Beiträge: 304
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2010
Sie hat allerdings Recht, und im Sinne einer korrekten Arbeitsweise muss man das berücksichtigen, wenn der Antrag im Fresseschen Sinne beschlossen werden soll.
Tante Wiki sagt....
Damit dürfte der Gemeindrat von Bad Posemuckel oder die Krankenversorgung der Kleingärtner Berlins außen vor sein, wenn dieses Instrumet ja auch von weitaus größeren Instititionen nicht im Fresseschen Sinne benutzt werden kann.
Beiträge: 2.339
Themen: 142
Registriert seit: Sep 2005
Was für eine Kleingeistigkeit.
Der Begriff wird in den RL-Parlamenten anderweitig genutzt, also ist er verbrannt?
Der Begriff Antrag wird im RL auch noch anderweitig verwendet und ich möchte den Beirat natürlich nicht heiraten.
Ich weiß einfach nicht, was Euer Problem ist?
Der Beirat soll über wichtige kartographische Fragen entscheiden können, damit es mit den eigentlichen Aufgaben der OIK weitergehen kann.
Mit einer Regel, die im Regelwerk sogar exisitiert und die nicht von Frau Carmen hininterpretiert wird.
Mehr sollte das nicht sein.
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Zitat:Original von Friederike Fresse
Als konkrete Einsatzmöglichkeit dieses neuen Artikels könnte ich mir den Beschluß der kontinentalen Zugehörigkeit aller in unserer virtuellen Welt anzutreffenden Landmassen und Inseln vorstellen.
Die Lösung für dieses Problem ist doch ganz einfach: Das Direktorium stellt einen Antrag auf Entscheidung, dass der Beirat beschließen möge, dass die Länder X und Y dem Kontinent Z zugeordnet werden. Diskussion - Abstimmung - fertig. Oder es stellt den Antrag, dass die Länder X und Y zu einem neuen Kontinent namens Z zusammengeschlossen werden. Diskussion - Abstimmung - fertig. So wurde doch auch bei der Einführung des Maßstabes und der Form der OIK-Welt verfahren. Altes Brauchtum sozusagen.
Dafür muss man keine neue Regel in die GO oder das Kartenregelwerk einfügen.
Darüber hinaus bietet die von mir beantragte Änderung des Kartenregelwerkes hinsichtlich
§ 5 die Möglichkeit, dass das Direktorium selbst Entscheidungen über Karteineinträge treffen kann, für den Fall, dass es kein vetoberechtigtes Land in der Nähe gibt.
Damit sind alle Eventualitäten abgedeckt und alle können zufrieden sein.
Beiträge: 2.339
Themen: 142
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Die Lösung für dieses Problem ist doch ganz einfach: Das Direktorium stellt einen Antrag auf Entscheidung, dass der Beirat beschließen möge.
Du hast das Wesen eines "Entschließungsantrages in kartographischen Fragen" also tatsächlich gecheckt.
Mensch - ich bin so stolz auf Dich.
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Aber du leider nicht, dass es dafür keiner Regeländerung bedarf. Aber vielleicht jetzt, nach meinen obigen Ausführungen.
Beiträge: 2.339
Themen: 142
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Aber vielleicht jetzt, nach meinen obigen Ausführungen.
Wenn man die OIK nur mit einem Realparlament gleichsetzen kann, in dem Realbegriffe genau in der bekannten Art verwendet werden müssen, dann ist das unverzichtbar.
Da ich meine Mitspieler jedoch überwiegend als phantasiebegabte Menschen kennengelernt habe, die sich mit Worten auseiandersetzen, anstatt diese nur aus dem Realleben hinüberzuheben, dann wäre das nicht unbedingt nötig.
Ein Antrag auf einen Entschluß des Beirates in einer kartographischen Frage ist dann eben ein Entschließungsantrag. Trifft es doch gut.
Beiträge: 304
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2010
Frau Fresse, Sie wissen später vielleicht noch was Sie gemeint haben wenn Sie einen real anders verwendeten Begriff hier sinnentfremdet einbrigen wollen. Spätere Generationen von Mnlern werden das aber nicht wissen und werden nichts anders tun als den Begriff benutzen wie im RL.
Nehmen Sie das Beispiel Futuna / Wily Brandt, da kam es zu bösen Reiberein weil Futuna den Begriff "assasine" anders verwendet hat als es heutzutage üblich ist. Und keiner außer Futuna wusste es. Wollen Sie so etwas riskieren?
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Tja, ich musste leider nachschauen, was man unter "Entschließungsantrag" verstehen soll, da ich mich ansonsten einer eher einfachen Sprachweise bediene. Dafür schäme ich mich auch nicht. Man kann gar nicht alles wissen, aber immer dazu lernen.
Und da wir uns hier im Simoff, also im Realismus befinden, bin ich auch nicht bereit mir für Dinge die existieren Fantasienamen auszudenken.
Aber wie gesagt, Artikel 2 gibt es ja schon her, dass der Beirat in Dingen, die die Regelwerke betreffen, Entscheidungen fällen kann. Fragt sich jetzt nur noch, wie man das wiederum interpretiert. Betrifft das nur den exakten Wortlaut der Regelwerke, den es zu deuten gilt oder geht man weiter und befindet, dass damit alle Dinge gemeint sind, die sich mit den Geschäften der OIK im Allgemeinen befassen? Hier kann man wahrlich mal wieder verschiedener Meinung sein. Ferner stellt sich die Frage, in wie weit das Gewohnheitsrecht aus vielen Jahren OIK zum Tragen kommt? Muss man es jetzt für immer ignorieren, weil die GO und die Regelwerke es nicht hergeben oder kann man darauf zurück greifen, wenn sich mehrere gleich gelagerte Fälle finden lassen?
Fragen über Fragen, auf deren Debatten, die sich daraus ergeben, ich gar keine Lust habe, weil es Dinge verkompliziert, die immer super einfach in der OIK gehandhabt wurden, auch ohne detaillierte Aussagen im Regelwerk. Das ist alles nur noch mühselig.
Beiträge: 2.339
Themen: 142
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Frau Fresse, Sie wissen später vielleicht noch was Sie gemeint haben wenn Sie einen real anders verwendeten Begriff hier sinnentfremdet einbrigen wollen.
Ich würde beim genauen Betrachten des Wortes "Entschließungsantrag" eher behaupten, daß der Begriff aus reinen, Gewaltenteilungsproporz in unserem Realleben leicht sinnentfremdet verwandt wird, da in diesem Wort grundsätzlich keinerlei Unverbindlichkeit zu erkennen ist.
Zitat:Dem Wort ist keinerlei Spätere Generationen von Mnlern werden das aber nicht wissen und werden nichts anders tun als den Begriff benutzen wie im RL.
Meine Prognose ist eher, daß das Wort ohnehin nur bedingt zum Sprachschatz von späteren MN-Generationen gehört.
Zitat:Nehmen Sie das Beispiel Futuna
Futuna ist weg und sollte daher zu keiner beispielhaften Reiberei mehr führen.
Beiträge: 304
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2010
Frau Fresse, nur weil Futuna weg ist heißt das nicht dass Sie ausweichen können.