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[Diskussion] Über den weiteren Umgang mit dem "Holländer"
#91
Zitat:Original von Plezura Okazako
Der Beirat hat über derartige Dinge nicht abzustimmen. Daher ist und bleibt der Antrag unzulässig und ist zu entsorgen. Der Thread kann daher geschlossen werden und der Antrag ins Archiv.

Das sehe ich nicht so.

Man muß sich vor Augen halten, daß die Meßlatte hoch hängt:
Es müssen sich von den noch aktiven Mitspieler sehr viele für den Ausschluß aussprechen.
Und aus den von Ihnen angeführten Gründen wird kein Delegierter leichtfertig und ohne ausgiebige Abwägung des Sachverhaltes seine Stimme abgeben.

Ich sehe durchaus das Recht einer Gemeinschaft existenzbedrohende Einzelne auszuschließen.
Und bei einem Spiel wie diesem kann ein Einzelner über eine längeren Zeitraum durchaus Kollateralschäden verursachen, nicht nur weil er den Anderen die Spielfreude nimmt.
Und da ist es dann unerheblich, ob er schwarz, weiß, aus der Schweiz oder aus Holland kommt.
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#92
Edit: Antwort zurückgestellt.
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#93
Zitat:Original von Adolf Honecker
Edit: Antwort zurückgestellt.

Sie holen wohl noch mal ein bißchen Anlauf? ^^
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#94
Zitat:Original von Friederike Fresse

Das sehe ich nicht so.

Man muß sich vor Augen halten, daß die Meßlatte hoch hängt:
Es müssen sich von den noch aktiven Mitspieler sehr viele für den Ausschluß aussprechen.
Und aus den von Ihnen angeführten Gründen wird kein Delegierter leichtfertig und ohne ausgiebige Abwägung des Sachverhaltes seine Stimme abgeben.

Ich sehe durchaus das Recht einer Gemeinschaft existenzbedrohende Einzelne auszuschließen.
Und bei einem Spiel wie diesem kann ein Einzelner über eine längeren Zeitraum durchaus Kollateralschäden verursachen, nicht nur weil er den Anderen die Spielfreude nimmt.
Und da ist es dann unerheblich, ob er schwarz, weiß, aus der Schweiz oder aus Holland kommt.

Das ist eine vollkommen subjektive Einschätzung. Ich sehe ganz andere Dinge und Leute als existenzbedrohend für die OIK an, der fortgesetzte Länderschwund bestätigt dies.

Es gibt keine Rechtsgrundlage für diesen Antrag. Andere Frage: Welche Mehrheit legst du denn für einen solchen Antrag als Meßlatte? Wohl kaum eine einfache Mehrheit 12 Ja 2 Enthaltungen 8 Nein oder? Meiner Meinung ist der Antrag nach wie vor unzulässig und wenn dann kommt nur eine absolute Mehrheit ALLER OIK Nationen mit Delegierten oder eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit bei einer Mindestwahlbeteiligung von 50 % aller eingetragenen Staaten in Betracht.

Hier wird ein sinnloser Konflikt zum Schaden aller geführt. Hast du schon einmal darüber nachgedacht, dass euer Kreuzzug vielleicht die Spielfreude von viel mehr Leuten beeinträchtigt? Die schweigende Mehrheit ist es jedenfalls satt.

Direktoriumsmitglieder sollten zudem ihr Amt nur auf der Grundlage der GO zum Wohle aller ausüben. Von einer neutralen Amtsausübung kann in diesem Fall nicht mehr die Rede sein. Nimm bitte mal dazu Stellung! Danke.
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#95
Zitat:Original von Plezura Okazako
Die schweigende Mehrheit ist es jedenfalls satt.

Jeder kann hier das Wort ergreifen und erklären, daß er ohne den Holländer nicht mehr leben kann. Meistens habe ich bisher jedoch das Gegenteil in verschieden starken Ausprägungen gehört. Wie das die Mehrheit sieht, wird dann bei der Abstimmung deutlich.

Mit 12 JA/8 NEIN und 2 Enthaltungen ist der Antrag durchaus angenommen, genau wie er mit 12 NEIN/8 JA und 2 Enthaltungen gescheitert ist, auch wenn das dann 8 Mitspielern nicht gefallen wird.
Eine Mindestbeteiligung gibt es nicht, denn jeder, wirklich jeder Delegierte kann in der 7-tägigen Abstimmphase die Wünsche seiner MN zum Ausdruck bringen.

Zitat:Von einer neutralen Amtsausübung kann in diesem Fall nicht mehr die Rede sein. Nimm bitte mal dazu Stellung! Danke.

Da ich gleichzeitig Delegierte bin nehme ich zu diesem Themenkomplex auch Stellung.
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#96
Zitat:Original von Plezura Okazako
Zitat:Original von Friederike Fresse

Das sehe ich nicht so.

Man muß sich vor Augen halten, daß die Meßlatte hoch hängt:
Es müssen sich von den noch aktiven Mitspieler sehr viele für den Ausschluß aussprechen.
Und aus den von Ihnen angeführten Gründen wird kein Delegierter leichtfertig und ohne ausgiebige Abwägung des Sachverhaltes seine Stimme abgeben.

Ich sehe durchaus das Recht einer Gemeinschaft existenzbedrohende Einzelne auszuschließen.
Und bei einem Spiel wie diesem kann ein Einzelner über eine längeren Zeitraum durchaus Kollateralschäden verursachen, nicht nur weil er den Anderen die Spielfreude nimmt.
Und da ist es dann unerheblich, ob er schwarz, weiß, aus der Schweiz oder aus Holland kommt.

Das ist eine vollkommen subjektive Einschätzung. Ich sehe ganz andere Dinge und Leute als existenzbedrohend für die OIK an, der fortgesetzte Länderschwund bestätigt dies.

