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Dann habe ich wohl diesen Passus.....
Zitat:Original von Ernst Willun
Der Antragsteller geht davon aus, daß sich das Direktorium bei positivem Ausgang einer solchen Abstimmung veranlaßt sehen wird von seinem Hausrecht gemäß Art. 4 Abschn. 10 der Geschädftsordnung Gebrauch zu machen, falls nicht, wird durch den Antragsteller ggf. ein Antrag auf Änderung des Regelwerks eingebracht werden. Da das Regelwerk zu diesem Bereich keine expliziten Aussagen macht, indem weder ein Recht begründet noch versagt wird, geht der Antragsteller davon aus, daß eine Beratung darüber dem Beirat grundsätzlich offensteht.
... falsch interpretiert, auch durch die Einbringung des Antrages in den Beirat.
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Da geht der Antragssteller davon aus dass etwas geschieht was er garnicht beantragt hat, denn der Wortlaut des Antrages
Zitat:Ich beantrage die Sperrung des sogenannten Holländers, wegen fortgesetzter Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der OIK, Herabsetzung des Ansehens dieser Organisation durch Andichten einer angeblichen Fremdenfeindlichkeit, Verderben des gutnachbarlichen Verhältnisses zu allen anständigen holländischen Mitmenschen, sowie Ausspielen aller Beteiligten gegeneinander und Säen von Zwietracht. Im übrigen wegen vorsätzlicher Verschleierung von Mehrfachidentitäten.
sagt nichts davon aus dass der Beirat überhaupt zu Wort kommen soll. Es wird eine direkte Handlung des Direktoriums gefordert, kein Beiratsentscheid.
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Oh je, Herr Terofal, sie lesen aber wirklich selektiv.
Gewiß ist die Diskussion durch die Fülle der Beiträge und verschiedene Modifikationen etwas unübersichtlich geworden, aber der Antragsteller hat wirklich mehrfach von Abstimmungen und Abstimmungsthemen gesprochen, welches wohl die ureigenste Aufgabe des Beirates ist.
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Dann helfen Sie mir mal: wo genau wurde es BESTANDTEIL DES ANTRAGES? Davon zu reden und es zu beantragen sind zweierlei!
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Zitat:Original von Gerhard Terofal
Dann helfen Sie mir mal: wo genau wurde es BESTANDTEIL DES ANTRAGES? Davon zu reden und es zu beantragen sind zweierlei!
Sie dürfen nicht nur den ursprünglichen Antrag von Seite 1 im Auge haben. Der Antrag wurde vom Antragsteller ausgeführt und mehrfach modifiziert, was dann zu einer finalen Fassung des Antrages geführt hat.
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Das beantwortet das "wo genau" nicht
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Zitat:Original von Friederike Fresse
... aber der Antragsteller hat wirklich mehrfach von Abstimmungen und Abstimmungsthemen gesprochen, welches wohl die ureigenste Aufgabe des Beirates ist.
Wenn dem so ist, wieso muss dann jetzt noch eine Entscheidung des Direktoriums her?
Wäre wirklich schön, wenn endlich mal Klarheit in die Sache käme, damit sie auch ihren Abschluss finden kann.
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Das ist jetzt natürlich konstruiert, aber stellen wir uns mal vor, daß Du den Antrag stellst über Deinen morgigen Einkaufszettel abzustimmen.
Hier wäre die Exekutivdirektorin wohl als abstimmungsleitende Instanz gefordert, die klarmacht, daß ein solcher nicht zur Abstimmung kommen kann und dies begründet.
Ähnlich sehe ich es bei diesem komplexen Antrag.
Ist der Antrag inhaltlich zulässig oder verstösst er gar gegen grundlegende Regelungen des Regelwerkes?
Es ist übrigens eine nicht ganz einfache Entscheidung.
Ich habe hierzu einige Mitspieler befragt und musste auch die vielen Aussagen der Delegierten, die sich teilweise auch mal widersprachen irgendwie würdigen.
Es hat deshalb auch länger gedauert.
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Ich gehe nach wie vor davon aus, dass der Antrag angenommen wurde, da der dem Beirat zugeführt wurde und, dass wenn es etwas zum Abstimmen gibt, der Beirat abstimmt.
Insofern hat das Direktorium hier gar keine Entscheidung zu treffen, sondern zu agieren.
Wenn das anders gesehen wird, dann kann das nur der Antragsteller klar stellen. Die Folge daraus kann dann nur heißen: Abstimmung durch den Beirat oder direkte Entscheidung des Direktoriums über eine Sperrung. Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Aber, wie gesagt, letztendlich kann nur der Antragsteller wissen, was er wirklich mit diesem Antrag bezwecken wollte.
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Frau Fresse, zeigen Sie uns einfach mal der Übersichtlichkeit wegen, wo genau der Antrag vom Antragssteller so umformuliert wurde damit daraus eine Beiratsentscheidung werden soll.