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Zitat:Original von Ernst Willun
Finale Fassung:
Zitat:Die folgenden Punkte befassen sich mit dem Störverhalten durch eine Person oder Personengruppe, die als "Holländer" bekannt geworden ist und seiner Sanktionierung. Die Beantwortung kann unabhängig voneinander erfolgen, Punkt 2 ist allerdings als Konsequenz aus Punkt 1 zu betrachten. Sollten nachträglich Punkte dieser Abstimmung für ungültig erklärt werden, so sollen jene Teile zur Anwendung kommen, die nicht für ungültig erklärt werden.
1) Es wird als wahr angesehen, daß eine Person bzw. ein sehr beschränkter Kreis von Personen aus dem Umkreis der virtuellen Nationen "Eretz" und "Karhu maasta" den Betrieb der Organisation für internationale Kartographie (OIK) durch das wiederholte Anlegen verschiedener Identitäten massiv stört, provoziert, Teilnehmer gegeneinander aufhetzt, beleidigt, diese durch Unterstellen rechtsradikaler Gesinnungen u.ä. diskreditiert und somit das Klima auf der OIK vergiftet. Diese Person oder dieser Personenkreis sind unter dem Namen "Holländer" einschlägig und neben ihrer Verhaltensweise u.a. durch sprachliche Merkmale vergleichsweise leicht zu erkennen. Wegen des beschriebenen Störverhaltens wird dieser Person bzw. diesem Personenkreis die Teilnahme an der OIK untersagt. Zur Durchsetzung dieser Maßnahme wird das Direktorium damit beauftragt, auf der Grundlage seines Hausrechtes gemäß Art. 4 Abs. 10 der Hausordnung der OIK, den Betreiber des Forums der OIK bzw. seine Administratoren um Sperrung der betreffenden Identitäten zu ersuchen.
Nachstehende Identitäten sind im Sinne dieses Antrages als dieser Person bzw. Personengruppe zugehörig zu betrachten:
David bar Negev
Haro Huusdroddel
Jürgen von Strengler
Katii Pekkulaina
Lysätytären
Madrwdd ap Llyn
Paolo Lisander
Samia Rågg
Yasmina bint Kibir
Die Zuordnung weiterer Identitäten zu dieser Gruppe oder die Streichung aus dieser Gruppe obliegt nach bestem Wissen und Gewissen dem Direktorium, eventuelle Rechte des Beirates bleiben dabei unbeschadet.
[_] Ja
[_] Nein
[_] Enthaltung
2) Da es anzunehmen ist, daß es sich bei den Verantwortlichen hinter den virtuellen Nationen "Eretz" und "Karhu maasta" um jene Personen bzw. jene Person handelt, die den Betrieb der OIK stören bzw. stört, sollen diese Projekte aus der OIK ausgeschlossen werden und nicht weiter auf dem Kartenmaterial verzeichnet bleiben, um weiteren Schaden von ihr abzuwenden.
[_] Ja
[_] Nein
[_] Enthaltung
Falls einer meint, er könnte das einfacher oder eleganter fassen, dann bitte. Kann gerne auch per PN zugeschickt werden.
Daraus könnte man schließen, dass er eine Abstimmung wünscht. Stellt sich nur noch die Frage, ob durch den Beirat oder ob das Direktorium die Kreuzchen setzen soll.
So langsam aber sicher wirds albern.
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Albern und Gaga ist: Diese Holländer/in Geschichte geht wie mir die Deligierte Dezuros sagte seit fast 2 Jahren!
Albern ist,das man sich in der langen Zeit nicht einigen konnte/wollte wie zu verfahren ist.
Möchte man nun in Mehrheit diese Stänkerei zur Belebung des OIK Lebens oder nicht ?
Wenn man es nicht möchte muss man nach den Regeln vorgehen oder eben neue Regeln oder Regelzusätze erfassen,falls es diese nicht gibt...oder eben sich weiter nerven lassen.
Was wiederum natürlich MNs dazu treiben KANN der OIK den Rücken zu kehren - es ist also eine Zwickmühle....
