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Zitat:Original von Friederike Fresse
....
Wieso ist das nicht einfach? Du hast es doch gerade erklärt: Die Namensangabe ist zwingend erforderlich, fehlt sie, entstehen jedoch keine Nachteile dadurch. Die Stimme kann also gezählt werden, sofern sie eindeutig einer Nation zugeordnet werden kann. Macht keinen Sinn, aber davon haben wir hier ja reichlich.....
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Der Form halber möchte ich darauf hinweisen, dass in meiner Signatur ausdrücklich steht:
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...und das schon seit geraumer Zeit.
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Oft host hoid a Pech.
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Nö, gar nich´. Trifft ja nich´nur mich...
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Ich redete von mir selbst und erinnere an eine Bitte damals aus dem Beirat.
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Das Regelwerk macht hier klare Aussagen, die man nicht brechen sollte. Wir kennen alle die Abstimmungsregeln und ein solch einmaliger Fall sollte kein Anlass dafür sein, auf einmal doch die Abstimmungsregeln nicht beachten zu müssen.
Auch den Hinweis in der Signatur zu werten halte ich für nicht durchführbar, kann die Signatur doch permanent editiert werden und sind editierte Stimmabgaben widerrum durch die GO strengstens untersagt.
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Zitat:Original von Mehregaan
Ich redete von mir selbst und erinnere an eine Bitte damals aus dem Beirat.
Erstens: Ich kann nicht Gedanken lesen.
Zweitens: Geh´mir aussem Garten.
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Zitat:Original von Gerd Falkenstein
Das Regelwerk macht hier klare Aussagen, die man nicht brechen sollte. Wir kennen alle die Abstimmungsregeln und ein solch einmaliger Fall sollte kein Anlass dafür sein, auf einmal doch die Abstimmungsregeln nicht beachten zu müssen.
Auch den Hinweis in der Signatur zu werten halte ich für nicht durchführbar, kann die Signatur doch permanent editiert werden und sind editierte Stimmabgaben widerrum durch die GO strengstens untersagt.
Würde ich auch nicht wollen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass, im Falle, die Signatur hätte als "Nationalkennzeichnung" Gültigkeit, die Meine zweifelsfrei wäre.
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So jetzt bleiben wir mal sachlich:
Prinzipiell ist die Pflicht zur Nationenkennzeichnung erst mal ein Gebot gegenüber den Mitgliedern. Ein Ungültigwerden der Stimme im Falle der Nichtbeachtung kann man nicht unmittelbar ableiten. Was aber ein Ungültigwerden als gegeben erscheinen läßt, sind die Aussagen, die bei der Einführungsdiskussion gemacht wurden. Nach der jetzigen Regelung, daß eine Person/Pseudonym nur einem Staat zugeordnet sein kann, könnte man das aber wieder in Frage stellen, da ja eine Identität in jedem Falle klar einer Nation zugeordnet ist, sofern sie sich an die diesbezüglichen Vorgaben des Regelwerks hält.
Die in der Vergangenheit fälschlicherweise gewerteten und hier angeführten Stimmabgaben (auch welche von mir sind wohl darunter), waren aber zu Unrecht bzw. aus Unkenntnis für gültig befunden worden. Inwiefern der seitens des Direktoriums nicht erfolgte Hinweis darauf eine Gültigkeit wegen unzureichender Unterrichtung begründet, will ich dahingestellt sein lassen. In diesem Kontext sei gesagt, daß mich das gehäufte Auftreten nicht gekennzeichneter Beiträge zu diesem Hinweis bewogen hat, so ganz ernst war das nicht gemeint. So lange es keine Einwände gegen ein Geltenlassen gibt, habe ich prinzipiell kein Problem mit der geübten Praxis.
Deutlich deplaciert finde ich aber die Ansicht der Exekutivdirektorin, daß man es ja nicht so genau nehmen müsse und eine Signatur als Kennzeichnung gewertet werden könne. Das ist nicht der Fall und eine sachfremde Erwägung, die eine (wohl allein ergebnisorientierte) Privatmeinung ohne jede Legitimation über das gültige Regelwerk stellt. Da ich mich bei dem Mißtrauensantrag gegen den Antrag ausgesprochen habe, hoffe ich, daß ich meine Entscheidung durch derartige Regelwerksbeugung nicht noch bedauern muß.