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Blamage
#11
Zitat:Original von Friederike Fresse
....

Uwe, und ich kann nichts dafür, dass du in deiner Verpeilung in Bezug auf Simoff und Simon nicht erkennen kannst, dass ein Rauswurf aus einer Community niemals über eine GO oder ein Kartenregelwerk verbindlich festgelegt werden kann, wenn sich diese Vorschriften einzig auf die inhaltlichen Geschäfte der Organisation beziehen.

Zitat:Original von Gerhard Terofal
Was aber nicht geht ist den Admins vorschreiben zu wollen wie sie sich verhalten zu haben. das kann auch die GO nicht, an die die Admins eh nicht gebunden sind

Von Vorschreiben war ja nicht die Rede, sondern von "heran tragen". Unabhängig davon würde ich als Admin einem Mehrheitsbeschluss einer Community nachkommen, selbst wenn ich persönlich anderer Meinung wäre.
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#12
Gut, dass der Blödsinn vom Tisch ist und das Direktorium sich mal wieder voll um seine eigentlichen Aufgaben kümmern kann.

Ich hatte vor circa 18 Seiten ja gleich gesagt, dass der Unsinn in den Papierkorb gehört und die Debatte zu beenden ist. Dass der Antrag nicht durch die GO gedeckt ist, war von vorneherein klar. Weitere derartige Anträge sind also genauso unzulässig, wenn vorher die GO nicht entsprechend geändert wird!
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#13
Ich würde ja jetzt gerne einen dummen Witz machen, über den in den 50ern noch jeder gelacht hätte, aber mich heute irgend so eine politisch korrekte Tranfunzel mit Realitätsverlust vor den Kadi schleifen würde, also halte ich das Maul wie vor 45 und nach 68. Wink
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#14
Zitat:Original von Plezura Okazako
Weitere derartige Anträge sind also genauso unzulässig, wenn vorher die GO nicht entsprechend geändert wird!

Da gehen die Meinungen aber immer noch auseinander.

Zum einen wurde der Antrag an sich nicht für unzulässig erklärt, sondern nur die Formulierung des Antrages, so dass die Einleitung der Abstimmung durch das Direktorium versagt wurde, zum anderen handelt es sich bei diesem um keinen bzgl. der regulären Geschäfte der OIK, sondern um eine außergeschäftliche Regelung und die ist sehr wohl innerhalb einer Gemeinschaft zulässig.
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