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[Diskussion] Über den weiteren Umgang mit dem "Holländer"
Zitat:Original von Napaloni
Zitat:Original von Adolf Honecker
Letztlich stellt sich aber doch die Frage, was dann von tatsächlich nicht mehr an der Karte teilnehmenden aber weiterhin verzeichneten Staaten zu halten ist; die Sache ist äußerst grenzwertig.

Nehmen MNs die hier nicht mit einem Delegierten vertreten sind, nicht mehr an der Karte teil?

Wollen sie auch per Persilschein alle möglichen zukünftigen Delegierten der besagten MNs sperren? Also Sippenhaft einführen? Nach dem Motto, "Wer aus Eretz kommt wird vorbeugend gesperrt?"

Ob die weiter teilnehmen werden, mußt Du den Holländer fragen, ob die einen anderen Delegierten als den Holländer auftreiben können, kann ich abschließend auch nicht beurteilen.
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Zitat:Original von Gerhard Terofal
Übrigens, Frau Fresse: Die Unzulässigkeit des Antrages aus vorgenannten Gründen können Sie bereits vor Ablauf der Diskussionsfrist feststellen.

Ich gebe dem Delegierten Honecker noch die Chance eine verbesserte Formulierung des Abstimmungsgegenstandes vorzulegen.
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@Honecker
Auch für den Entzug der Teilnahme- und Diskussionsrechte für STAATEN gibt es keine Grundlage. Es kommt dann auch einem Ausschluß fast gleich.

Wie Napoloni ausgeführt hat, ist es absolut unzulässig aufgrund der Staatszugehörigkeit a priori eine ID zu sperenn, ohne dass die sich hier ungebührlich benommen hat.

Es bleibt:

Zu den Befugnissen des Beirats
Artikel 2 OIK Geschäftsordnung
"4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden."

Also ist die Diskussion an sich natürlich zulässig über diese Frage, nicht jedoch dieser Antrag.
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Vielleicht möchte der Genosse - ach ne, der Delegierte Hoenecker ja seinen Antrag als Empfehlung an die Administration dieses Forum verstanden wissen.
Also quasi als eine Art Unterschriftenliste.

Ansonsten müsste wohl zuvor eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgen, in der dann festgelegt wird, dass der Beirat per Beschluss Mitglieder des Forums sperren darf.
Hierzu müsste dann aber wohl die Administration ihr Einverständnis erklären.
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Meine letzte Formulierung lautete:

a) Soll dem sogenannten "Holländer" mit all seinen Identitäten die weitere Teilnahme an der OIK untersagt und das Direktorium mit der Sperrung seiner Identitäten beauftragt werden?


Das ist eindeutig; Untersagung der Teilnahme an der Organisation durch den Beirat und Sperrung durch das Direktorium als technische Folge. Mehr gibt es dazu nicht wirklich zu sagen, ich bin aber gerne bereit ggf. Verbesserungsvorschläge Dritter einzubauen.
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Zitat:Original von Adolf Honecker
Meine letzte Formulierung lautete:

a) Soll dem sogenannten "Holländer" mit all seinen Identitäten die weitere Teilnahme an der OIK untersagt und das Direktorium mit der Sperrung seiner Identitäten beauftragt werden?


Das ist eindeutig; Untersagung der Teilnahme an der Organisation durch den Beirat und Sperrung durch das Direktorium als technische Folge. Mehr gibt es dazu nicht wirklich zu sagen, ich bin aber gerne bereit ggf. Verbesserungsvorschläge Dritter einzubauen.

Wie wir versucht haben Ihnen zu erklären, ist die Sperrung von IDs nicht in der Kompetenz des Beirats.

Also weiter kein regelkonformer Antrag. Der Antrag ist unzulässig und die Diskussion kann geschlossen werden!
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Das hättest Du wohl gerne, trifft aber so nicht zu. Du kannst ja anschließend einen Antrag stellen, die Abstimmung für nichtig erklären zu lassen.
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Ne Sorry, aber da ist wieder die Aufrufung zu einer Straftat drin, indem Sie die Forenadministration spionieren lassen wollent ob betreffende Personen die selben sind. Das findet diese aber nicht unter legalen Mitteln heraus...

Das nur für den Fall dass Sie weiterhin der Annahme seien dass der Beirat hier ein Abstimmunsgrecht habe, welches er NICHT hat!
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Zitat:Original von Adolf Honecker
Das hättest Du wohl gerne, trifft aber so nicht zu. Du kannst ja anschließend einen Antrag stellen, die Abstimmung für nichtig erklären zu lassen.

Sagen SIE mir mal bitte, wo Sie die Rechtsgrundlage für Ihren Antrag sehen unter Nennung des einschlägigen Paragraphen/Artikels der OIK und des Kartenregelwerks.

Dass dies nicht gegeben ist, hat außer Ihnen mittlerweile auch jeder verstanden

Noch mal für Sie Artikel 2 GO
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.

Unter welchen Punkt fällt Ihr "Antrag"?
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"Aufrufung zu einer Straftat"

Quatsch mit Soße. Weil man sich darüber vergewissert, ob die gemachten und zugesicherten Angaben eines Forenteilnehmers auch der Wahrheit entsprechen, macht man sich lange noch nicht strafbar.
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