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Beiratsbeschlüsse ab 14.12.2006 [Archiv]
#41
Der Beirat hat heute

mit 12 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen und bei 2 Enthaltungen
beschlossen:

Der Artikel 1 (4) der Geschäftsordnung erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut: "Die Sprache innerhalb der OIK ist deutsch."

gez. Fresse, Exekutivdirektorin
#42
Der Beirat hat heute bezüglich der beantragten Aufhebung eines Beschlusses des Direktoriums und thematisch zugehöriger Fragen abgestimmt:

Zur Frage 1:
"Soll der Beschluss des Direktoriums bzgl. der Schaffung eines neuen Kontinents aufgehoben werden? antworteten die Delegierten
3 x mit Ja
6 x mit Nein
2 Delegierte enthielten sich.

Damit wird der Beschluß des Direktoriums vom 31.07.2010 zur Erklärung des neuen Kontinents X (vorübergehende Arbeitsbezeichnung) nicht aufgehoben.

Zur Frage 2:
"Sprechen Sie sich als Mitglied des Beirates die Schaffung eines neuen Kontinents aus, wie vom Direktorium vorgeschlagen?" antworteten die Delegierten
9 x mit Ja
2 x mit Nein

Damit wurde der neue Kontinent X (vorübergehende Arbeitsbezeichnung) vom Beirat mehrheitlich bestätigt.

Zur Frage 3:
"Sprechen Sie sich als Mitglied des Beirates für die Eintragung der Nation Victorien auf der Karte der OIK an der avisierten Stelle V/W/X 17-20 aus?" antworteten die Delegierten
7 x mit Ja
2 x mit Nein
2 Delegierte enthielten sich.

Damit wurde die Eintragung Victoriens vom Beirat mehrheitlich bestätigt.

gez. Fresse, Exekutivdirektorin
#43
Der Delegierte der MN Priedgallen hatte gem. Artikel 4 (7) GO beantragt, der Exekutivdirektorin Fresse das Mißtrauen auszusprechen.

Unter der Verfahrensleitung des ehrenwerten Vizedirektors Falkenstein hat sich der Beirat eingehend mit dem Antrag befasst und durch eine eine nach Geschäftsordnung vorgesehene Wahlhandlung am 02.09.2010 beschlossen:
Der Exekutivdirektorin Fresse wird das Amt nicht entzogen.

gez. Fresse
#44
Der Antrag des Delegierten der MN Priedgallen den Artikel 4 (3) der Geschäftsordnung in den Wortlaut

"3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten. Vorhersehbare Abwesenheitszeiten einzelner Direktoriumsmitglieder werden dem Beirat durch ein Direktoriumsmitglied vor Beginn der Abwesenheit mitgeteilt."

zu ändern, hat mit
8 x Ja ( = 50 % der abgegebenen Stimmen)
7 x Nein ( = 43,75% der abgegebenen Stimmen)
und einer Enthaltung ( = 6,25 % der abgegebenen Stimmen)
die in Artikel 6 (1) geforderte absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Änderung der Geschäftsordnung nicht erreicht.

gez. Fresse

Edit: Rechtschreibfehler korrigiert.
#45
Der Beirat hat heute

mit 13 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen
beschlossen:

Der Artikel 5 (2) der Geschäftsordnung erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:
"2. Vor Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 10 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet."

gez. Fresse, Exekutivdirektorin
#46
Der Beirat hat heute

mit 11 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen und einer Enthaltung
beschlossen:

Der § 5 des Kartenregelwerkes erhält den nachfolgenden neuen Wortlaut:
"§5 Eintragung
1. Eine Eintragung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §6.
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten
mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
4. Eine Ausnahmegenehmigung zu §5 (3) kann durch das Direktorium ausgesprochen werden. Gegen die Ausnahmegenehmigung kann Veto durch ein Mitglied des Beirates eingelegt werden (weiter gilt § 7).
5. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
6. Eine Eintragung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
8. Die Eintragung, jedoch nicht die Reservierung eines Staatsgebietes kann die Veränderung eingetragener oder die Schaffung neuer Landmassen beinhalten. Die Reservierung einer Kartenfläche ist aber im Rahmen der Begrenzungen für Eintragungsanträge gemäß Kartenregelwerk ohne Rücksicht auf bisher eingetragene Land- und Wasserflächen möglich."

gez. Fresse, Exekutivdirektorin
#47
Der Beirat hat heute

mit 9 NEIN-Stimmen bei 8 JA-Stimmen

beschlossen:

Der Antrag des Delegierten der MN Priedgallen, den Artikel 2 (2) der Geschäftordnung in den Wortlaut
"2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht genau einen Delegierten in den Beirat zu entsenden. Ein Mitgliedsstaat kann sich auch selbst vertreten, sofern keine Hinderungsgründe gemäß § 2 Absatz 6 dagegen sprechen."
zu ändern, wird nicht angenommen.

gez. Fresse, Exekutivdirektorin
#48
Der Beirat hat heute

mit 11 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen
beschlossen:

Der Artikel 5 (7) der GO wird in den nachfolgenden Wortlaut geändert:
"7. Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig."
Der Artikel 2 der GO wird um den nachfolgenden Punkt 7 ergänzt:
"7. Delegiertenummeldungen können nicht während einer laufenden Wahl und bei nichtöffentlichen Abstimmungen vorgenommen werden, wenn dadurch eine doppelte Stimmabgabe des Mitgliedes erfolgen könnte."

gez. Fresse, Exekutivdirektorin
#49
Der Beirat hat am 27.09.2010

mit 11 NEIN-Stimmen bei 4 JA-Stimmen

beschlossen:

Der Antrag des Delegierten der MN Kaputistan, den Artikel 1 (4) der Geschäftordnung in den Wortlaut
"4. Die Sprache innerhalb der OIK ist Deutsch.
4.a. Mikronationen, die innerhalb ihrer Simulation eine andere Sprache als das Deutsche nutzen, erhalten das Recht, sich durch eine/n Delegierte/n vertreten zu lassen die/der des Englischen mächtig ist.
4.b. Hinweise auf etwaige Fehler in Grammatik, Satzstellung etc., sind ,zwingend, zu unterlassen." zu ändern,
wird nicht angenommen.

gez. Fresse, Exekutivdirektorin
#50
Der Beirat hat am 27.09.2010

mit 8 NEIN-Stimmen bei 6 JA-Stimmen

beschlossen:

Der Antrag des Delegierten der MN Priedgallen, den Artikel 5 (4) der Geschäftordnung in den Wortlaut
"4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
Der Eröffnungsbeitrag besteht ausschließlich aus:
1. Thema des Abstimmungsgegenstandes
2. Abstimmungsmodalitäten
3. Abstimmungszeitraum
4. Verweis auf die Beiratsdiskussion
Wird der Abstimmungseröffnung ein anderer Kommentar hinzugefügt, verliert diese ihre Gültigkeit." zu ändern,
wird nicht angenommen.

gez. Fresse, Exekutivdirektorin


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