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[Diskussion] Einführung von Entschließungsanträgen in kartographischen Fragen
#11
Wenn Sie mir jetzt schon erklären müssen, was man unter Ihrem Antrag zu verstehen hat, dann sollten Sie die Änderung, die Sie erreichen möchten, doch mal überarbeiten und interpretationsfrei formulieren.
#12
Ich habe mir die wesentlichen Beiratsabstimmungen mit kartographischem Abstimmungsgegenstand angeschaut und muß einräumen, daß es wirklich nicht ausgeschlossen ist, daß eine kartographische Frage mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen wird.
Durch die Erhöhung des Quorums ist dann auch eine Form des Bestandsschutzes für solche Beschlüsse vorhanden.

Daher modifiziere ich meinen Antrag wie folgt:

Im Artikel 2 (3) wird das Wort „Abstimmung“ durch das Wort „Abstimmungen“ ersetzt.

Der Artikel 2 (4) wird wie folgt neu gefasst:
„4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln, des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel und über Entschließungsanträge in kartographischen Fragen zu entscheiden.“

Der Geschäftsordnung wird ein neuer Artikel 5a mit der Überschrift „Entschließungsanträge in kartographischen Fragen“ und nachfolgendem Wortlaut eingefügt:

"1. Mitglieder des Direktoriums sowie jeder Delegierte sind berechtigt, in kartographischen Fragen, deren Entscheidung im Regelwerk nicht anderweitig geregelt ist, einen Entschließungsantrag in kartographischen Fragen an den Beirat zu stellen.
2. Nach erfolgter Diskussion gemäß Artikel (5) 2 der GO entscheidet der Beirat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über den Antrag. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt."
#13
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Wenn Sie mir jetzt schon erklären müssen, was man unter Ihrem Antrag zu verstehen hat, dann sollten Sie die Änderung, die Sie erreichen möchten, doch mal überarbeiten und interpretationsfrei formulieren.

Vielleicht sollten Sie einfach mal die freie persönliche Interpretation unterlassen und einfach nur die wenigen vorhandenen Worte auf sich wirken lassen.
Es ist aus meiner Sicht alles wesentliche drin.
Aber falls sie was vermissen, lassen Sie es mich einfach wissen. ^^
#14
Frau Fresse, tun Sie mir (und vllt . dem ein oder andere Mitdelegierten Gefallen und markieren farblich die Unterschiede zwischen Ihrer Ursprungsversion und der Modifikation? Verlieblichten Dank Smile
#15
So gesehen hätte Sie sich vorab auch überlegen können, was man unter einem "Entschließungsantrag" überhaupt versteht. Der Begriff alleine ist hier schon falsch gewählt.

Der Leser des Regelwerkes muss also erst einmal definieren, was es mit einem solchen Antrag auf sich hat und dann auch noch überlegen respektive durch exaktes Studium des Regelwerkes heraus finden, welche Fälle denn nicht durch das Regelwerk abgedeckt sind, um dann zu entscheiden, ob er einen Entschließungsantrag stellen kann.

Und wenn ich dann sehe, dass selbst solche ehrenwerten Vertreter/Delegierte wie der Herr aus Victorien sich nicht mit dem Regelwerk auskennt, weil er es nicht vollständig gelesen hat oder erst redet und dann nachliest, dann bezweifle ich, dass so helle Gemüter wie Vertreter aus Nordanien jemals begreifen können, welchen neuen Regelwerksschatz man ihnen da an die Hand gibt, von übersetzungsschwachen Delegierten aus fremdsprachigen Nationen ganz zu schweigen.

Ich mag ja Beamtin sein, aber ich glaube, ich kann mich, wenn es darauf ankommt, noch immer sehr präzise formulieren, ohne dass man meine Worte interpretieren muss. Vielleicht können Sie das ja auch, Frau Direktorin?
#16
Nun gut, wenn Ihnen die Worte "Entschließungantrag in kartographischen Fragen" nichts sagen, komme ich wahrlich an meine Grenzen.

Sie wollen mich doch jetzt nicht anregen, daß ich zukünftig Hund mit Wauwau und Auto mit Brummbrumm bezeichne, nur damit das Ihnen alles sofort klar wird. ^^

Der Delegierte oder ein Mitglied des Direktoriums beantragt, daß sich der Beirat zur Beantwortung einer kartographischen Frage entschließe = Entschließungsantrag in kartographischen Fragen. Ist doch schön formuliert ...
#17
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Frau Fresse, tun Sie mir (und vllt . dem ein oder andere Mitdelegierten Gefallen und markieren farblich die Unterschiede zwischen Ihrer Ursprungsversion und der Modifikation? Verlieblichten Dank Smile

Wenn ich das auf den Punkt bringen darf: Auf vielfachen Wunsch Zweidrittelmehrheit, ohne die Enthaltungen zu berücksichtigen.
#18
Zitat:Original von Friederike Fresse
Nun gut, wenn Ihnen die Worte "Entschließungantrag in kartographischen Fragen" nichts sagen, komme ich wahrlich an meine Grenzen.

Sie wollen mich doch jetzt nicht anregen, daß ich zukünftig Hund mit Wauwau und Auto mit Brummbrumm bezeichne, nur damit das Ihnen alles sofort klar wird. ^^

Der Delegierte oder ein Mitglied des Direktoriums beantragt, daß sich der Beirat zur Beantwortung einer kartographischen Frage entschließe = Entschließungsantrag in kartographischen Fragen. Ist doch schön formuliert ...


Ein Entschließungsantrag eines Gremiums hat in seiner ursprünglichen Bedeutung dieses Wortes lediglich empfehlenden, aber keine rechtlichen Charakter. Das heißt, das der Beirat empfehlen kann, aber das Direktorium muss dieser Empfehlung nicht nachkommen.

Was bitteschön soll das fortschrittliches für die OIK bringen?
#19
Dann sind Sie als Profi bitte so gut und nennen uns den formal korrekten Begriff. Dann baut man den ein und damit sollte das Problem gelöst sein
#20
OK, wenn Sie unbedingt die Bezeichnung in seiner ursprünglichen Bedeutung aus dem Gemeindrat von Bad Posemuckel oder der Krankenversorgung der Kleingärtner Berlins wollen, kann ich mich dem natürlich nicht verschließen.
Ich sehe im verwendeten Wort und im weiteren Text jedoch keinerlei Anlaß eine Unverbindlichkeit des Beschlusses zu erkennen.
Ich bin davon ausgegangen, daß man in einer phantasiebetonten Umgebung die verwendeten Worte und Bezeichnungen nicht 1 : 1 aus dem Reallleben übernehmen muß.


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