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Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 4 Abs. 7 GO stelle ich hiermit einen Misstrauensantrag gegen die amtierende Exekutivdrirektorin Fresse.
Begründung und Benennung eines Gegenkandidaten erfolgt im Rahmen der einzuleitenden Diskussion.
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Da der Antrag gegen mich gerichtet ist, habe ich die weiteren Abwicklung in dieser Angelegenheit dem ehrenwerten Vizedirektor für Kartenanträge übertragen.
gez. Fresse
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Gibt es dazu bitte auch eine Begründung?
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Zitat:Original von Gerhard Terofal
Begründung und Benennung eines Gegenkandidaten erfolgt im Rahmen der einzuleitenden Diskussion.
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Es wäre besser, wenn man seinen Antrag schon mal begründen würde. Ich kann ja nicht einfach eine Diskussion im Bundestag beantragen und dann erst die Begründung, warum ich diese Diskussion möchte liefern.
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Man debattiert im Bundestag Gesetzesvorlagen. Diie Debatte (unhd damit auch die Begründung des Einbringers des Vorlage) erfolgt nach Annahme des Antrages, nicht vorher. Und so war es auch hier in der OIK immer möglich.
Und um genau solche Diskussionen wie sie immer mal wieder im ANTRAGsthread geführt werden, zu vermeiden, gibt es die im Übrigen bereits verfasste Begründung dann im Diskussionsthread
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Ich unterstütze den Antrag von Herrn Terofal.
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Ich lehne den Antrag rundweg ab.
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Die Diskussion wurde im Beirat eröffnet. Der Antragsthread wird geschlossen.