Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

[Diskussion] Änderung des Art. 2 Geschäftsordnung
#1
Leoly Panthera aus Bananaworld beantragt folgende Änderung der Geschäftsordnung:

Alt:

Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat

1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wieviel Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
5. Jeder Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme.

Neu:

Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat

1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wieviel Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
5. Jeder Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme.
6. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen.

Begründung: Diese Änderung soll zu mehr Transparenz in unseren Reihen führen.
Zitieren
#2
Also auch dagegen habe ich nichts ,aber es ist Nutzlos weil nicht beweisbar.
Es ist , wenn eine das perdu will, nicht zu beweisen welcher RL Person hinter welcher Delegierter ID steckt.
Auch ein IP Vergleich bringt da nichts, wer Becheißen will kann das trotzdem tun.
z.b Läuft hier ein Delegierter von REM herum ein Staat den es schon nicht mehr gibt.
Solche Sachen sollte man bereinigen
Zitieren
#3
Wer bescheißen will findet immer einen Weg, doch ich denke, dass allein das Verbot zumindest schonmal die Hemmschwelle höher setzt.
Zitieren
#4
Finde ich völlig unnötig. Was ist wenn eine Perosn mit 2 MN´s keinem anderen dies anvertraut. Also von mir wird es da ein klares Nein geben.
Zitieren
#5
2 eigene MNs? Die Freizeit dieser Person möchte ich mal haben...
Zitieren
#6
Nur weil andere dies nicht haben können es andere haben.
Aber wie Saxburger schon sagte, die OIK macht sich selbst kaputt.
Zitieren
#7
Inwiefern würde das die OIK denn ruinieren?
Zitieren
#8
Zitat:Original von Leoly
Inwiefern würde das die OIK denn ruinieren?

Das ist wohl die Standard-Behauptung, sobald eine Änderung vorgeschlagen wird, die dem Betreffenden nicht vollständig zusagt.

Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß wir diese Form der Blockade mehrheitlich überwinden können.
Zitieren
#9
Zitat:6. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen.

Wenn, sollte man das so Formulieren:

Zitat:Eine natürliche Person (RL-Personen gibt es nicht), kann nur eine Stimme haben, vetritt sie mehr als einen Staat, so bilden diese Staaten eine Vertretungsgemeinschaft und haben gemeinschaftlich eine Stimme.

Mit einer solchen Regelung dürften allen berechtigten Interessen Rechnung getragen sein.

Allerdings gibt es da zwei Probleme, zum einen könnte damit einer bereits bestehenden MN die Vertretungsmöglichkeit genommen werden (zumindest, wenn man keine Vertretungsgemeinschaften erlaubt) und folglich wäre dann das Verbot, sie gegen ihren Willen zu löschen, ausgehebelt. Zweitens wird der Holländer seine Neben-IDs hier nicht fallenlassen und falls da nicht gehandelt wird, werde ich definitiv nicht zustimmen. Denn es kann nicht sein, daß dann die, die ihre Zweit-IDs aufgeben die dummen sind und der sogenannte Holländer hier seine Machtposition weiter ausbaut.
Zitieren
#10
Beim Widerspruch gegen Löschung ist doch aber jeder Bürger des Staates Widerspruchsberechtigt und nicht nur der Delegierte. Insofern sehe ich die Regelung dadruch nicht ausgehebelt.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste