Hat jemand mal die Präambel genau gelesen, die oft dafür herangezogen wird, was der Beirat angeblich nicht darf?
Zitat:Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schickane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeina Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.
Ich habe mal das Wort "Einzelner" farbig hervorgehoben. Da steht zwar, daß der einzelne nur das Regelwerk ausschöpfen kann, aber von allen zusammen, vom Beirat ist da nicht die Rede und in einer demokratischen Organisation muß ja der Souverän - also der Beirat - doch über Wohl und Wehe der Gemeinschaft entscheiden können. Steht aber ein regelwerk über uns wie gottgegeben, so wäre das Bürokratismus und das kann doch schwerlich der Grundgedanke einer demokratisch konstituierten Organisation sein.
Folglich ist dann Art. 2 Abs. 4 der GO auch nur die Aufzählung unveräußerlicher Rechte des Beirates, nicht etwa eine Beschränkung seiner Rechte. Schon, daß das Kartenregelwerk weitere rechte begründet, beweist doch eindeutig, daß die aus dem besagten Textabschnitt resultierenden Rechte nicht den Rahmen abstecken.
So jetzt gibt es eine alternative Rechtsauffassung zu der der Delegierten Okazako. Jeder darf sich aussuchen, welche ihm lieber ist, oder wir klären das mal irgendwann abschließend durch ein neues regelwerk.