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Honecker's One-Man-Shows, die an völlig ungeeigneten Orten stattfanden
#1
Man könnte dem Antrag ja mal stattgeben, die maßgebliche Passage lautet (erschreckenderweise!):

Zitat:2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten
mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.

Es gibt also kein Vetorecht durch wen auch immer, weder durch Anrainer wie uns noch durch das Direktorium. Da sollte man aber vielleicht für künftig Änderungen vornehmen.
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#2
Ich denke mal, dass dieser Beitrag zu unserem Antrag war und da sage ich ganz salopp.


Schade das de keen Veto einlegen kannst, ne?!
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#3
Mir wäre zwar ohnehin kaum etwas eingefallen, was ein gültiges Veto rechtfertigen würde, aber prinzipiell stehe ich durchaus auf dem Standpunkt, daß auch bei Gebietszusammenschlüssen ein Veto möglich sein sollte, so es denn begründet ist. Dieser Fall war gewissermaßen Anlaß nicht Grund für meinen Beitrag.
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#4
Schade.........so ist es halt.
Seiens froh, jetzt haben sie den wunderschönen Staat Tomanien neben sich.
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#5
Noch ein paar Worte zu der idiotischen Verschiebung und der "Ein-Mann-Schau": Das Deutsche pflegt im Wesfall das "s" ohne Auslassungszeichen anzuhängen (Honecker's), den sächsischen Genitiv benutzt dahingegen der Engländer. Leider scheint sich das in den Schulen seit dem Dahinscheiden des Rohrstocks nicht mehr einzuschleifen. Ansonsten gehört die Person, die das Verschieben verbrochen hat, einer nützlichen und produktiven Tätigkeit im geologischen Abbau zugeführt. Wink


Zitat:Schade.........so ist es halt.
Seiens froh, jetzt haben sie den wunderschönen Staat Tomanien neben sich.

A, a, a, des werd grad schee fad wern, die ham ja fei noch weng Faam ois wie mir. Wink
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#6
Was das dem Fuchsischen Steuerzahler wieder kostet, die ganzen Verkehrsschilder zu ändern Rolleyes
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#7
Zitat:Original von Adolf Honecker

Es gibt also kein Vetorecht durch wen auch immer, weder durch Anrainer wie uns noch durch das Direktorium. Da sollte man aber vielleicht für künftig Änderungen vornehmen.

Kann man aber nicht, da es sich dann um eine Einmischung in die Interna eines Staates handeln würde. Und das geht die OIK schlichtweg.... einen Scheißdreck an. Wink
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