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@Herr Willun
Zitat:1) Es wird als wahr angesehen, daß eine Person bzw. ein sehr beschränkter Kreis von Personen aus dem Umkreis der virtuellen Nationen "Eretz" und "Karhu maasta" den Betrieb der Organisation für internationale Kartographie (OIK) durch das wiederholte Anlegen verschiedener Identitäten massiv stört.
2) Er provoziert.
3) Teilnehmer werden durch ihm gegeneinander aufhetzt
4) Er beleidigt diese durch Unterstellen rechtsradikaler Gesinnungen u.ä.
5) Er diskreditiert welche und vergiftet somit das Klima auf der OIK
Ich möchte das man mir nachweist das ich mich an diese ,hier oben genannte Punkten, schuldig gemacht habe.
Nachgewiesen mit beleg etc, wie sich das gehört wenn man einen Beschuldigt.
Und kommen sie mir nicht mit "Dein ID "X" hat etc.." und derart unsinn sie mussen es "mir" Haro Huusdroddel nachweisen den sie schuldigen mich ja auch an als Haro Huusdroddel.
Ich kann andern auch kein verstoßen von "Fremd-ID's" in die Schuhe schieben.
Bleiben sie den nachweis Schuldig fordere ich entschuldigungen und das mein Name sofort von der Liste entfernt wird.
-----------------
Name editiert.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Zitat:Original von Ernst Willun
Finale Fassung:
Zitat:Die folgenden Punkte befassen sich mit dem Störverhalten durch eine Person oder Personengruppe, die als "Holländer" bekannt geworden ist und seiner Sanktionierung. Die Beantwortung kann unabhängig voneinander erfolgen, Punkt 2 ist allerdings als Konsequenz aus Punkt 1 zu betrachten. Sollten nachträglich Punkte dieser Abstimmung für ungültig erklärt werden, so sollen jene Teile zur Anwendung kommen, die nicht für ungültig erklärt werden.
1) Es wird als wahr angesehen, daß eine Person bzw. ein sehr beschränkter Kreis von Personen aus dem Umkreis der virtuellen Nationen "Eretz" und "Karhu maasta" den Betrieb der Organisation für internationale Kartographie (OIK) durch das wiederholte Anlegen verschiedener Identitäten massiv stört, provoziert, Teilnehmer gegeneinander aufhetzt, beleidigt, diese durch Unterstellen rechtsradikaler Gesinnungen u.ä. diskreditiert und somit das Klima auf der OIK vergiftet. Diese Person oder dieser Personenkreis sind unter dem Namen "Holländer" einschlägig und neben ihrer Verhaltensweise u.a. durch sprachliche Merkmale vergleichsweise leicht zu erkennen. Wegen des beschriebenen Störverhaltens wird dieser Person bzw. diesem Personenkreis die Teilnahme an der OIK untersagt. Zur Durchsetzung dieser Maßnahme wird das Direktorium damit beauftragt, auf der Grundlage seines Hausrechtes gemäß Art. 4 Abs. 10 der Hausordnung der OIK, den Betreiber des Forums der OIK bzw. seine Administratoren um Sperrung der betreffenden Identitäten zu ersuchen.
Nachstehende Identitäten sind im Sinne dieses Antrages als dieser Person bzw. Personengruppe zugehörig zu betrachten:
David bar Negev
Haro Huusdroddel
Jürgen von Strengler
Katii Pekkulaina
Lysätytären
Madrwdd ap Llyn
Paolo Lisander
Samia Rågg
Yasmina bint Kibir
Die Zuordnung weiterer Identitäten zu dieser Gruppe oder die Streichung aus dieser Gruppe obliegt nach bestem Wissen und Gewissen dem Direktorium, eventuelle Rechte des Beirates bleiben dabei unbeschadet.
[_] Ja
[_] Nein
[_] Enthaltung
2) Da es anzunehmen ist, daß es sich bei den Verantwortlichen hinter den virtuellen Nationen "Eretz" und "Karhu maasta" um jene Personen bzw. jene Person handelt, die den Betrieb der OIK stören bzw. stört, sollen diese Projekte aus der OIK ausgeschlossen werden und nicht weiter auf dem Kartenmaterial verzeichnet bleiben, um weiteren Schaden von ihr abzuwenden.
