ich finde er macht seine Arbeit.
#5
Ich unterstütze den Antrag
#6
Hier kann vorerst überhaupt nichts unterstützt werden, weil ein konstruktiver Mißtrauensantrag gefordert ist, auch wenn es vielleicht in der betreffenden Passage nicht besonders kompetent formuliert ist.
#7
fp
#8
Ich schlage Saxburger vor, wenn er annimmt.
#9
Völliger Ga-Ga dieser Antrags versuch (Mehr ist es noch nicht) und schon über ein "Nachfolger" spekulieren, habt Ihr sie noch alle!..

Und sowieso wenn Chun Zurück Trehten wurde gäbe es neu-Wahlen.
#10
Zitat:7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.


Daraus folgt:

1. Antrag auf Neuwahl des Direktors stellen.
2. Antrag zur Diskussion im Beirat freigeben.
3. Unterstützer und neuen Direktor suchen.
4. Neuwahl einleiten.
5. Ergebnis abwarten.


Es ist also alles bis hierher regelkonform, außer dass der Antrag noch immer nicht dem Beirat vorgelegt wurde. HIER ist eine Diskussion absolut unzulässig!


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