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Zu den Abstimmungen
#1
Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.

Wenn ich mir gerade die laufende Abstimmung ansehe, dann wird der rotmarkierte Teil von einem Großteil der Delegierten nicht beachtet, in der Vergangenheit wurden solche Stimmabgaben als ungültig angesehen.

Wer wissen will, wo es sich finden läßt, der möge suchen, die fragliche Angelegenheit dürfte etwa 2006 gewesen sein. Wink
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#2
Dem stimme ich zu. Beim gegenwärtigen Stand der Abstimmung sind nur die 2 Nein-Stimmen gültig.^^
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#3
Setzt man voraus, daß die Väter der GO die Delegiertenschaft nicht grundlos gängeln wollten, sondern bei der Stimmauszählung auf den ersten Blick nur die zugehörige MN erkennen wollen, dann werde ich beim gegenwärtigen Stand der Dinge durchaus weitere Stimmen anerkennen, da die Abstimmungsleitung die Signatur zum Zeitpunkt des Auszählends unter Umständen hierfür mitnutzen kann.
Wer nun einwendet, daß die Signatur veränderbar ist, der muß berücksichtigen, daß es die gesamte Stimmabgabe nach Abschluß der Auszählung auch ist.
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#4
Das ist so beschlossen worden, folglich ist sich auch dran zu halten:

[Diskussion] Änderung Artikel 5 der Geschäftsordnung

Ich wäre allerdings geneigt, den ganzen Abschnitt weitestgehend streichen zu lassen, denn weder erklärende Kommentare noch edierte Beiträge (selbstverständlich vor Abstimmungsende) noch Nichtnennung des Landes scheinen mir angemessene Gründe für ein Ungültigwerden. Aber hier zählt eben die Meinung nicht, sondern das in diesem Fall doch sehr eindeutige Regelwerk.
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#5
Okay, falls hier eine Regelwerkskonforme Entscheidung des Direktoriums erfolgt werd ich die selbstredend anerkennen.
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#6
Da sogar der Antragsteller bei der Abstimmung vereinfacht angefangen hat (seine MN nicht voran gestellt hat ) ,sollte man viel. eine Ausnahme gestatten oder die Abstimmung erneut starten.
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#7
Dann ist meine Stimme jedenfalls gültig den der Name des Landes für den ich meine Stimme abgebe steht ja drin.
Sie steht im Signatur .
In dieser in Rot hervorgehobene Regel steht nicht wo genau.. der Name des Abstimmendes Land genau platziert sein muss.
Es steht da nur das der Name des Landes des Abstimmenden Delegiertes erwähnt werden muss.
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#8
Nein, da bin ich eisern. Ich hab das übersehen und falsh gemacht, wie offensichtlich alle anderen die es nicht gemacht haben. Und die Signatur ist nicht Teil der Stimmabgabe und eine Editur derselben während der Wahl ja auch zulässig
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#9
Ich sehe das anders Herr Terofal aber belasse es bei dieser eine Einwurf.
So wichtig ist es auch wieder nicht.
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#10
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Nein, da bin ich eisern. Ich hab das übersehen und falsh gemacht, wie offensichtlich alle anderen die es nicht gemacht haben. Und die Signatur ist nicht Teil der Stimmabgabe und eine Editur derselben während der Wahl ja auch zulässig

Bleiben wir doch einfach mal etwas auf dem Boden.

Ich stufe eine vorhandene Signatur zur Stimmabgabe zugehörig ein, weil beide Teile eines solchen Beitrages für jeden Besucher und die Abstimmungsleitung zusammen lesbar sind.
Aus diesem Grund würde ich auch eine Stimme als ungültig werten, wenn eine bei der Stimmabgabe lesbare Signatur eine Kommentierung zum Abstimmungsgegenstand enthalten würde.
Im Umkehrschluß ist es jedoch auch so, daß durch eine Signatur zum Zeitpunkt der Auszählung eine eindeutige Angabe der abstimmenden MN erkennbar und die Stimme damit gültig ist.
Gerade bei Herrn Terofal ist der Wortlaut der Signatur gegenwärtig sehr eindeutig.
Etwas kritischer bin ich da bei meiner eigenen Stimme, da diese eher auf den Weg nach Attekarien als auf meine Delegiertentätigkeit abhebt.
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