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[Diskussion] Änderung des § 3 (5) Regelwerk für int. Vorwahlen und Staatskürzel
#1
Sehr geehrte Delegierte,

die Exekutivdirektorin beantragt den Unterpunkt 5 des § 3 im Regelwerk für internationale Vorwahlen und Staatskürzel wie folgt zu ändern:


Gültige Fassung
"5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind ausschließlich bei Änderungen des Namens eines Staats möglich."

Vorgeschlagene Neufassung:
5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag der innehabenden MN möglich.
Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet der Exekutivdirektor.



Wir kennen das wohl alle:
Die Zeit verfliegt in den Mikronationen wie im Fluge.
Nach der Eintragung einer MN können innerhalb der weiteren Ausgestaltung schnell Umstände eintreten, die das bisher heißgeliebte und vorab selbstgewählte Staatskürzel unattraktiv bis unpassend erscheinen lässt.
Das Staatskürzel hat wohl insgesamt keine herausragende Stellung. Ein nicht mehr passendes Staatskürzel kann in einer detailverliebten MN jedoch durchaus als störend empfunden werden.
Das Regelwerk sieht hier jedoch rigoros vor, daß nur bei einer Namensänderung eine Änderung möglich ist.
Ich wünsche mir für diesen Bereich mehr Flexibilität zum Vorteil der MN, die eine Änderung in begründeten Einzelfällen in Betracht zieht und habe mir daher die oben stehende Regelwerksänderung ausgedacht.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie der angedachten Änderung zustimmen könnten.
#2
Zitat:Original von Friederike Fresse
Vorgeschlagene Neufassung:
5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag der innehabenden MN möglich.
Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet der Exekutivdirektor.

Kleine Änderungsvorschläge:

5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag des innehabenden Staates möglich.
Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet das Direktorium.
#3
OK Leoly, deine Änderungsvorschläge übernehme ich gerne.

Mich hat die simoff-Eigenschaft der OIK dazu veranlasst von der Bezeichnung "Staat" abzugehen.
Und im Bereich Vorwahlen und Kürzel liegen ja viele Zuständigkeiten beim Exekutivdirektor, aber man kann natürlich auch hier das Kollektivorgan vorsehen.
#4
Ist perfekt. Es ergeben sich immer wieder mal Änderungen wie im Fall SWR Tomanien.
#5
"Direktorium" klingt diplomatischer, außerdem kann man bei Missfallen nicht nur eine Person anschwärzen *g*

Auch wenn wir SimOff sind, so verwalten wir ja doch noch die Einträge von Staaten. Alternativ kann man natürlich auch "Micronation / Mikronation" sagen, aber MN als Abkürzung gefällt mir da nicht so Wink
#6
Dann möchte ich meinen Antrag dahingehend modifizieren:

Gültige Fassung
"5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind ausschließlich bei Änderungen des Namens eines Staats möglich."

Vorgeschlagene Neufassung:
5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag der innehabenden Mikronation möglich.
Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet das Direktorium.
#7
Finde ich gut, da ich schon lange mit dem Gedanken gespielt habe, KDB in DB zu ändern. Wir sind ja kein geteilter Staat, von dem ein KDB und eine VRD (Volksrepublik Dreibürgen) gibt.
#8
Findet meine volle Zustimmung.
#9
Zitat:
[Bild: oik_logo_100.png]

Da die Mindestdiskussionszeit überschritten und keine Anzeichen für weitere Wortmeldungen sichtbar sind, schließe ich die Diskussion und leite eine Abstimmung ein.

gez. Fresse



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