[_] Ja
[_] Nein
[_] Enthaltung
Falls einer meint, er könnte das einfacher oder eleganter fassen, dann bitte. Kann gerne auch per PN zugeschickt werden.
Daraus könnte man schließen, dass er eine Abstimmung wünscht. Stellt sich nur noch die Frage, ob durch den Beirat oder ob das Direktorium die Kreuzchen setzen soll.
So langsam aber sicher wirds albern.
Danke, das war mir entfallen.
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Zitat:Original von Friederike Fresse
Zitat:Original von Ernst Willun
Also wenn hier nicht endlich mal eine Entscheidung getroffen wird, ziehe ich den Antrag zurück.
Ich bin nach vielen Gesprächen mit anderen Mitspielern zu einer Entscheidung gelangt und gerade dabei diese zu formulieren. Aber ist ein bißchen langatmig und ich bin heute auch noch mit dem Wohnung putzen dran.
Mit dem Hausputz fertig?
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Eigentlich warten wir hier darauf, dass Sie sich dazu äußern, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten.
Das Direktorium hat dazu keine Stellungnahme abzugeben und die Delegierte Attekariens hat sich bereits mehrfach zu dem Antrag geäußert.
Über eine Zulassung des Antrages wurde in dem Moment entschieden, wo der Antrag seitens des Direktoriums zur Diskussion im Beirat freigegeben wurde. Jetzt eine Abstimmung zu verweigern, die vom Antragsteller gefordert wurde, ist nicht zulässig.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Über eine Zulassung des Antrages wurde in dem Moment entschieden, wo der Antrag seitens des Direktoriums zur Diskussion im Beirat freigegeben wurde. Jetzt eine Abstimmung zu verweigern, die vom Antragsteller gefordert wurde, ist nicht zulässig.
Auch wenn das langsam zur Mode wird:
Ich sehe den Sachverhalt völlig anders als die arcorianische Delegierte. ^^
Eine eröffnete Diskussion zu einem Themengebiet schließt nicht die Zulassung eines mehrfach modifizierten Abstimmungsgegenstandes automatisch ein.
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Sie lassen sich also hier die Leute verbal die Köpfe einrennen, um dann zu entscheiden, dass der Antrag gar nicht zulässig ist, so dass eigentlich eine Diskussion über den Inhalt bei Nichtzulässigkeit völlig entbehrlich gewesen wäre?
Das ist doch wohl das allerletzte was man sich als Direktor leisten sollte!
Zu welchem Zweck werden denn Anträge überhaupt an das Direktorium innerhalb des Forums des Direktoriums gestellt? Dann kann man die Anträge ja gleich hier selbst stellen.... was im Übrigen durch das Regelwerk noch nicht einmal verboten wird.
Ich sags ja seit Wochen: Diese Willkür die Sie hier an den Tag legen ist schädlicher als einhundert "holländische" Delegierte, da Sie völlig gewöhnliche Abläufe, die sich über Jahre hinweg bewährt haben, absolut ignorieren und Ihre eigenen Richtlinien aufstellen. Das ist u. a. S.!
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Oh nein, hier bin sogar ich bereit die Sache etwas weiter zu sehen. Ich bin zwar unverändert der Ansicht dass der Antrag nie zur Diskussion hätte gebracht werden dürfen, aber aus der bloßen Tatsache heraus dass dies geschah leitet sich für mich nicht her dass die Abstimmung dessen zwangsweise erfolgen muss, wenn das Direktorenkollektiv (also nicht ein einzelnes Direktoriumsmitglied) korrekte Gründe findet dass ein Beiratsentscheid nicht berechtgt ist.
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In dem Moment, wo das Direktorium den Antrag zulässt, gibt es die Möglichkeit über die Entscheidung über den Antrag aus der Hand, nämlich an den Beirat. Es hat dann nur noch leitende Funktion hier. Und eben daraus begründet sich die Tatsache, dass es den Antrag zur Abstimmung geben muss.
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