Beiträge: 2.339
Themen: 142
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Diese gleich bei Einleitung der Abstimmung zu schließen ist sowieso ein Unding... wie vieles was die Fresse sich neuerdings leistet!
Diese Leistung ist genau so in der Geschäftsordnung geregelt.
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Mal wieder zum Thema. .....
Zum einen muss man erst einmal zwischen "Delegiertenummeldung" und "Delegiertenanmeldung" unterscheiden. Das ist ein wesentlicher Faktor.
Im ersten Fall gehen die Rechte nahtlos auf eine andere Person über, so dass doppelte Abstimmungen bei Wahlen möglich, aber eben nicht rechtens sind, während es bei Abstimmungen durch die Öffentlichkeit auffällt.
Und bei dem zweiten Fall liegt ein gewisser Zeitraum zwischen der Wahrnehmung der Delegiertenrechte, die u. U. doppelte Wahlteilnahmen ausschließen... je nach Zeitfaktor zwischen Aufgabe und Annahme des Amtes des Delegierten.
Zum Änderungsvorschlag: Wieso soll der Passus "Kommentierte und editierte Stimmabgaben sind ungültig" wegfallen?
Beiträge: 304
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2010
Zitat:Zum Änderungsvorschlag: Wieso soll der Passus "Kommentierte und editierte Stimmabgaben sind ungültig" wegfallen?
wo nehmen Sie das denn hier? Der Passus fällt nicht weg.
Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten.Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig.
steht so exakt in meinem obigen Post
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Okay, falsch interpretiert.
Bleibt noch die Tatsache des Unterschiedes zwischen Delegiertenum- und anmeldung.
Beiträge: 304
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2010
Also im Cuello-Fall hab ich ehrlich gesagt eine konträre Meinung: Es war eine UM-Meldung, die freiwohl um einiges länger gedauert hat. Der alte Delegierte tritt ab, der neue meldet sich aber nicht wie üblich sofort, sondern wesentlich später. Anmeldung gibst für mich nur bei Erstanmeldungen neuer Staaten.
Ändert ihmo nichts daran dass Frau Fresses Verhalten im Cuello-Fall zwar durch die gängige Praxis, aber nicht durch das Regelwerk gedeckt ist. Aber das ist anderso zu diskutieren
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Die "gängige Praxis", so wie Sie das nennen, ist die, dass Delegierte umgehend ihre Rechte zugesprochen bekommen, sofern ausgeschlossen werden kann, dass sie an einer Wahl doppelt teilnehmen können. Ob man das nun Um- oder Anmeldung nennt, ist wurscht, wobei ich mich dahingehend sicherlich streiten könnte.
Mit der Formulierung "Delegiertenummeldungen sind während laufender Wahlen nicht möglich" schließen Sie jedoch genau solche Fälle wie Cuello aus und das ist nicht rechtens. Eine Nation sollte immer die Möglichkeit haben an einer Wahl teilnehmen zu können. Zwar nur
einmal pro Wahl, aber immerhin. Das ist ihr gutes Recht nach § 2 GO (Der Beirat). Und dieses wird ihnen durch diese strenge Formulierung genommen.
Beiträge: 304
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2010
Dann geben Sie mal eine schöne Formulierung wie man das elegant ins Regelwerk einbauen kann?
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Unabhängig davon, dass dieser Müll hier nur fabriziert werden muss, weil einige Leute des logischen Denkens nicht mächtig erscheinen, würde ich es so formulieren (auf das das Regelwerk lang und länger, aber auch wasserdicht wie Plexiglas werde):
Zitat:§ 2 GO - Der Beirat
1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wie viele Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen. (vormals Punkt 6)
4. Delegiertenummeldungen können nicht während einer laufenden Wahl und bei nichtöffentlichen Abstimmungen vorgenommen werden, wenn dadurch eine doppelte Stimmabgabe des Mitgliedes erfolgen könnte.
5. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
6. Jeder Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme. (vormals Punkt 5)
7. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
EDIT: In Punkt 4 die Worte "und bei nichtöffentlichen Abstimmungen" eingefügt. Das ist wichtig, weil auch dabei Mehrfachabstimmungen möglich wären.
Beiträge: 304
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Bitte auf die "EDIT" achten.
Dann noch zu Punkt 5 (7):
Zitat:7. Bei einer öffentlicher Abstimmung sind folgende Angaben vom abstimmenden Delegierten zu tätigen:
1. Angabe des Namens des Mitgliedslandes für welches er seine Stimme abgibt und
2. Stimmoption "Ja", "Nein", "Enthaltung"
Darüber hinaus gehende Angaben, Kommentare und auch das Editieren des Beitrages sind verboten, eben so wie eine Mehrfachstimmabgabe. Liegt eine dieser Optionen vor, ist die Stimmabgabe bei der Auswertung als ungültig zu werten. Bei Mehrfachstimmabgabe kann nur die Erststimme gewertet werden.