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[Diskussion] Änd. Artikel 5 (7) und 2 GO
#1
Ich eröffne hiermit die Diskussion über einen Änderungsantrag des Delegierten der MN Priedsgallen.

Er beantragt den bisherigen Artikel 5 (7):

Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.

in den nachfolgenden Wortlaut zu ändern:

Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung sind editierte oder kommentierte Stimmabgaben als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.

und den Artikel 2 dahingehend zu ergänzen, daß ein Punkt 7 mit dem nachfolgenden Wortlaut angefügt wird:

Zitat:"7. Delegiertenummeldungen während laufender Wahlen und Abstimmungen sind nicht möglich"

Der Delegierte führte hierzu bereits in der Antragstellung aus:

"Der erste Teil des Antrages ergibt sich auf der laufenden Diskussion. Ich will garnicht wissen wie viele Stimmabgaben in der Vergangenheit ungültig waren aber gültig gewertet wurden, weil diese Regel übersehen wurde (bekanntlich auch von mir) Dabei ist sie völlig unnötig. Doppelstimmabgaben einer MN kann durch die Ergänzung (über deren Einhaltung das Direktorium wacht) ebenso verhindert werden. Und die Ergänzung ist n der Vergangenehit ja schon praktiziert worden, obgleich sie nicht festgeschrieben war, sie aber Sinn macht. Summa sumarum eine Vereinfachung der GO."
#2
Zitat:"7. Delegiertenummeldungen während laufender Wahlen und Abstimmungen sind nicht möglich"

Worin liegt der Sinn, dass bei laufenden Abstimmungen keine Delegiertenummeldungen möglich sind?
#3
Um zu verhindern das eine MN zweimal abstimmen lässt. Ist schonmal vorgekommen.
#4
Wenn die Stimmen eindeutig den Nationen zugeordnet werden können, kann ruhig zwei Mal abgestimmt werden. Eine Stimme ist dann eindeutig als ungültig zu erkennen.

Es scheitert aber an der Voraussetzung bzgl. des Erkennens der Nationen, wenn noch nicht einmal eine Signatur vorhanden ist, wie es bei dir bis vor kurzem der Fall war. Denn auch aus deinem Profil (neben dem Beitragsfeld) ging die Nation nicht hervor. Dem entsprechend hätte erst ein Blick in die Delegiertenliste geworfen werden müssen. Was wiederum voraussetzt, dass diese aktuell gehalten wird. Die Liste ist aber kein Muss, sondern eine freiwillige Einrichtung des Direktoriums. Wenn also alles schief läuft, müsste man erst die Beiträge der Person abklappern, um zu erkennen, wann sie sich für welches Land als Delegierter gemeldet hat.

Das sind alles zu viele Voraussetzungen um das Ziel zu erreichen. Deshalb spreche ich mich für die Beibehaltung der Regel und der Nichtanerkennung der Gültigkeit der Stimme aus, wenn die Länderangabe im Abstimmungsthread fehlt. Diese Regelung stellt eindeutig eine Erleichterung für die Arbeit des Direktoriums dar.
#5
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Um zu verhindern das eine MN zweimal abstimmen lässt. Ist schonmal vorgekommen.

Daher wäre eine klare Zuordnung des Delegierten zu einer MN notwendig.
Man erstellt als zusätzliches Pflicht-Profilfeld das Feld "MN".
Dort muss jeder Delegierte die MN, die er vertritt angeben und der Fisch ist geputzt.

Diese Angabe kann von jedem Delegierten verlangt werden.

Noch einfacher ist es, wenn jeder Delegierte bei seiner Stimmabgabe ganz klar die MN benennen muss, für die er seine Stimme abgibt.
#6
Vielleicht sollten wir es dann gleich ordentlich regeln, die Angabe der MN im Regelwerk verlangen und gleichzeitig der Abstimmungsleitung eine klare Handhabe im Fall der fehlenden Angabe an die Hand zu geben.
Sonst wird wieder gleich geschumpfen, wenn man als Abstimmungsleitung etwas entscheiden muß.

Ebenso würde ich es begrüßen, wenn man die Verwendung einer Signatur bei Abstimmungen verbietet. Es ist zwar etwas ungewöhnlich, aber im Endeffekt nur ein Klick.
Nicht nur wegen der jetzigen Diskussion, ob die Signatur nun zum Beitrag und damit zur Stimmabgabe gehört oder nicht.
Ich sehe auch eine schwierige Entscheidung, wenn zum Beispiel der Delegierte X in der Signatur "Nur Tom Anien gibt seine Stimme richtig ab!" oder "Die Änderung des Artikels 3 GO wäre ein großer Fehler!" stehen hat. Wäre das nun eine verbotene Kommentierung der Stimmabgabe oder nicht?
#7
Das wäre genau so zu werten, wie eine Kommentierung innerhalb der Einleitung einer Abstimmung.
#8
Das Kommentierungsverbot sollte man meines Erachtens sowieso aufheben, es gibt genug Fälle, wo die Problematik besteht, daß man sich überhaupt nur unter Vorbehalt an einer Abstimmung beteiligen kann. Allerdings ist sicherlich eine gewisse Sachlichkeit bei Kommentaren geboten.
#9
Auf gar keinen Fall !!!

Die Delegierten der OIK haben den absoluten Hang zum Diskutieren. Jede Kommentierung innerhalb einer Abstimmung würde dies herauf beschwören. Das geht gar nicht! :O
#10
Zitat:Original von Ernst Willun
Das Kommentierungsverbot sollte man meines Erachtens sowieso aufheben, es gibt genug Fälle, wo die Problematik besteht, daß man sich überhaupt nur unter Vorbehalt an einer Abstimmung beteiligen kann. Allerdings ist sicherlich eine gewisse Sachlichkeit bei Kommentaren geboten.

Mindestens 14 Tage oder 336 Stunden konnte man sich zu dem Thema über das Abgestimmt wird äußern, da sollte man doch wenigstens im Augenblick der Stimmabgabe mal die Klappe halten können. Vor allem dann, wenn man hier sonst ständig mit preußischen Tugenden daherkommt. Gehört Disziplin plötzlich nicht mehr dazu?


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