Es gibt keine Rechtsgrundlage für diesen Antrag. Andere Frage: Welche Mehrheit legst du denn für einen solchen Antrag als Meßlatte? Wohl kaum eine einfache Mehrheit 12 Ja 2 Enthaltungen 8 Nein oder? Meiner Meinung ist der Antrag nach wie vor unzulässig und wenn dann kommt nur eine absolute Mehrheit ALLER OIK Nationen mit Delegierten oder eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit bei einer Mindestwahlbeteiligung von 50 % aller eingetragenen Staaten in Betracht.

Hier wird ein sinnloser Konflikt zum Schaden aller geführt. Hast du schon einmal darüber nachgedacht, dass euer Kreuzzug vielleicht die Spielfreude von viel mehr Leuten beeinträchtigt? Die schweigende Mehrheit ist es jedenfalls satt.

Direktoriumsmitglieder sollten zudem ihr Amt nur auf der Grundlage der GO zum Wohle aller ausüben. Von einer neutralen Amtsausübung kann in diesem Fall nicht mehr die Rede sein. Nimm bitte mal dazu Stellung! Danke.



Ach ja? Von der "Schweigenden Mehrheit" zur "Moral Majority" ist kein weiter Weg.....und wir wissen ja, wohin das führt.
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#97
Ich bitte die Delegierten in Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, dass und ob es nicht vielleicht andere Motive als die genannten gibt. Denn ich sehe, nach allem was mir meine Geheimdienste zugetragen haben, darin doch nur einen weiteren Schritt die OIK weiter auszuhöhlen und die OIK Karte weiter und weiter ins Abseits zu befördern.

Es gibt einige große und großkotzige Staaten, die die MNs in solche unterteilen, deren Existenz sie akzeptieren und solchen, denen sie jegliche Existenzberechtigung absprechen.

Er braucht aber die OIK als Karte für alle Staaten, auch für die kleinen ach so wertlosen. Gerade aber diese Vielfarbikeit macht die MNs aus. Sicher einige Staaten leben nur von innere Aktivität (v.a. über Gesellschaftssims, sehr selten Innenpolitik). Die große Masse der Staaten kann allein jedoch nicht leben, ich sehe sie jedoch als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft.

Kurzum: Ich bitte alle, die die OIK längst aufgegeben haben, sich einfach auszutragen und alle anderen auf das Kerngeschäft - eine Karte - zu beschränken. Ob Eretz oder Attekarien, Tir oder Hansastan, Nord oder Süd wir alle sollten aufhören hier Politik zu machen und/oder persönliche Konflikte auszutragen, macht das doch in den Länderforen. Vor allem jedoch soll man doch bitte endlich aufhören, seinen Stress in gewissen Tagen in der OIK abzulassen und für seriöse Simulation die CartA zu nutzen, denn genau so erscheint mir das Verhalten einiger Personen, selbst und gerade solcher, die hier Ämter inne haben oder hatten. Denn so, Frau Fresse mag mir diesen Slogandiebstahl verzeihen, so ist bikartig abartig!
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#98
@Fresse
Kommt darauf an, in welchem Kreisen du dich bewegst. Die Trennung von Delegiertenamt und Vorstandsamt, dass die selbe RL Person kein Delegiertenamt wahrnehmen erscheint mir zumindest überlegenswert.

Der Antrag an sich ist nicht durch die Geschäftsordnung gedeckt, wenn sie sich nicht an die Geschäftsordnung halten wollen, sind Sie falsch in Ihrem Amt und sollten zurücktreten.

@Choniates
Es geht um Minderheitenschutz und Schutz gegen Willkür, als Schutz gegen die Totalität der Mehrheit. Wenn wir hier anfangen per einfachen Mehrheitsbeschluß Staaten auszuschließen, dann ist das sehr bedenklich. Für eine solche schwerwiegende Entscheidung halte ich keine einfache Mehrheit für ausreichend.
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#99
Zitat:Original von Plezura Okazako
Wenn wir hier anfangen per einfachen Mehrheitsbeschluß Staaten auszuschließen, dann ist das sehr bedenklich. Für eine solche schwerwiegende Entscheidung halte ich keine einfache Mehrheit für ausreichend.

Dafür ist gar keine Mehrheit ausreichend, denn die Mütter und Väter des Kartenregelwerks waren sehr weise:

Zitat:§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3. 3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.

Und um zu verhindern, dass man dieses verändert fügten sie hinzu:

Zitat:§10: Änderung der Kartenregeln
2. Eine Änderung der Kartenregeln, welche eine Löschung von Staaten auch aus anderen Gründen als den in §7 1. mit 3. genannten Vorschriften möglich machen würde, so wie dieses § ist unzulässig.
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Löschung von der Karte ist laut Kartenregelwerk in diesen Fällen:

§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3. 3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.

Erinnerung auch mal an die Geschäftsordnung
Artikel 1
2. Die OIK ist unpolitisch und neutral.

Zu den Befugnissen des Beirats
Artikel 2 OIK Geschäftsordnung
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.

ERGO: Der Antrag widerspricht §8 Kartenregelwerk, Art. 1 GO und ist nicht durch Artikel 2 (4) gedeckt.

denn bei der Löschung von Staaten handelt es sich nicht um eine Frage der GO, der Kartenregeln (d.h. Kartenregelwerk), Regelwerk für internationale Vorwahlen oder Staatskürzel.

Auch das Hausrecht des Direktoriums Artikel 4 (10) deckt keinesfalls den Ausschluß eines Staates.

Also liefern Sie endlich eine schlüssige Rechtsgrundlage für diesen Antrag oder verschieben ihn ins Archiv!
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