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Bei der nächsten Abstimmung werde ich mal versuchen, ob das mit einem vorbereiteten "Stimmzettel" noch besser klappt.
Zitat:Stimmzettel für die Abstimmung des Beirates
Abstimmungsgegenstand: Änderung des Artikels .... GO
Abstimmendes Mitgliedsland: ............... (vom Delegierten auszufüllen)
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
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Ich bleibe dabei dass meine Stimme aufgrund Regelwerksverletzhung ungültig war. Eine Signatur ist nicht gegenstand eines Posts und deren Veränderung jederzeit auch währen einer lkaufenden Abstimmung möglich
Wenn ich schon überall Regelwerksscheißerei betreibe dann auch da wo s mir zum Nachteil gerät.
Das mit dem vorbereiteten Stimmzettel ist allerdings gut. Das gibt doch glaub ich sogar die Forensoifwarte her dass man das direkt einbauen kann?
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Vergiß es .... ^^
Auch mit dem Stimmzettel gibt es irgendwann die kuriosesten Einwendungen.
Das Regelwerk ist doch nicht dafür da, um nur Nachteile und Zwänge aufzuerlegen.
Es ist so, daß man bei seiner Stimme die abstimmende MN angeben soll. Das ist also vorgeschreiben. Gut! Aber wie das nun gemacht wird, ob mit kleinen oder großen Buchstaben, ob oben rechts oder unten links, ob mit einem Rechtschreibfehler, ob mit blauer oder roter Schriftfarbe ist doch wirklich unerheblich.
Und ich bin einfach der Meinung, daß die Signatur Teil der Abstimmung ist, sonst müsste diese durch den Delegierten mit einem Klick ausgeblendet werden.
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Ich schlage Abschaffung der Regel vor, was denken Sie Frau Fresse?
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Ja was denn nun ?Ist meine Stimme nun gültig oder ungültig und darf man nun editieren oder ned ?
Dann wärs ja kein Thema das Ephebé,Targa,Victorien etc. ihr Ländle noch einfügen..
Wenn man allerdings auf Punkt und Komma nach den Regeln gehen will,dann werde ich das akzeptieren müssen.
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Was ist an diesen Abstimmungs- und Auszählungsregeln missverständlich?
Zitat:Original von Ernst Willun
[QUOTE]7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
Ich kann nicht verstehen, dass hier neuerdings wirklich über jeden Scheiß debattiert wird, selbst wenn es eindeutige Regeln gibt und man darüber verhandelt, ob man mal eine Ausnahme zulassen kann. Für was gibt es denn das Regelwerk? Doch nicht um es zu ignorieren oder nach Belieben zu beugen.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Was ist an diesen Abstimmungs- und Auszählungsregeln missverständlich?
Weil es für echte Profis der Materie einfach nicht eindeutig ist.
Das Mitgliedsland ist bei der Stimmabgabe also anzugeben. Wie das erfolgen soll ist nicht geregelt. Desweitern ist eben auch nicht geregelt, was mit der Stimmabgabe passiert, wenn die Vorschrift der Angabe des Mitgliedslandes nicht erfüllt wird.
An keiner Stelle des Regelwerkes steht, daß eine Stimmabgabe durch das Fehlen des Mitgliedslandes ungültig wird.
Jedoch ist eindeutig geregelt, daß eine Editierung oder eine Kommentierung die Stimmabgabe ungültig werden lässt. Deshalb sollte man davon bitte die Finger lassen.
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Wurde doch auch so immer in der Vergangenheit gehandhabt oder?
Warum wird davon nun abgewichen?
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Nein, eine solche Höäufung von Nicht-MN-Namensnennungen gab es bislang nicht zumindest nicht in diesem Jahr. habe nur 1 Abstimmung gefunden in der es 1x vorkam, eine Revion würde dort nichts am Wahlergebis ändern.
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