02.09.2010, 13:05
Im Namen Fuchsens teile ich mit, dass wir weder gegen einen vollwertigen noch gegen einen Reservierungs-Antrag Einwände haben.
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Fürstentum Greifenburg
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02.09.2010, 13:05
Im Namen Fuchsens teile ich mit, dass wir weder gegen einen vollwertigen noch gegen einen Reservierungs-Antrag Einwände haben.
02.09.2010, 15:24
Ich bitte darum, jegliche Diskussion im Antragsforum zu vermeiden und in das Foyer zu verlagern.
02.09.2010, 15:40
Wartet neugierig auf die Antwort des Direktoriums.
03.09.2010, 12:27
OK , nun um es richtig zu machen , stelle ich zuerst die Reservierung und dann den Antrag.
Antrag auf Gebietsreservierung gem. § 3 i. V. m. 4 (2) Kartenregelwerk Name der Nation:Fürstentum Greifenburg URL der Website:Hier URL des Forums: Hier URL zum ältesten Post des Forums: Hier Kartenausschnitt: (incl. Form und Größe des Landes) ![]() Ansprechpartner:Ardit Veseli Email Ansprechpartner:Hier
04.09.2010, 01:02
Zitat:OK , nun um es richtig zu machen , stelle ich zuerst die Reservierung und dann den Antrag. Es besteht keinerlei Verpflichtung dazu, vor einer Eintragung eine Reservierung vorzunehmen. Wenn Sie aber zunächst reservieren möchten, kann ich die Gültigkeit des Antrages feststellen. Welchen der beiden Anträge ziehen Sie nun zurück?
04.09.2010, 18:39
Ja , ok ich ziehe meinen Reservierungsantrag zurück.
Weil ich dachte , das ich nach dem Regelwerk handeln muss und zuerst reservieren soll , aber da sie nichts dagegen haben , ziehe ich den Reservierungsantrag ofiziel zurück.
04.09.2010, 18:54
Dürfte man nun fragen welcher Antrag nun gestellt wird? Eintragungsantrag?
04.09.2010, 18:58
Ja so siehts aus ,
ich lasse den Eintragungsantrag stehen und entferne den Reservierungsantrag.
04.09.2010, 19:01
Nun darüber muss bei uns der Delegierte entscheiden. Ich werde ein Veto empfehlen.
04.09.2010, 19:04
Ich verstehe nicht , warum ein Veto.
Nur weil ihr wollt , dass ich zuerst reserviere. Wenn es euch so passt , dann reserviere ich eben. |
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