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[Diskussion] Änd. Artikel 5 (7) und 2 GO
#31
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Diese gleich bei Einleitung der Abstimmung zu schließen ist sowieso ein Unding... wie vieles was die Fresse sich neuerdings leistet!

Diese Leistung ist genau so in der Geschäftsordnung geregelt.
#32
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Mal wieder zum Thema. .....


Zum einen muss man erst einmal zwischen "Delegiertenummeldung" und "Delegiertenanmeldung" unterscheiden. Das ist ein wesentlicher Faktor.

Im ersten Fall gehen die Rechte nahtlos auf eine andere Person über, so dass doppelte Abstimmungen bei Wahlen möglich, aber eben nicht rechtens sind, während es bei Abstimmungen durch die Öffentlichkeit auffällt.
Und bei dem zweiten Fall liegt ein gewisser Zeitraum zwischen der Wahrnehmung der Delegiertenrechte, die u. U. doppelte Wahlteilnahmen ausschließen... je nach Zeitfaktor zwischen Aufgabe und Annahme des Amtes des Delegierten.


Zum Änderungsvorschlag: Wieso soll der Passus "Kommentierte und editierte Stimmabgaben sind ungültig" wegfallen?
#33
Zitat:Zum Änderungsvorschlag: Wieso soll der Passus "Kommentierte und editierte Stimmabgaben sind ungültig" wegfallen?

wo nehmen Sie das denn hier? Der Passus fällt nicht weg.

Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten.Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig.

steht so exakt in meinem obigen Post
#34
Okay, falsch interpretiert.

Bleibt noch die Tatsache des Unterschiedes zwischen Delegiertenum- und anmeldung.
#35
Also im Cuello-Fall hab ich ehrlich gesagt eine konträre Meinung: Es war eine UM-Meldung, die freiwohl um einiges länger gedauert hat. Der alte Delegierte tritt ab, der neue meldet sich aber nicht wie üblich sofort, sondern wesentlich später. Anmeldung gibst für mich nur bei Erstanmeldungen neuer Staaten.
Ändert ihmo nichts daran dass Frau Fresses Verhalten im Cuello-Fall zwar durch die gängige Praxis, aber nicht durch das Regelwerk gedeckt ist. Aber das ist anderso zu diskutieren Wink
#36
Die "gängige Praxis", so wie Sie das nennen, ist die, dass Delegierte umgehend ihre Rechte zugesprochen bekommen, sofern ausgeschlossen werden kann, dass sie an einer Wahl doppelt teilnehmen können. Ob man das nun Um- oder Anmeldung nennt, ist wurscht, wobei ich mich dahingehend sicherlich streiten könnte. Wink

Mit der Formulierung "Delegiertenummeldungen sind während laufender Wahlen nicht möglich" schließen Sie jedoch genau solche Fälle wie Cuello aus und das ist nicht rechtens. Eine Nation sollte immer die Möglichkeit haben an einer Wahl teilnehmen zu können. Zwar nur einmal pro Wahl, aber immerhin. Das ist ihr gutes Recht nach § 2 GO (Der Beirat). Und dieses wird ihnen durch diese strenge Formulierung genommen.
#37
Dann geben Sie mal eine schöne Formulierung wie man das elegant ins Regelwerk einbauen kann? Smile
#38
Unabhängig davon, dass dieser Müll hier nur fabriziert werden muss, weil einige Leute des logischen Denkens nicht mächtig erscheinen, würde ich es so formulieren (auf das das Regelwerk lang und länger, aber auch wasserdicht wie Plexiglas werde):

Zitat:§ 2 GO - Der Beirat
1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wie viele Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen. (vormals Punkt 6)
4. Delegiertenummeldungen können nicht während einer laufenden Wahl und bei nichtöffentlichen Abstimmungen vorgenommen werden, wenn dadurch eine doppelte Stimmabgabe des Mitgliedes erfolgen könnte.
5. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
6. Jeder Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme. (vormals Punkt 5)
7. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.


EDIT: In Punkt 4 die Worte "und bei nichtöffentlichen Abstimmungen" eingefügt. Das ist wichtig, weil auch dabei Mehrfachabstimmungen möglich wären.
#39
fände meine Zustimmung
#40
Bitte auf die "EDIT" achten. Wink

Dann noch zu Punkt 5 (7):

Zitat:7. Bei einer öffentlicher Abstimmung sind folgende Angaben vom abstimmenden Delegierten zu tätigen:

1. Angabe des Namens des Mitgliedslandes für welches er seine Stimme abgibt und
2. Stimmoption "Ja", "Nein", "Enthaltung"

Darüber hinaus gehende Angaben, Kommentare und auch das Editieren des Beitrages sind verboten, eben so wie eine Mehrfachstimmabgabe. Liegt eine dieser Optionen vor, ist die Stimmabgabe bei der Auswertung als ungültig zu werten. Bei Mehrfachstimmabgabe kann nur die Erststimme gewertet werden.


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