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#1
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Hätte man DAS nicht wissen können oder zwischendurch Maßnahmen ergreifen?
Da spreche ich nicht nur das aktuelle Direktorium an sondern auch u.a. die *alte arcorianische OIK Häsin*....
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#2
Eine Blamage ist das nicht, da der Beirat ja mehrheitlich eine regelwerkskonforme Änderung des Regelwerkes beschließen kann.
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#3
Nun das ist es in meinen Augen als OIK Frischling schon...da wird debatiert/gerungen/gezankt und allen alten Hasen war bekannt das wird nicht vom Regelwerk/GO abgedeckt ?
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#4
Zitat:Original von Friederike Fresse
Eine Blamage ist das nicht, da der Beirat ja mehrheitlich eine regelwerkskonforme Änderung des Regelwerkes beschließen kann.

Kann er nicht, weil die sogenannte Ewigkeitsklausel das verhindert. Aber nach dieser Logik wäre auch die Einführung der Republik 1918 ein Verfassungsbruch und die Verfassung des Kaiserreichs immer noch gültig. Big Grin
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#5
Ohne rechthaberisch sein zu wollen (und es wirkt ganz natürlich gerade so), hatte ich an anderer Stelle den Vergleich zur französischen Revolution gezogen: Keineswegs "legal" - aber absolut gerechtfertigt. Wink
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#6
Zitat:Original von Ernst Willun
Kann er nicht, weil die sogenannte Ewigkeitsklausel das verhindert.

Die Väter unserer Geschäftordung hatten wohl nicht mal ansatzweise an einen solchen Vorfall gedacht. Hatten wahrscheinlich einfach viel gutmütige Spielfreude und wollten eben nur schnell eine virtuelle Welt für Alle haben und ausschließen, daß man ein in Ungnade gefallenes Projekt mit einem Fingerschnippen entfernen kann.
Ist natürlich nur eine Vermutung, ich war ja damals nicht dabei.

Aber ich meine und falls ich was Falsches sage, darf mich der Willun berichtigen:
Es wären durchaus funktionierende Ordnungsmaßnahmen durch eine Änderung der Geschäftsordnung denkbar, die nicht zwangsweise in der wohl untersagten Löschung eines Projektes münden.
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#7
Zitat:Original von Friederike Fresse
Zitat:Original von Ernst Willun
Kann er nicht, weil die sogenannte Ewigkeitsklausel das verhindert.

Die Väter unserer Geschäftordung hatten wohl nicht mal ansatzweise an einen solchen Vorfall gedacht. Hatten wahrscheinlich einfach viel gutmütige Spielfreude und wollten eben nur schnell eine virtuelle Welt für Alle haben und ausschließen, daß man ein in Ungnade gefallenes Projekt mit einem Fingerschnippen entfernen kann.
Ist natürlich nur eine Vermutung, ich war ja damals nicht dabei.

Aber ich meine und falls ich was Falsches sage, darf mich der Willun berichtigen:
Es wären durchaus funktionierende Ordnungsmaßnahmen durch eine Änderung der Geschäftsordnung denkbar, die nicht zwangsweise in der wohl untersagten Löschung eines Projektes münden.


Das wäre natürlich die bessere Option.
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#8
Blamabel daran ist, dass das Direktorium noch immer keine definitive Entscheidung getroffen hat. Durch die Aussage von Fresse ".... kann ich in dieser Form nicht zur Abstimmung geben" macht sie eigentlich deutlich, dass sie grundsätzlich den Antrag zulässig hält.

Aber, um es zum x-ten Male zu wiederholen: Es ging nie darum, dass dieser Antrag durch das Kartenregelwerk gedeckt oder nicht gedeckt ist. Das ist er nämlich nie gewesen und war allen von Anfang klar. Habe ich, glaube ich, auch in einem meiner ersten Statements dazu gesagt. Hier ging es immer um eine Entscheidung der Mitspieler eines Gemeinschaftsprojekts geregelt über die AGB´s, deren Umsetzung ggf. im Anschluss von den Admins vorzunehmen ist. Und diese Vorgehensweise halte ich nach wie vor für zulässig, da man innerhalb einer MN genau so agieren würde, ginge es um den Ausschluss eines Mitspielers.

Eine generelle Regelung über die GO der OIK halte ich für ausgeschlossen. Dort ist verbrieft, dass das Direktorium das Hausrecht ausübt und das reicht als Grundlage für die Entscheidung einer, vielleicht nur zeitweiligen, Sperrung eines Mitgliedes aus. Mehr ist nicht drin.
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#9
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Blamabel daran ist, dass das Direktorium noch immer keine definitive Entscheidung getroffen hat.

Ich kann nichts machen, wenn Du die Entscheidung zum finalen Antrag des Delegierten Willun nicht erkennst.

Natürlich denke ich nicht einmal daran jede Diskussion zum Thema zu unterbinden.
Die Anträge und die aus der Diskussion entstandenen Abstimmungsinhalte sollten dem Regelwerk jedoch ansatzweise entsprechen oder eine notwendige Änderung bzw. Ergänzung des Regelwerkes beinhalten. (vgl. Präambel).
Dann kann der Beirat unverzüglich eine Entscheidung in dieser Sache treffen.

Zitat:Aber, um es zum x-ten Male zu wiederholen: Es ging nie darum, dass dieser Antrag durch das Kartenregelwerk gedeckt oder nicht gedeckt ist.

Warum haben wir dann ein Regelwerk?

Zitat:...deren Umsetzung ggf. im Anschluss von den Admins vorzunehmen ist.
Es ist doch auch ein alter Brauch, daß man den Administratoren nichts vorschreibt.
Zumal sie auf die Einhaltung der Foren-AGBs stets geachtet haben und auch in jüngster Vergangenheit einige IDs aus dem Verkehr gezogen haben.

Zitat:Eine generelle Regelung über die GO der OIK halte ich für ausgeschlossen.

Sehe ich nicht so.
In der GO unserer simoff-Organisation kann vieles mit wenigen Worten klar geregelt werden.
Es wurde bisher nur versäumt.
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#10
Was aber nicht geht ist den Admins vorschreiben zu wollen wie sie sich verhalten zu haben. das kann auch die GO nicht, an die die Admins eh nicht gebunden sind
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